Die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof hat in Zusammenarbeit mit der Kommunalabteilung des Innenministeriums unter Mitwirkung der Regierungspräsidien sowie weiterer Fachleute einen Kreisfinanzbericht 2022 entwickelt.
Der Bericht soll Entscheidungsträgern vor Ort wichtige Grundlagen und Handlungshinweise bei der Gestaltung zukünftiger Haushaltsprozesse geben. Die Ebene der Kreise wurde ausgewählt, weil die Fallzahl von 21 Körperschaften für einen derartigen Vergleich hinlänglich groß ist. Gleichzeitig unterliegen die Landkreise der Finanzaufsicht der drei Regierungspräsidien, so dass keine kommunalen Kapazitäten für die Datenverifizierung erforderlich sind. Die Hessischen Kreisfinanzen werden unter dem Blickwinkel der Haushaltsergebnisse, des Vermögens und der Verschuldung, der Kreisaufgaben sowie der Haushaltssteuerung umfassend beleuchtet und ausgewertet. Die vergleichende Analyse der Haushaltsdaten verschafft Transparenz und gibt den Landkreisen im Rahmen des interkommunalen Benchmarkings die Gelegenheit, ihre Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Gleichzeitig stellt der Bericht für die Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörde sowie für das HMdI als obere Aufsichtsbehörde eine sehr gute Grundlage dar, um Belastungen oder Fehlentwicklungen bei den Kreisfinanzen zu erkennen und entsprechend die Aufsichtstätigkeit darauf zu richten bzw. anzupassen. Auf diese Weise kann einerseits der Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kreisfinanzen gewährleistet werden, anderseits jedoch auch eine genauere Haushaltsplanung in den Landkreisen angemahnt werden, um eine unnötige Anhebung von Kreisumlagehebesätzen zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden zu verhindern.