Frankfurt am Main

Landesausgleichsstock

Auf Grundlage des § 58 Finanzausgleichsgesetz (FAG) richtet das Land jährlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs einen Landesausgleichsstock ein. Die Mittel verwendet das Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen insbesondere zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt anders auszugleichen.

In den Jahren 2014 bis 2018 wurden die folgenden Zuweisungen für Fehlbeträge gewährt:

Jahr20142015201620172018
Zuweisung in €48.929.00010.380.00043.265.40025.662.80039.057.200

Eine Übersicht über die einzelnen Zuweisungen im Jahr 2018 finden Sie im Download-Bereich.

Der Landesausgleichsstock ist ein nachrangiges Finanzinstrument. Dies bedeutet, dass die Kommunen zuerst versuchen müssen, ihren Haushalt durch eigene Einsparungen oder Mehreinnahmen auszugleichen. Eine Zuweisung kommt nur in Betracht, wenn eine Kommune trotzdem nicht in der Lage ist, ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft zu vermeiden.

Das Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat zusammen mit dem Ministerium der Finanzen Zuweisungsrichtlinien erarbeitet, in den die Einzelheiten für die Zuweisungspraxis geregelt sind. Die Richtlinien werden derzeit evaluiert. Bis neue Richtlinien in Kraft treten, finden die bisherigen Richtlinien weiterhin Anwendung.

Der Landesausgleichsstock soll Hilfe zur Selbsthilfe sein. Ziel ist es, mit seinen Mitteln die Leistungsempfänger in die Lage zu versetzen, in absehbarer Zeit ohne Zuweisungen auskommen zu können.

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