Büroleben

Spitzenverbände

Zur Förderung ihrer Interessen haben sich die Gemeinden im Hessischen Städte- und GemeindebundÖffnet sich in einem neuen Fenster (Mühlheim am Main) und im Hessischen StädtetagÖffnet sich in einem neuen Fenster (Wiesbaden), die Landkreise im Hessischen LandkreistagÖffnet sich in einem neuen Fenster (Wiesbaden) zusammengeschlossen.

Insbesondere bei der Vorbereitung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sorgen die kommunalen Spitzenverbände dafür, dass die Belange der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigt werden (§ 147 Abs. 2Öffnet sich in einem neuen Fenster HGO i.V.m. dem Gesetz über die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung bei der Gesetzgebung in Hessen -BeteiligungsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster-).

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