Dazu erklärte Innenminister Roman Poseck in der Plenarsitzung: „Hessen ist im Brand- und Katastrophenschutz hervorragend aufgestellt. Das verdanken wir vor allem den zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften, die rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürger bereitstehen. Allein in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren sich etwa 70.000 Frauen und Männer ehrenamtlich. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank, meine Anerkennung und ganz besonders mein Respekt.
Die Hessische Landesregierung hat den Bevölkerungsschutz in den vergangenen Jahren konsequent gestärkt. Seit 2008 hat das Land mehr als 100 Millionen Euro in den Katastrophenschutz investiert. Die Zahl der Landesfahrzeuge wurde von 278 auf über 900 mehr als verdreifacht. Damit verfügen unsere Einsatzkräfte über eine moderne und leistungsfähige Ausstattung. Auch im Brandschutz haben wir die Förderung der Kommunen auf hohem Niveau verstetigt und in den vergangenen zehn Jahren rund 200 Millionen Euro für Fahrzeuge und bauliche Maßnahmen bereitgestellt. Hessen nimmt damit im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein.
Bei der Brandschutzförderung ist auch im Jahr 2026 wieder mit einer Bewilligungsquote von nahezu 100 Prozent zu rechnen. Zwar sind sinkende Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Folge der Einsparvorgaben. Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Bewilligungen, weil ausreichend Ausgabereste sowie Rücklagen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer zur Verfügung stehen.
Investitionen in Ausstattung und Infrastruktur
Neben Investitionen in Ausstattung und Infrastruktur setzen wir einen besonderen Schwerpunkt auf den Abbau bürokratischer Belastungen. Ich möchte Städte, Gemeinden und Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz von unnötigen bürokratischen Standards befreien, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Löschen, Bergen, Retten und Schützen. Neben einer von Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßenen Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht haben wir beispielsweise eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen geschlossen. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Freiraum für pragmatische Lösungen vor Ort, um Optimierungsbedarfe zu adressieren.
Wir haben bereits die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft und die Farbvorgabe für die Einsatzbekleidung der Feuerwehrleute geändert. Darüber hinaus berät der Hessische Landtag derzeit ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz, das den Kommunen die Möglichkeit geben soll, Standards zu befreien, Bürokratie abzubauen und Modellvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz zur Erprobung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu initiieren. Erst heute haben wir mit dem KommFlex das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz angepasst, das auch die Altersgrenze für Feuerwehrangehörige von 65 auf 67 Jahre ermöglicht.
Entlastung bei der Planung von Feuerwehrhäusern
Das ‚Musterfeuerwehrhaus‘ ist ein weiterer Schritt zur Reduzierung von Bürokratie im Brand- und Katastrophenschutz. Bisher mussten Kommunen die Planung neuer Feuerwehrhäuser weitgehend eigenständig durchführen. Mit dem Leitfaden ‚Musterfeuerwehrhaus Hessen‘ bieten wir ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Konzept, das Kommunen als wertvolle Planungs- und Entscheidungshilfe dient. Die enthaltenen Musterraumprogramme und Grundrisse liefern klare Empfehlungen für Dimensionierung, funktionale Abläufe und technische Anforderungen. Durch die Standardisierung sollen Planungszeiten und Kosten gesenkt werden. Im Oktober 2025 haben wir einen Leitfaden vorgestellt, der in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums entwickelt wurde. Vertreter aus dem kommunalen Bereich, dem Gebäudemanagement und der Liegenschaftsverwaltung, ein Planungsbüro, die Unfallkasse Hessen sowie der Landesfeuerwehrverband Hessen haben daran mitgewirkt. Das Innenministerium hat bereits über 20 Beratungsanfragen von hessischen Kommunen erhalten. Ich freue mich, dass das Angebot bei den Planungen und Feuerwehrhausneubauten rege genutzt wird.
Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, werden wir auch in Zukunft weitere Maßnahmen zur Entlastung ergreifen. Dazu gehört beispielsweise die Digitalisierung des Antragsverfahrens für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen. Das Pilotverfahren startete 2025 mit fünf Testlandkreisen für die Förderperiode 2026. Der Mehrwert eines medienbruchfreien, transparenten und nachvollziehbaren Antragsverfahrens zeigt sich bereits jetzt. Die Testphase endet im Frühjahr. Im diesem Sommer führen wir das Verfahren dann in allen übrigen hessischen Landkreisen ein. So stellen wir sicher, dass das Antragsverfahren zur kommenden Förderperiode landesweit vollständig digital bereitsteht. Die Kommunen können ihre Anträge dann einfacher und schneller einreichen, und die Bearbeitung wird insgesamt effizienter.