Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Antrag soll Feuerwehren stärken und Kommunen entlasten

Die Fraktionen der CDU und SPD haben den Entschließungsantrag „Feuerwehren zukunftsfähig aufstellen – Bürokratie verringern, Ausstattung verbessern, Nachwuchs gewinnen“ ins Plenum eingebracht.

Dazu erklärte Innenminister Roman Poseck in der Plenarsitzung: „Hessen ist im Brand- und Katastrophenschutz hervorragend aufgestellt. Das verdanken wir vor allem den zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften, die rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürger bereitstehen. Allein in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren sich etwa 70.000 Frauen und Männer ehrenamtlich. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank, meine Anerkennung und ganz besonders mein Respekt.

Die Hessische Landesregierung hat den Bevölkerungsschutz in den vergangenen Jahren konsequent gestärkt. Seit 2008 hat das Land mehr als 100 Millionen Euro in den Katastrophenschutz investiert. Die Zahl der Landesfahrzeuge wurde von 278 auf über 900 mehr als verdreifacht. Damit verfügen unsere Einsatzkräfte über eine moderne und leistungsfähige Ausstattung. Auch im Brandschutz haben wir die Förderung der Kommunen auf hohem Niveau verstetigt und in den vergangenen zehn Jahren rund 200 Millionen Euro für Fahrzeuge und bauliche Maßnahmen bereitgestellt. Hessen nimmt damit im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein.

Bei der Brandschutzförderung ist auch im Jahr 2026 wieder mit einer Bewilligungsquote von nahezu 100 Prozent zu rechnen. Zwar sind sinkende Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Folge der Einsparvorgaben. Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Bewilligungen, weil ausreichend Ausgabereste sowie Rücklagen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer zur Verfügung stehen.

Investitionen in Ausstattung und Infrastruktur

Neben Investitionen in Ausstattung und Infrastruktur setzen wir einen besonderen Schwerpunkt auf den Abbau bürokratischer Belastungen. Ich möchte Städte, Gemeinden und Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz von unnötigen bürokratischen Standards befreien, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Löschen, Bergen, Retten und Schützen. Neben einer von Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßenen Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht haben wir beispielsweise eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen geschlossen. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Freiraum für pragmatische Lösungen vor Ort, um Optimierungsbedarfe zu adressieren.

Wir haben bereits die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft und die Farbvorgabe für die Einsatzbekleidung der Feuerwehrleute geändert. Darüber hinaus berät der Hessische Landtag derzeit ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz, das den Kommunen die Möglichkeit geben soll, Standards zu befreien, Bürokratie abzubauen und Modellvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz zur Erprobung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu initiieren. Erst heute haben wir mit dem KommFlex das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz angepasst, das auch die Altersgrenze für Feuerwehrangehörige von 65 auf 67 Jahre ermöglicht. 

Entlastung bei der Planung von Feuerwehrhäusern

Das ‚Musterfeuerwehrhaus‘ ist ein weiterer Schritt zur Reduzierung von Bürokratie im Brand- und Katastrophenschutz. Bisher mussten Kommunen die Planung neuer Feuerwehrhäuser weitgehend eigenständig durchführen. Mit dem Leitfaden ‚Musterfeuerwehrhaus Hessen‘ bieten wir ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Konzept, das Kommunen als wertvolle Planungs- und Entscheidungshilfe dient. Die enthaltenen Musterraumprogramme und Grundrisse liefern klare Empfehlungen für Dimensionierung, funktionale Abläufe und technische Anforderungen. Durch die Standardisierung sollen Planungszeiten und Kosten gesenkt werden. Im Oktober 2025 haben wir einen Leitfaden vorgestellt, der in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums entwickelt wurde. Vertreter aus dem kommunalen Bereich, dem Gebäudemanagement und der Liegenschaftsverwaltung, ein Planungsbüro, die Unfallkasse Hessen sowie der Landesfeuerwehrverband Hessen haben daran mitgewirkt. Das Innenministerium hat bereits über 20 Beratungsanfragen von hessischen Kommunen erhalten. Ich freue mich, dass das Angebot bei den Planungen und Feuerwehrhausneubauten rege genutzt wird.

Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, werden wir auch in Zukunft weitere Maßnahmen zur Entlastung ergreifen. Dazu gehört beispielsweise die Digitalisierung des Antragsverfahrens für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen. Das Pilotverfahren startete 2025 mit fünf Testlandkreisen für die Förderperiode 2026. Der Mehrwert eines medienbruchfreien, transparenten und nachvollziehbaren Antragsverfahrens zeigt sich bereits jetzt. Die Testphase endet im Frühjahr. Im diesem Sommer führen wir das Verfahren dann in allen übrigen hessischen Landkreisen ein. So stellen wir sicher, dass das Antragsverfahren zur kommenden Förderperiode landesweit vollständig digital bereitsteht. Die Kommunen können ihre Anträge dann einfacher und schneller einreichen, und die Bearbeitung wird insgesamt effizienter.

Unsere Feuerwehren in Hessen sind bereits hervorragend aufgestellt. Auch in Zukunft wollen wir die Kommunen unterstützen, um den Brandschutz und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Roman Poseck Innenminister

Zudem hat Hessen auf der Innenministerkonferenz eine Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht angestoßen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ausbildung und Nachwuchsgewinnung. Die Hessische Landesfeuerwehrschule wird zu einem modernen Aus- und Fortbildungszentrum ausgebaut, um die Ausbildungskapazitäten weiter zu erhöhen. Gleichzeitig stärken wir die Jugendfeuerwehren und fördern gezielt Projekte zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte. Es freut mich, dass wir in den vergangenen einen kontinuierlichen Mitgliederzuwachs insbesondere bei den Jugendfeuerwehren verzeichnen. Damit sichern wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auch für die Zukunft.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen leisten Tag für Tag Herausragendes – häufig ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko. Angriffe auf Einsatzkräfte sind inakzeptabel und werden konsequent verfolgt. Mit Maßnahmen zur Anerkennung, besseren Ausstattung und mehr Sichtbarkeit bringen wir unsere Wertschätzung zum Ausdruck. Ich unterstütze ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, den Strafrahmen bei Angriffen auf Einsatzkräfte zu erhöhen. Der Bund greift Forderungen auf, die Hessen schon seit längerem vertritt. So hat Hessen bereits im September 2024 eine Initiative zur Erhöhung des Strafrahmens in den Bundesrat eingebracht. Das Mindeststrafmaß bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte sollte von den bisherigen drei auf sechs Monate erhöht werden. Hierdurch wäre das Verhängen einer Geldstrafe nicht mehr möglich. Werden Einsatzkräfte gezielt in einen Hinterhalt gelockt, sollte sogar eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten. Damit bringen wir die Verwerflichkeit dieser Taten in der Bestrafung zum Ausdruck und sorgen für mehr Abschreckung. Um es deutlich zu sagen: Wer Einsatzkräfte angreift, gehört für mich grundsätzlich ins Gefängnis.

Zum Schluss möchte ich den Kommunen danken, dass sie trotz der angespannten Haushaltslage, in die kommunale Gefahrenabwehr investieren. Gerne unterstützen wir als Land bestmöglich, um den Brandschutz auch in Zukunft zu stärken.“

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