Der Ortsteil von Eiterfeld wurde dem Hessischen Staatsarchiv Marburg zufolge 1025 erstmalig als „Agecella“ urkundlich erwähnt. Die Ersterwähnung ist nicht in einer Originalurkunde überliefert, sondern geht zurück auf den sogenannten Codex Eberhardi, der vermutlich um 1160 von einem Mönch (Eberard) des Klosters Fulda verfasst worden ist. Anlässlich des 1000-jährigen Jubiläums hat die Gemeinde eine Feier ausgerichtet.
Während der Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Urkunde sagte Kommunalminister Roman Poseck: „Die Geschichte von Eiterfeld und insbesondere des Ortsteils Arzell ist eine Geschichte des Wandels, Zusammenhalts und unermüdlichen Engagements seiner Bürgerinnen und Bürger. Seit der Ersterwähnung im Jahr 1025 hat sich Arzell über Jahrhunderte hinweg als ein Ort der Tradition und Gemeinschaft entwickelt. Vom Einfluss des Klosters Blankenau über die verschiedenen Herrschaftsverhältnisse bis hin zur Eingliederung in die Marktgemeinde Eiterfeld im Jahr 1971, bleibt Arzell ein bedeutender Teil der Marktgemeinde Eiterfeld und trägt zu ihrer kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Vielfalt bei."
Arzell: Ein Ort des Wandels, Zusammenhalts und Engagements
"Die heutige Auszeichnung mit der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde ist nicht nur eine Würdigung der vergangenen Leistungen, sondern auch ein Blick in die Zukunft. Es ist aber vor allem das Ergebnis von generationsübergreifendem Engagement, einer aktiven Beteiligung am politischen und sozialen Leben und dem stetigen Streben nach Verbesserung. Arzell hat über viele Jahre hinweg eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass bürgerschaftliches Engagement und eine lebendige kommunale Selbstverwaltung die Grundlage für eine starke, solidarische Gesellschaft bilden. Hier wird Verantwortung für das Gemeinwohl übernommen und das in einer Art und Weise, die für alle als Vorbild dienen kann. Es ist gerade in Zeiten des Wandels und der Herausforderungen von entscheidender Bedeutung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde mit ihrer Geschichte identifizieren, aber auch Verantwortung für die Entwicklung ihrer Heimat übernehmen.
Die Freiherr-vom-Stein Ehrenurkunde ist eine Anerkennung der Geschichte Arzells und zugleich eine Würdigung der fortlaufenden Tradition und des Engagements seiner Bürgerinnen und Bürger. Sie gebührt allen, die in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten Verantwortung übernommen und sich für das Wohl der Gemeinde eingesetzt haben. Für die Zukunft wünsche ich der Marktgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern alles Gute.“
Hintergrund: Freiherr-vom-Stein-Ehrungen
Als Staatsminister leitete Freiherr vom Stein, der aus Nassau an der Lahn stammte, Reformen ein, die 1808 in die Preußische Städteordnung mündeten, mit der die Grundlage für die heutige kommunale Selbstverwaltung gelegt wurde. Später setzte sich Freiherr vom Stein auf dem Wiener Kongress 1815 erfolgreich für das Fortbestehen der staatlichen Selbständigkeit der Stadt Frankfurt am Main ein und wurde daraufhin dort zum Ehrenbürger ernannt. Der Landtag wählte 1952 als Kommunalverfassung bewusst die Magistratsverfassung in der Tradition der SteinschenStädteordnung von 1808.
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Landes für kommunale Verdienste. Neben der nur einmal stattfindenden Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden, die mindestens 750 Jahre alt sind, kann ihren einzelnen Ortsteilen aus Anlass eines entsprechenden Jubiläums die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden. Seit 1956 wird sie auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung besondere Verdienste erworben haben.