Staatssekretär Martin Rößler wird von den Vorstandsmitgliedern des Kreisfeuerwehrverbands Gießen e.V. empfangen. (v.l.n.r.: Sebastian Finck, Florian Vornlocher, Stefan Becker, Martin Rößler, Michael Klier)

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

77. Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbands Gießen

Innenstaatssekretär Martin Rößler hat auf der 77. Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbands (KFV) Gießen in Rabenau-Londorf ein Grußwort gehalten und die Verdienste des 1946 gegründeten Verbands um den Brandschutz im Landkreis Gießen gewürdigt.

Der KFV dient der Kooperation und Kommunikation der 87 Feuerwehren im Landkreis und ist zugleich Ansprechpartner zum Beispiel für die Politik und Verwaltung. Das Spektrum der Themen, mit denen sich der KFV befasst, reicht von der Interessenvertretung der angeschlossenen Feuerwehren über die Nachwuchsförderung bis hin zur Organisation des Kreisfeuerwehrtags. Im Landkreis Gießen engagieren sich insgesamt mehr als 2.800 Menschen in Freiwilligen Feuerwehren, die Zahl der Einsätze lag im Jahr 2024 bei insgesamt mehr als 3.700. 

Bei der Verbandsversammlung des KFV Gießen in der Lumdatalhalle lobte Martin Rößler die Arbeit der Brandschützerinnen und Brandschützer: „Der Kreisfeuerwehrverband Gießen ist seit seiner Gründung eine Instanz, die von gelebter Kameradschaft und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Sein Verantwortungsbewusstsein für die Sicherheit der Menschen im Landkreis Gießen zeichnet den Kreisfeuerwehrverband aus. Es ist gut, dass sich die Feuerwehren im Landkreis auf Verbandsebene treffen und beraten können, denn es gibt immer wieder Einsätze und Themen, die die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren erforderlich machen. Allen, die sich im Kreisfeuerwehrverband Gießen engagieren und damit zur Stärkung des Brandschutzes beitragen, sage ich herzlichen Dank. Ihre Arbeit verdient allen Respekt.“

Umfangreiche Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz

Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet.

Auch der Landkreis Gießen hat in den vergangenen Jahren von der Landesförderung profitiert: Im Zeitraum von 2019 bis 2024 wurden dem Landkreis im Brandschutzbereich 24 Förderungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2,2 Millionen Euro zuteil. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden im Landkreis zwei Fahrzeuge und drei bauliche Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt mehr als 800.000 Euro gefördert.

Entlastung durch Entbürokratisierung

Die Landesregierung zielt darauf ab, dass sich die Städte, Gemeinden und Ehrenamtlichen beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Wesentliche konzentrieren können und möglichst frei von unnötigen bürokratischen Standards sind. Deshalb hat das Innenministerium gezielt Maßnahmen umgesetzt und prüft weitere Schritte. Dazu gehört der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH). Künftig werden in Abstimmung zwischen Kommune und TPH Abweichungen von Normvorgaben in Bereichen wie „Sicherheitsabstände in Fahrzeughallen“, „Sicherheitsabstände an Feuerwehrtoren“ und getrenntgeschlechtliche Toiletten- und Sanitäranlagen nicht mehr als „rote Mängel“ im Prüfbericht vermerkt, wenn der Normzweck auf andere Weise erreicht werden kann und die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet ist.

Zur Entlastung von Bürokratie wurde zudem die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft; künftig erfolgt nur noch eine stichprobenweise Kontrolle. Die Farbvorgabe für die Feuerwehrbekleidung wurde aufgehoben. Zudem wird der Vorschriftenbestand im Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den Landesverbänden der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz überprüft mit dem Ziel der Identifizierung unnötiger Standards. Eine Bund-Länder-Initiative, die Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßen hat, verfolgt darüber hinaus das Ziel, abbaubedürftige Standards und Vorgaben im Bundesrecht zu identifizieren und mit dem zuständigen Bundesressort Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.