Innenminister Roman Poseck führte in der Aktuellen Stunde aus: „Die neue Landesregierung steht für eine klare Politik der Inneren Sicherheit. Unser Antrieb ist es, dass die Menschen in Hessen so sicher wie möglich leben können. Dabei haben wir diejenigen ganz besonders im Blick, die sich nicht selbst helfen können. Wir haben als Land einen Schutzauftrag gegenüber den Schwächsten und Schutzwürdigsten in unserer Gesellschaft. Deshalb hat der Kampf gegen Kindesmissbrauch und gegen die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie für die schwarz-rote Landesregierung höchste Priorität.
Wir setzen dabei auf eine gut ausgestattete und auf eine kompetente Polizei.
Moderne Ermittlungsmethoden für einen besseren Schutz
Mit der BAO-Fokus wurde 2020 eine schlagkräftige Einheit geschaffen, die gemeinsam mit dem Landeskriminalamt und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) konsequent und erfolgreich gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgeht. Erst vorletzte Woche hat die BAO FOKUS hessenweit Wohnungen von 75 Beschuldigten durchsucht. Die Einheit ist dabei gegen 73 Männer und zwei Frauen vorgegangen, die im Verdacht stehen, Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht, Kinder- und Jugendpornografie erworben, besessen oder verbreitet zu haben. Infolge der Durchsuchungen wurden mehr als 500 deliktspezifische Gegenstände sichergestellt. Die Ermittlerinnen und Ermittler sind dabei einer schwierigen und psychisch sehr belastenden Tätigkeit ausgesetzt, die höchsten Respekt verdient. Es war daher eine wichtige und richtige Entscheidung, dass sie seit dem 1. Juli 2023 eine Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich für ihre herausfordernde Aufgabe erhalten. Ich möchte mich im Namen der Landesregierung bei allen Ermittlerinnen und Ermittlern für ihren Einsatz für die Kleinsten in unserer Gesellschaft bedanken.
Dennoch könnten wir mit modernen Ermittlungsmethoden, wie der begrenzte Speicherung von IP-Adressen, noch mehr Kinder und Jugendliche schützen. Die Zahlen sprechen für sich: Die Verbreitung strafbarer pornografischer Inhalte mittels des Internets hat zwischen 2015 und 2022 bundesweit um knapp 600% zugenommen. Gerade in diesem Bereich dürfen die Ermittlungen nicht daran scheitern, dass IP-Adressen zur Ermittlung der Täter nicht mehr verfügbar sind. IP-Adressen sind hier oftmals der einzige Ansatz, um die Identität der Täter überhaupt zu ermitteln. Eine Studie des Bundeskriminalamtes zeigt, dass sich die Identifizierungsansätze allein anhand der IP-Adressen bei einer einheitlichen Speicherverpflichtung für 14 Tage von ca. 41% auf über 80% steigen würden. Mithilfe von weiteren Ermittlungsansätzen wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen ließe sich diese Gesamterfolgsquote sogar noch weiter steigern.
Speicherung von IP-Adressen
Das muss auch der Bund verstehen. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2022, welches die Speicherung von IP-Adressen rechtlich begrenzt zulässt, ist nichts passiert. Jeder Tag ist ein verlorener Tag für die von Kindesmissbrauch betroffenen Kinder und Jugendliche. Datenschutz darf bei schwerer Kriminalität nicht zum Täterschutz werden.
Die hessische Landesregierung wird alles daransetzen, die Möglichkeit zur Speicherung von IP-Adressen voranzutreiben sowie rechtliche und tatsächliche Grundlagen für die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Bekämpfung von Verbrechen zu schaffen. Hessen ist und bleibt ein Garant für Innere Sicherheit.“