Innenminister Roman Poseck hat heute dem Bürgermeister der Stadt Bad Arolsen Marko Lambion einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro für den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Volkmarsen überreicht. Auch Volkmarsens Bürgermeister Hendrik Vahle nahm an der Übergabe des Bescheids teil. Das Land Hessen fördert mit den Mitteln die Einrichtung einer gemeinsamen Personalverwaltung mit der Stadt Volkmarsen.
„Die beiden benachbarten Städte Bad Arolsen und Volkmarsen kooperieren bereits seit vielen Jahren erfolgreich in verschiedenen Bereichen wie der Abfallentsorgung, Wasserversorgung und der Straßenreinigung. Daher begrüße ich die Entscheidung beider Städte, die interkommunale Zusammenarbeit auch bei der Personalverwaltung fortzusetzen. Seit mehr als zwei Monaten wird die Personalverwaltung beider Rathäuser in Bad Arolsen gebündelt. Dieser Schritt sorgt für effizientere Aufgabenerledigung und bessere Personalführung, was zu Einsparungen der Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich 17.000 Euro führt. Dieser Effizienzgewinn von 20 Prozent ist angesichts der angespannten Haushaltslage von Land und Kommunen eine zukunftsweisende Entscheidung und beispielgebend für interkommunale Zusammenarbeit. Ich freue mich, dass sich immer mehr Städte, Gemeinden und Landkreise für den Weg einer kooperativen Zusammenarbeit entscheiden. So lassen sich kommunale Eigenständigkeit und sinnvolle Aufgabenerledigung in Einklang bringen. Das kommt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugute und schließlich auch dem Land Hessen“, erklärte Innenminister Roman Poseck bei der Bescheidübergabe im Rathaus der Stadt Arolsen.
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 sind eine stärkere Förderung von kreisweiten Kooperation mit Landkreisen. Außerdem wurde der Aufgabenkatalog, der förderungsfähig ist, um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Bislang konnten über 500 Bewilligungen mit einer Gesamtsumme von rund 34,5 Mio. Euro ausgesprochen werden. An den 505 geförderten Projekten sind 2.344 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Damit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) im Durchschnitt an 5,3 IKZ-Projekten beteiligt.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen.
„Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“
Das „Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“ Öffnet sich in einem neuen Fensterberät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.