Innenminister Poseck steht mit einer Gruppe Personen vor einem Gebäude und übergibt einen Bescheid.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Bad Karlshafen erhält 300.000 Euro für interkommunale Zusammenarbeit

Kommunalminister Roman Poseck hat dem Bürgermeister von Bad Karlshafen, Marcus Dittrich, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 300.000 Euro für die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) überreicht.

Im Dezember 2024 hat Bad Karlshafen gemeinsam mit der Stadt Trendelburg den Gemeindeverwaltungsverband „Weser-Diemel“ gegründet. Die beiden Städte Bad Karlshafen (rund 3.400 Einwohner) und Trendelburg (rund 4.800 Einwohner) kooperieren fortan bei der Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung in den Bereichen Finanzverwaltung, Rechnungswesen sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Weitere Aufgabenfelder, die sukzessive folgen sollen, sind das Standesamt, die Personalverwaltung und die Feuerwehr.

Kommunalminister Roman Poseck sagte zur Bedeutung der Kooperation: „Der Entschluss von Bad Karlshafen und Trendelburg, im Verwaltungsgeschäft zu kooperieren, ist mutig und richtig. Insbesondere kleinere Kommunen im ländlichen Raum sind zum Beispiel besonders vom Fachkräftemangel betroffen und mit neuen Herausforderungen wie der sich zuspitzenden Gefährdungslage im digitalen Raum konfrontiert. Sich zusammenzutun, um Synergien zu schaffen und Kompetenzen zu bündeln, ist deshalb folgerichtig. Dazu ermutigen wir Kommunen auch mit unserem Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit. Insbesondere Gemeindeverwaltungsverbände ermöglichen unter Wahrung der Selbständigkeit eine engere Zusammenarbeit ,auf Augenhöhe‘. Der Schritt zur Einrichtung eines Gemeindeverwaltungsverbunds – dem ersten im Landkreis Kassel und dem landesweit fünften – beweist, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen die richtigen Prioritäten setzen und die Daseinsvorsorge in ihren zwei Kommunen fit für die Zukunft machen wollen. Bürgermeister Marcus Dittrich und Bürgermeister Manuel Zeich gratuliere ich zu diesem beispielgebenden IKZ-Projekt.

Gerade die durch die Zusammenarbeit entstehenden Synergieeffekte bewirken, dass die Verwaltung ihre Aufgaben und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger qualitativ besser ausführen und Ressourcen gebündelt werden können. Durch die Zusammenarbeit im Gemeindeverwaltungsverbund können Effizienzgewinne von rund 15 Prozent erzielt werden, was voraussichtlich rund 220.000 Euro an Einsparungen pro Jahr bei Personal- uns Sachkosten bedeutet. So schaffen Bad Karlshafen und Trendelburg Spielräume in insgesamt finanziell angespannten Zeiten.

Den zwei Städten wünsche ich weiter eine gute Kooperation, die auf Grundlage der verabschiedeten Satzung perspektivisch auch noch um weitere Kommunen anwachsen kann, und die erfolgreiche weitere Ausdehnung auf die Bereiche Standesamt, Personalverwaltung und Feuerwehr.“

Hintergrund Gemeindeverwaltungsverbund

Gemeinden können nach §§ 30 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) zur Stärkung ihrer Verwaltungskraft einen Gemeindeverwaltungsverband (GVV) gründen. Diese „intensive“ Form der interkommunalen Zusammenarbeit, die seit 50 Jahren im KGG verankert ist, hat in den letzten Jahren deutlich an Interesse gewonnen. Die Besonderheit dieser Gestaltungsform liegt darin, dass sie den Gemeinden die Möglichkeit gibt, unter Beibehaltung ihrer Selbständigkeit und der Zuständigkeit ihrer Organe kommunale Aufgaben durch spezialisiertes Personal rationell zu erledigen und einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Der Gemeindeverwaltungsverband schafft durch seine Struktur als eigene Rechtspersönlichkeit einen Rechtsrahmen „auf Augenhöhe“, in der die beteiligten Gemeinden gleichberechtigte Mitglieder sind. Dem Gemeindeverwaltungsverband als Sonderform des Zweckverbandes kommt die Rolle als moderner Dienstleister zu.

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit: Land fördert Synergien

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Seit dem Jahr 2008 konnten 540 Projekte mit einer Gesamtsumme von knapp 38 Millionen Euro gefördert werden, an denen 2.535 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt sind (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Auch im Jahr 2025 wurden bereits acht Kooperationen mit insgesamt knapp 800.000 Euro gefördert.

Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher verschiedene kommunale Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Ebenso werden Kooperationen von Kommunen zur Durchführung von Veranstaltungen gefördert. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der beteiligten Kommunen.

Das „Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit dem Jahr 2009 zu strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster.