Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Bedeutung des Kampfes gegen Rechtsextremismus betont

Hessens Innenminister Peter Beuth hat heute im Hessischen Landtag betont, dass rechtswidriges Offenlegen von sicherheitsbehördlichen Unterlagen dem Rechtsstaat Schaden zufügt. Zugleich hob er die wichtige Arbeit der Sicherheitsbehörden insbesondere im Kampf gegen den Rechtsextremismus hervor.

„Unsere Sicherheitsbehörden sorgen tagtäglich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Aktuell stellt der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Innere Sicherheit dar. Deshalb haben wir den Demokratiefeinden den Kampf angesagt und die Sicherheitsbehörden in Hessen massiv personell, materiell und auch rechtlich gestärkt. Insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz haben wir operativer, präventiver und transparenter ausgerichtet. Gleichwohl bleibt der Schutz von Quellen sowie der operativen Arbeit für künftige Erkenntnisgewinne essenziell. Die rechtswidrige Offenlegung sicherheitsbehördlicher Unterlagen schadet somit sowohl der Arbeit der Sicherheitsbehörden als auch dem Rechtsstaat“, so Innenminister Peter Beuth.

Anlass der Debatte im Hessischen Landtag war die rechtswidrige Offenlegung von Unterlagen, die eine Aktensichtung im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen zusammenfassen, die nach Bekanntwerden des sog. NSU in den Jahren 2013 und 2014 verfasst wurden. Bereits 2019 wurden die beiden Aktensichtungsberichte neu bewertet und auf eine neue Regelfrist von 30 Jahren herabgesetzt. Die Aktenprüfungsberichte des LfV Hessen sind gleichwohl weiter als Verschlusssache eingestuft, weil sie klassifizierte Erkenntnisse des LfV Hessen und anderer Sicherheitsbehörden enthalten. Darunter fallen auch dem Quellenschutz unterliegende Erkenntnisse des LfV Hessen sowie anderer Behörden. Die Einstufung der besagten Berichte als Verschlusssachen erfolgte nach den seinerzeit geltenden Regeln und normierten Vorgaben, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Eine Nichtanwendung dieser rechtlich bindenden Vorgaben würde die Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch des LfV Hessen mit anderen Sicherheitsbehörden auf der Ebene des Bundes und der Länder und somit auch die Aufgabenerfüllung des LfV Hessen im Sinne des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes erheblich beeinträchtigen.

„Auch unter Berücksichtigung nachvollziehbarer Forderungen nach Transparenz ist daher eine weitergehende Einstufung der Berichte als Verschlusssache erforderlich, auch wenn die Berichte in anderer Weise an die Öffentlichkeit gelangt sind. Dem Staat obliegen Schutzpflichten, derer er sich nicht entziehen kann, weil jemand anderes an diesem Schutz nicht interessiert ist. Das, was jetzt erneut breit in der Öffentlichkeit diskutiert wird, nämlich die selbstkritischen Feststellungen des LfV Hessen etwa zur Aktenführung der Behörde insbesondere in den 1990er Jahren, ist keineswegs neu. Vielmehr wurden diese Befunde bereits parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und auch dem Bundeskriminalamt sowie dem Generalbundesanwalt für deren jeweilige Aufgabenwahrnehmung vollumfänglich übermittelt. Von ‚Vertuschung‘ der Inhalte der mehr als sieben Jahre alten Berichte und den dortigen Feststellungen kann also keine Rede sein. Eine rechtsstaatliche sowie parlamentarische Kontrolle war und ist jederzeit gesichert“, so Innenminister Peter Beuth.

Aktenprüfberichte lagen parlamentarischen Gremien sowie Ermittlungsbehörden vor

Die besagten Berichte zur Aktensichtung im LfV Hessen lagen bereits vor mehr als fünf Jahren dem Untersuchungsausschuss (UNA) 19/2 des Hessischen Landtags vor und wurden auch eingehend im Bericht des Untersuchungsausschusses vom 17. Juli 2018 dargestellt. Darüber hinaus haben die beiden Aktenprüfberichte nicht nur dem UNA 19/2 vorgelegen, sondern liegen aktuell auch dem laufenden Untersuchungsausschuss 20/1 vollständig vor. Auch alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) hatten und haben jederzeit die Möglichkeit, die Aktenprüfungsberichte einzusehen. Darüber hinaus hat das LfV Hessen die Aktenprüfungsberichte auch anderen Behörden zu deren jeweiliger Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt. Dazu zählen unter anderem und insbesondere das Bundeskriminalamt, die Generalbundesanwaltschaft sowie das Hessische Landeskriminalamt.

„Die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und unseres Rechtsstaates ist ein hohes Gut. Dies führt uns leider ganz aktuell auch der russische Angriffskrieg in der Ukraine auf schreckliche Weise vor Augen. Deshalb gilt es die Sicherheitsbehörden kontinuierlich weiterzuentwickeln, um sie für die aktuellen und künftigen Herausforderungen bestmöglich zu rüsten. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus haben wir diese Weiterentwicklung unserer Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren konsequent fortgeführt – und das mit Erfolg: Mit zahlreichen innovativen Maßnahmen und Analyse-Instrumenten haben wir den Druck auf die rechtsextremistische Szene spürbar erhöht“, so Innenminister Peter Beuth.

LfV im Kampf gegen Rechtsextremismus deutlich gestärkt

Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz legt seit Jahren seinen Schwerpunkt auf die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen. Die Rekordinvestitionen der hessischen Landesregierung ermöglichten einen Personalaufbau beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz, wie es ihn in Hessen noch nie gegeben hat. Das LfV Hessen verfügt aktuell über 381 Planstellen, so viele wie nie zuvor. Die Anzahl der Planstellen des LfV Hessen lag im Jahr 2014 noch bei 256. Somit erfolgte seit 2014 ein Stellenzuwachs um 125 Planstellen. Einhergehend mit dem Stellenaufwuchs wurde im LfV eine eigene Abteilung geschaffen, die sich speziell um die Aufklärung der rechtsextremistischen Szene in Hessen kümmert. Der Personalansatz in dieser Abteilung wurde seit 2016 verdreifacht.

Im LfV Hessen wurden in den letzten Jahren zudem verschiedene Sonderauswertungsbereiche entwickelt. Dazu zählt etwa die 2019 geschaffene Einheit »BIAREX« (Bearbeitung integrierter bzw. abgetauchter Rechtsextremisten). Als Reaktion auf den Mord an Dr. Walter Lübcke befasst sich diese Einheit mit solchen Rechtsextremisten, die in der Vergangenheit einschlägige Aktivitäten entfaltet hatten, in der Gegenwart aber – oder auch bereits seit vielen Jahren – nicht mehr in Erscheinung getreten sind.

Außerdem wurde 2020 die Einheit »FOBAREX« (Fokussierte operative Bearbeitung herausragender Akteure im Rechtsextremismus) eingerichtet, die das Ziel hat, den personenbezogenen Ansatz zu stärken, indem dort als besonders relevant eingestufte Rechtsextremisten einer intensiven Analyse unterzogen werden.

BAO Hessen R im LKA: Mehr als 430 konzertierte Einsatzmaßnahmen gegen rechte Szene

Ein wichtiger Baustein für die konsequente Bekämpfung des Rechtsextremismus in Hessen ist die Einrichtung der „Besonderen Aufbauorganisation Hessen R“ (BAO Hessen R) des Hessischen Landeskriminalamts. Seit Gründung der BAO Hessen R im Juli 2019 erfolgten mehr als 430 konzentrierte polizeiliche Einsatzmaßnahmen gegen die "rechte Szene" in Hessen. Hierbei wurden über 320 Durchsuchungen und 8.425 Sicherstellungen durchgeführt. Rund 80 Szene-Veranstaltungen wurden durch die polizeilichen Regionalabschnitte der BAO Hessen R begleitet. Zudem wurden insgesamt 171 Haftbefehle gegen 157 Personen des rechten Spektrums vollstreckt. Allein in diesem Jahr vollstreckten die hessischen Ermittler im Kampf gegen die „rechte Szene“ bereits 76 Durchsuchungsbeschlüsse in Hessen, welche zur Sicherstellung von zahlreichen Waffen und NS-Devotionalien führten.

Präventionsförderung auf Rekordniveau

Neben der erfolgreichen Repression kommt auch der Prävention im Bereich Rechtsextremismus eine bedeutende Rolle zu. Die Hessische Landesregierung setzt sich mit Rekordmitteln für Demokratie und gegen Extremismus in Hessen ein. Mit dem Ziel der Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Bemühungen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen hat das Land Hessen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) das „Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus“ (HKE) eingerichtet. Dieses administriert erfolgreich das bereits 2015 ins Leben gerufene Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“, das sich derzeit in der zweiten Förderperiode befindet und ein finanzielles Gesamtvolumen von mehr als zehn Millionen Euro umfasst.

Extremismusprävention des LfV verdreifacht

Auch das Landesamt für Verfassungsschutz führt zahlreiche Veranstaltungen zur Sensibilisierung im Kampf gegen Rechtsextremismus wie auch zur Aufklärung über Antisemitismus durch. Im letzten Jahrzehnt ist es dem LfV Hessen gelungen, die Zahl seiner Präventionsveranstaltungen von 92 im Jahr 2011 auf den zwischenzeitlichen Höchststand von 335 im Jahr 2019 zu steigern. Pandemiebedingt sank die Zahl danach etwas ab, konnte sich aber im letzten Jahr wieder bei knapp 200 stabilisieren. Ein wichtiges Standbein der Extremismusprävention sind aber auch Veranstaltungen zur Aufklärung über Antisemitismus. 2019 und 2020 führte das LfV Hessen zudem die über ein Jahr andauernde Veranstaltungsreihe "Begegnungen gegen Antisemitismus" durch.