Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist unter anderem auch für Fragen des Friedhofs- und Bestattungsrechts zuständig. Der Bestattertag wurde vom Deutschen Institut für Bestattungskultur und den zugehörigen Landesinnungsverbänden für das hessische und rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk organisiert. Schirmherr der Veranstaltung war der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein. Auf dem Programm standen Reden, Fachvorträge und Podiumsdiskussionen.
Bei seinem Besuch auf dem 19. Hessischen Bestattertag würdigte Martin Rößler die Bestattungsbranche und ihre auch gesellschaftlich bedeutsame Arbeit: „Bestattungsinstitute leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer würdevollen Trauer- und Erinnerungskultur. In einer Zeit, in der der Tod immer noch stark tabuisiert wird, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, den Umgang mit dem für viele schwierigen Thema zu erleichtern. Sie begleiten Menschen in einer der schwierigsten Phasen ihres Lebens: nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Hierbei bieten Sie nicht nur praktische Unterstützung bei der Organisation der Beisetzung an, sie leisten auch emotionalen Beistand.
Anpassung des Bestattungsrechts an gesellschaftlichen Wandel
Der Umgang mit dem Tod hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Bestatterinnen und Bestatter werden einerseits mit sich verändernden Wünschen der Angehörigen nach alternativen Bestattungsformen konfrontiert; andererseits haben sie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das in Hessen geltende Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. Wir haben das Gesetz deshalb evaluiert und festgestellt, dass es sich in der praktischen Anwendung grundsätzlich bewährt hat und nur punktuell angepasst werden muss. Unsere Gesetzesnovelle, die noch vor der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag eingebracht werden soll, sieht zum Beispiel vor, dass die Bestattungsfrist auf zehn Tage verlängert wird und dass „Sternenkinder“, die nicht unter die ausdrückliche Bestattungspflicht fallen, auf Verlangen eines Elternteils individuell zu bestatten sind.
Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Ich bin aber sicher, die Bestatterinnen und Bestatter werden - wie schon heute - auch in Zukunft eine breite Palette von Möglichkeiten zum Abschiednehmen anbieten können, die sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und ethisch Vertretbaren bewegen und zugleich individuellen Bedürfnissen und Wünschen gerecht werden. Die Arbeit der Bestattungsinstitute trägt maßgeblich dazu bei, dass die Bestattung nicht nur als ,trauriges Ende‘, sondern als tröstlicher Anlass für respektvolles und würdevolles Gedenken wahrgenommen werden kann. Dafür danke ich Ihnen im Namen der gesamten Landesregierung sehr herzlich.“