Staatssekretär Martin Rößler sagte bei seinem Besuch des Festakts: „Als Ortsteil von Willingen kann Eimelrod dieses Jahr auf eine 1000-jährige Geschichte zurückblicken. Es ist mir eine große Freude, Eimelrod zu diesem Anlass mit der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde auszuzeichnen. Ein Gemeinwesen beruht auf den Menschen, die es aktiv gestalten und mit Leben füllen. Deshalb ist die Auszeichnung mit der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde auch eine Würdigung des Geleisteten der Bürgerinnen und Bürger Eimelrods. Persönlich und auch im Namen der Hessischen Landesregierung gratuliere ich Eimelrod und seinen Bürgerinnen und Bürgern zum 1000-jährigen Bestehen. Der Ortsteil Eimelrod hat sich über Jahrhunderte hinweg durch kommunale Selbstverwaltung ausgezeichnet und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt gestellt. Allen Ehrenamtlichen, die zur Erfolgsgeschichte von Eimelrod beigetragen haben, danke ich für ihr Engagement.
Mit der Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde erinnern wir auch an die früher eigenständigen Gemeinden, wie Eimelrod, und ihre Geschichte. Denn das Bewusstsein für die Geschichte der eigenen Heimat ist wichtig für die eigene Identität und gibt Jung und Alt Halt in bewegten Zeiten.
Das zeigt sich auch bei den zweitägigen Feierlichkeiten zum Jubiläum, bei denen viele Ehrenamtliche mitgewirkt haben und die den Zusammenhalt im Ortsteil sicherlich weiter stärken werden. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern von Eimelrode ein schönes Fest und alles Gute für die Zukunft.“
Hintergrund: Freiherr-vom-Stein-Ehrungen
Als Staatsminister leitete Freiherr vom Stein, der aus Nassau an der Lahn stammte, Reformen ein, die 1808 in die Preußische Städteordnung mündeten, mit der die Grundlage für die heutige kommunale Selbstverwaltung gelegt wurde. Später setzte sich Freiherr vom Stein auf dem Wiener Kongress 1815 erfolgreich für das Fortbestehen der staatlichen Selbständigkeit der Stadt Frankfurt am Main ein und wurde daraufhin dort zum Ehrenbürger ernannt. Der Hessische Landtag wählte 1952 als Kommunalverfassung ganz bewusst die Magistratsverfassung in der Tradition der Steinschen Städteordnung von 1808.
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Landes für kommunale Verdienste. Neben der nur einmal stattfindenden Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden, die mindestens 750 Jahre alt sind, kann ihren einzelnen Ortsteilen aus Anlass eines entsprechenden Jubiläums die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden. Seit 1956 wird sie auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung besondere Verdienste erworben haben.