3 Männer sitzen an einem Tisch und unterzeichnen einen Vertrag. Hinter jedem steht jeweils eine weitere Person.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes in Flieden

Innenminister Roman Poseck hat Flieden besucht und gemeinsam mit Bürgermeister Christopher Gärtner und Christian Ackermann, dem Beigeordneten der Gemeinde, den Koordinationsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Flieden unterzeichnet, mit dem in Flieden der Freiwillige Polizeidienst eingeführt wird. Als zusätzliche Ansprechpartner sollen die ehrenamtlichen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer künftig auf öffentlichen Plätzen und Straßen Präsenz zeigen und so das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken.

Dazu sagte Innenminister Roman Poseck: „Unser Land gehört Dank der sehr engagierten Arbeit der hessischen Polizei weiterhin zu einem der sichersten Länder. Sicherheit fängt dabei vor Ort, in den Kommunen an. Der Freiwillige Polizeidienst ist neben dem KOMPASS-Programm ein weiteres Angebot des Landes an die Kommunen, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl vor Ort zu stärken. Mit ihm können Bürgerinnen und Bürger einer Kommune aktiv einen Beitrag zur Sicherheit und einem starken Sicherheitsgefühl in ihrer Heimat leisten. Wir beabsichtigen auch, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, eine höhere Aufwandsentschädigung zu zahlen. Damit wollen wir einen weiteren Anreiz für Ehrenamtliche setzen, sich für die Sicherheit vor Ort einzubringen und das Engagement der Polizeihelferinnen und Polizeihelfer noch mehr zu würdigen.

Als komepetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen

Ich freue mich sehr, dass die Verantwortlichen um Bürgermeister Christopher Gärtner den Entschluss gefasst haben, den Freiwilligen Polizeidienst auch in Flieden einzuführen. Bis zu sechs freiwillige Polizeihelferinnen und Polizeihelfer werden in den neun Fliedner Ortsteilen künftig getreu dem Motto ‚Präsenz zeigen – beobachten – melden‘ unterwegs sein und den Bürgerinnen und Bürgern als weitere kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dabei werden die Helferinnen und Helfer, die in enger Abstimmung mit der Polizeidirektion Fulda eingesetzt werden, auch ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung und Polizei sein. Somit wird der Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Polizei intensiviert und ihr Sicherheitsgefühl gestärkt. Ich bin dankbar für den Einsatz der ehrenamtlichen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer und wünsche Flieden einen guten Start für den Freiwilligen Polizeidienst.“

Derzeit engagieren sich in rund 100 hessischen Kommunen knapp 300 ehrenamtliche Frauen und Männer als Polizeihelferinnen und Polizeihelfer. Die Aufgaben der freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelferinnen sind in erster Linie: Den Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, sicherheitsrelevante Situationen erkennen und die Vollzugspolizei schnell darüber zu verständigen bzw. selbst Hilfe zu leisten.

Ausbildung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer durch die beteiligte Polizeibehörde

Das Land Hessen kommt für die Ausrüstung und Ausstattung (Dienstbekleidung, Mobiltelefon, Pfefferspray zur Notwehr) der freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer auf. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die von der Polizei im Benehmen mit der jeweiligen Kommune sorgfältig ausgewählt wurden, erfolgt in mindestens 50 Stunden und nach einem einheitlichen Plan durch die beteiligten Polizeibehörden. Sie findet in der arbeitsfreien Zeit der Ehrenamtlichen statt und umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Bestandteil der Ausbildung sind unter anderem die Einführung in alle relevanten rechtlichen Vorschriften, die Einweisung in den Dienstbetrieb, Eigensicherung, Gesprächsführung und ein Erste-Hilfe-Kurs. Zu erkennen sind die freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer an der blauen Uniform und der Aufschrift „Freiwilliger Polizeidienst“ sowie einer blauen Kopfbedeckung. Zu den Befugnissen des Freiwilligen Polizeidienstes gehören zum Beispiel die Erhebung personenbezogener Daten, Befragung und Auskunftspflicht und Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen. Die Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes in einer Kommune wird durch das Land Hessen im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) finanziell gefördert. Flieden prüft derzeit die Option einer Zusammenarbeit mit anderen Kommunen im Bereich des Polizeipräsidiums Osthessen. Für den Dienst in ihrer Freizeit erhalten die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer von der jeweiligen Kommune derzeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von sieben Euro für jede begonnene Stunde. Künftig ist geplant, es den Kommunen durch eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligendienst-Gesetzes zu ermöglichen, auch eine höhere Aufwandsentschädigung für die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer zu zahlen. Damit soll der Einsatz der ehrenamtlichen Frauen und Männer einmal mehr gewürdigt und die Attraktivität eines Engagements als Polizeihelferin beziehungsweise Polizeihelfer erhöht werden. Das Ministerium hat zu diesem Thema eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eingeleitet.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Freiwilligen Polizeidienst belegen, dass die Helferinnen und Helfer als kompetente Ansprechpartner geschätzt werden und dazu beitragen, die Sicherheitslage für die Bevölkerung wesentlich zu verbessern.