Vor diesem Hintergrund wurde Ende Januar eine Informationsveranstaltung über die Sicherheitsmaßnahmen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval e.V. (IGMK) und des Karneval-Verbandes Kurhessen e.V. im Innenministerium durchgeführt. Das Landespolizeipräsidium hat zudem einen Erlass an alle hessischen Polizeipräsidien gerichtet, in dem die polizeilichen Maßnahmen für die Karnevalszeit geregelt sind.
Innenminister Roman Poseck erklärte heute dazu in Wiesbaden: „Unsere Polizei ist wegen der angespannten Sicherheitslage insgesamt sehr wachsam. Aufgrund der schrecklichen Ereignisse in Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg haben wir bereits die Polizeipräsenz erhöht und Kontrollmaßnahmen verschärft. Diese Maßnahmen setzen wir auch während der Faschingszeit fort.
Die hessischen Sicherheitsbehörden bereiten sich intensiv auf die Faschingszeit vor und unternehmen alles, damit die Hessinnen und Hessen friedlich und fröhlich Fasching feiern können. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, wird das Sicherheitskonzept gemeinsam von der Polizei und den Veranstaltern vor Ort erstellt und lageangemessen angepasst. Dabei werden aktuelle Sicherheitsthemen, regionale Bedingungen und veranstaltungsbezogene Kriterien berücksichtigt.
Derzeit liegen uns keine Hinweise auf eine konkrete Terrorgefahr für die Karnevalszeit vor. Gleichwohl besteht eine abstrakte Gefahr. Die Sicherheitsbehörden unternehmen alles, damit sich abstrakte Anschlagsrisiken bei uns nicht realisieren können. Daneben schreckt die erhöhte Polizeipräsenz Sexualstraftäter ab und sie reduziert das Risiko für Gewalt sowie Raubstraftaten und Trickdiebstähle. Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz hält zudem Interventionskräfte und Spezialeinheiten bereit, um im Bedarfsfall ad hoc unterstützen zu können.
Unsere Sicherheitsbehörden tragen dazu bei, dass sich die Menschen auf den Veranstaltungen so sicher wie möglich fühlen können und auch so sicher wie möglich sind. Auch in Zeiten einer angespannten Sicherheitslage ist es wichtig, das Brauchtum zu pflegen und fröhlich zu feiern. Ich danke allen Einsatzkräften, die dies mit ihrem großen Einsatz ermöglichen und wünsche allen Karnevalisten eine schöne fünfte Jahreszeit.“
Sonderförderprogramm:
Die Hessische Landesregierung hatte nach der schrecklichen Tat im nordhessischen Volkmarsen ein Sonderförderprogramm für den Schutz öffentlicher Plätze aufgelegt. Mit dem Sonderförderprogramm „Zufahrtssperren gegen Fahrzeugattacken im öffentlichen Raum“ wurden zwischen 2021 und 2024 gezielt kommunale Schutzmaßnahmen gegen Fahrzeugangriffe gefördert. Dazu zählten die Neuerrichtung, die Erweiterung oder auch die Erneuerung von bereits bestehenden Schutzelementen zur Sicherung von Innenstädten oder öffentlichen Plätzen. Das Land stellte hierfür rund 900.000 Euro bereit.
„Mit dem im Jahr 2021 aufgelegten Sonderförderprogramm ist es uns gelungen, unsere Innenstädte und öffentlichen Plätze noch besser vor Angriffen geschützt. Die Maßnahmen tragen auch dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Wo viele Menschen zusammenkommen, braucht es Sicherheit. Daher setzen wir alles daran, dass Karnevalisten unbeschwert die Veranstaltungen besuchen können. Es ist dabei die gemeinsame Verantwortung von Veranstalter und gastgebender Kommune, aber natürlich auch der Hessischen Polizei, eine Veranstaltung durchzuführen, die fröhliches Feiern bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit garantiert“, so der Minister abschließend.
Unter der Präventionsmarke „Gemeinsam Sicher in Hessen“ (GSIH) reagiert die Hessische Polizei auf die vielfältigen Bedarfe der Sicherheitsarbeit auf Großveranstaltungen und Festen bei uns in Hessen. Hierfür wurde die Teilmarke „Gemeinsam Sicher bei Veranstaltungen“ geschaffen. Die Polizei sorgt dabei bereits in der Präventionsarbeit für eine engere Verzahnung aller beteiligten Akteure, um Absprachen und ein gemeinsames Vorgehen noch besser vornehmen zu können.