Staatssekretär Martin Rößler auf einer Bühne. Neben ihm stehen zwei Männer in eleganter Feuerwehruniform.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Freiwillige Feuerwehr Mittelbuchen feiert 100 Jahre

Die Freiwillige Feuerwehr im Hanauer Ortsteil Mittelbuchen ist anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens mit der Ehrenplakette des Landes Hessen ausgezeichnet worden.

Innenstaatssekretär Martin Rößler hat auf der Akademischen Feier zum Jubiläum ein Grußwort gehalten, die Verdienste der ehrenamtlichen Einsatzkräfte gewürdigt und die Ehrenplakette im Anschluss überreicht. Die Wache der Freiwilligen Feuerwehr Mittelbuchen ist einer von insgesamt sieben Feuerwehr-Standorten in Hanau. Außer der Einsatzabteilung, deren Mitglieder jährlich zu Dutzenden Bränden und technischen Hilfeleistungen ausrücken, gibt es dort auch eine Kinder- und eine Jugendfeuerwehr, die junge Menschen an den Brandschutz heranführen.

Martin Rößler brachte Wertschätzung und Dank für den Dienst der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Mittelbuchen zum Ausdruck: „Aus meinen Gesprächen mit freiwilligen Feuerwehrleuten weiß ich, dass Einsätze viel Spaß machen können, aber immer auch eine Herausforderung sind und Belastung sein können. Der Alarm erreicht die Brandschützerinnen und Brandschützer bei der Arbeit, in der Freizeit, bei Unternehmungen, am Tag und in der Nacht. Und immer müssen sie von einem Augenblick auf den nächsten ,umschalten‘ und in den Einsatz aufbrechen. Wer keine Erfahrung mit Bereitschafts- und Einsatzdiensten hat, kann sich allenfalls vorstellen, wie sehr das das Leben und den Alltag prägt. Ich versichere Ihnen: Die Hessische Landesregierung weiß, welche Opfer freiwillige Feuerwehrleute für ihr Engagement bringen. Als Helferinnen und Helfer stehen sie den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und sind immer wieder zur Stelle, wenn es ums Löschen, Retten, Bergen und Schützen geht. Bei alledem bewahren sie auch eine lange, großartige Feuerwehrtradition. Dafür sage ich anlässlich des Jubiläums herzlichen Dank.“

Umfangreiche Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz

Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet. In Hanau hatte die Förderung im Bereich des Brandschutzes seit 2020 ein Volumen von mehr als 300.000 Euro. Im Main-Kinzig-Kreis wurden allein 2024 Zuwendungen für neun Fahrzeuge und fünf bauliche Maßnahmen bewilligt oder vorbeschieden, das Gesamtvolumen betrug mehr als 1 Million Euro.

Entlastung durch Entbürokratisierung

Die Landesregierung möchte, dass sich die Städte, Gemeinden und Ehrenamtlichen beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Wesentliche konzentrieren können und sie möglichst frei von unnötigen bürokratischen Standards sind. Deshalb hat das Innenministerium gezielt Maßnahmen umgesetzt und prüft weitere Schritte. Dazu gehört unter anderem der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH). Künftig werden in Abstimmung zwischen Kommune und TPH Abweichungen von Normvorgaben in Bereichen wie „Sicherheitsabstände in Fahrzeughallen“, „Sicherheitsabstände an Feuerwehrtoren“ und getrenntgeschlechtliche Toiletten- und Sanitäranlagen nicht mehr als „rote Mängel“ im Prüfbericht vermerkt, wenn der Normzweck auf andere Weise erreicht werden kann und die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet ist. Abgeschafft wurde zudem die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde; künftig erfolgt nur noch eine stichprobenweise Kontrolle. Die Farbvorgabe für die Feuerwehrbekleidung wurde aufgehoben. Zudem wird der Vorschriftenbestand im Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den Landesverbänden der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz überprüft mit dem Ziel der Identifizierung unnötiger Standards. Eine Bund-Länder-Initiative, die Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßen hat, verfolgt das Ziel, abbaubedürftige Standards und Vorgaben im Bundesrecht zu identifizieren und mit dem zuständigen Bundesressort Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.

Hintergrund zur Ehrenplakette

Mit der Ehrenplakette des Landes Hessen werden langjährige Verdienste von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren, aber auch von Feuerwehr-Fördervereinen anlässlich eines 100-, 125- 150- oder 175-jährigen Bestehens gewürdigt. Die Verleihung ist auf Antrag rückwirkend für Jubiläen ab dem 1. Januar 2012 möglich.