Drei Männer stehen nebeneinander. Der linke Mann hält eine Urkunde hoch.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Friedrichsdorf erhält Zusatzbezeichnung Philipp-Reis-Stadt

Roman Poseck hat der Stadt Friedrichsdorf im Gedenken an den Erfinder des Telefons, den Physiker Johann Philipp Reis (*1834-1874), die Zusatzbezeichnung Philipp-Reis-Stadt verliehen. Der in Gelnhausen geborene Philipp Reis hatte seinen Lebensmittelpunkt in Friedrichsdorf und entwickelte dort das Telefon. Das Hessische Landesarchiv schlussfolgert, dass die enge Verbindung der Stadt Friedrichsdorf zu Philipp Reis und seiner Forschung zur Entwicklung der Telefonie ein historisches Alleinstellungsmerkmal darstellt. Auch pflege die Stadt kontinuierlich die Traditionsbildung zum Gedenken an den berühmten Erfinder.

Regelmäßig stattfindender „Tag des Telefons“

„Der berühmte Erfinder des Telefons, Philipp Reis, ist in Friedrichsdorf sehr präsent. Man merkt, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunalpolitik in Friedrichsdorf stolz sind auf den Physiker und sie ihm ein ehrendes Andenken bewahren möchten. So wurde bereits 1954 im ehemaligen Wohnhaus des Erfinders die ,Philipp-Reis-Gedächtnisstätte‘ eingerichtet, aus der sich das Städtische Museum, das ,Philipp-Reis-Haus‘ entwickelte. Auch ist Philipp Reis durch die Benennung einer Schule, Straße und eines Platzes nach ihm sowie der Skulptur ,Kommunikation‘ im Stadtbild sichtbar. Darüber hinaus wir die Erinnerung an den Erfinder des Telefons in Friedrichsdorf aktiv am Leben gehalten. Beispielsweise wird mit einem regelmäßig stattfindenden ,Tag des Telefons‘ die seinerzeit bahnbrechende Erfindung gefeiert. Hierbei werden stets zahlreiche Vereine eingebunden. Dieses Jahr wurden im Stadtmuseum anlässlich des 150. Todestages von Philipp Reis eine Vielzahl von Veranstaltungen für alle Generationen geplant.

Die aktiv gepflegte und gelebte Erinnerungskultur ist beachtlich und stärkt das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Industriegeschichte der Stadt und damit den Zusammenhalt in Friedrichsdorf. Umso mehr freut es mich, dass ich Friedrichsdorf die Zusatzbezeichnung Philipp-Reis-Stadt verleihen durfte. Damit würdigt das Land einerseits die bislang so vorbildlich gelebte Erinnerung an den Erfinder des Telefons. Andererseits möchte das Land die kommunale Identität bewusst stärken. Städte und Gemeinden, die sich ihrer Geschichte bewusst sind, schaffen eine größere Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat, die dadurch wiederum aktiver in das Geschehen vor Ort eingebunden sind. Als eine solche, selbstbewusste Kommune, die ihren Bürgerinnen und Bürger Halt gibt, stärkt Friedrichsdorf damit unser Gemeinwesen als Ganzes. Allen, die sich für das Gedenken an Philipp Reis aktiv einbringen, danke ich von Herzen für ihren Einsatz für eine starke kommunale Identität der Philipp-Reis-Stadt Friedrichsdorf“, sagte Kommunalminister Roman Poseck.

Hintergrund

Gegenwärtig sind inklusive Friedrichsdorf 64 hessische Kommunen befugt, ihrem eigentlichen Namen eine Zusatzbezeichnung beizufügen, die auf ihrer geschichtlichen Vergangenheit, ihrer Eigenart oder ihrer Bedeutung beruht. Bedingung ist, dass ihnen dieses Recht entweder vor 1945 nach „altem“ Recht oder aber nach Gründung des Landes Hessen vom Hessischen Innenminister verliehen wurde (§ 13 Abs. 2 HGO). Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung besteht nicht, der Ermessensspielraum des Innenministeriums ist weit gefasst. Meist geht einem entsprechenden Verleihungsantrag ein einstimmiger Beschluss der Gemeindevertretung über die Einleitung des Verfahrens voraus. Eine auf der geschichtlichen Vergangenheit der Gemeinde beruhende Bezeichnung kann nur verliehen werden, wenn die Gemeinde in einem ganz besonderen, weithin bekannten Maße mit einem geschichtlichen Ereignis verknüpft ist oder eine geschichtliche Rolle gespielt hat und wenn heute noch ein Interesse daran besteht, die Erinnerung an diese Tatsache wachzuhalten. Ein solcher Verleihungsantrag setzt in der Regel eine befürwortende Stellungnahme des Hessischen Landesarchivs voraus, die die antragstellende Gemeinde mit vorzulegen hat.