Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Gemeinde Birkenau erhält 75.000 Euro für die Interkommunale Zusammenarbeit

Staatssekretär Martin Rößler hat heute dem Bürgermeister der Gemeinde Birkenau Milan Mapplassary einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 75.000 Euro für die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) mit den Gemeinden Mörlenbach und Gorxheimertal zur Umsetzung des vom Bund beschlossenen Onlinezugangsgesetzes überreicht.

Für eine erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird IT-Sachverstand vor Ort benötigt. Gerade für kleinere Kommunen kann es eine Herausforderung sein, geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren. Daher fördert das Land die Zusammenarbeit kleinerer Kommunen auch im Bereich der Digitalisierung.

„Die Gemeinden Birkenau, Mörlenbach und Gorxheimertal haben entschieden, die Herausforderungen des Onlinezugangsgesetzes gemeinsam zu bewältigen. Insbesondere kleinere Kommunalverwaltungen standen durch die Einführung dieses Gesetzes vor Herausforderungen.

Durch die Bildung eines Kooperationsbundes gewährleisten die Gemeinden die gemeinsame Umsetzung des Digitalisierungsprozesses. Hierbei hat die Gemeinde Birkenau als Kooperationspartner die Umsetzung übernommen, indem sie einen Digitalisierungsmanager stellt. Die beiden Gemeinden Mörlenbach und Gorxheimertal unterstützen den Prozess mit zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den eigenen Bereichen. Dieser Schritt sorgt für effizientere Aufgabenerledigung und bessere Personalführung, was zu Einsparungen der Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich rund 86.000 Euro führt. Dieser Effizienzgewinn von 30 Prozent ist eine zukunftsweisende Entscheidung und beispielgebend für die Interkommunale Zusammenarbeit. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer digitalen Verwaltung vor Ort.

Es freut mich, dass sich Städte, Gemeinden und Landkreise für den Weg einer kooperativen Zusammenarbeit entscheiden. Allen Beteiligten wünsche ich weiterhin viel Erfolg dabei, unsere Digitalisierung weiter voranzutreiben“, erklärte Innenstaatssekretär Martin Rößler bei der Bescheidübergabe.

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. 

Aktuell gibt es 514 geförderte Projekte in 2.410 Gemeinden, Städte und Landkreise. Somit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an durchschnittlich fünf IKZ-Projekten beteiligt. Seit Anfang 2021 wurden 47 Kooperationen im Bereich „Onlinezugangsgesetz“ gefördert. Insgesamt sind 176 Gemeinden an den geförderten Zusammenschlüssen beteiligt.

Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen verschiedene Bereiche kommunaler Aufgaben und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen.

Das „Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“ berät Kommunen seit dem Jahr 2009 zu strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die IKZ: https://beratungszentrum.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster.