Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Gesetz zur Modernisierung des Polizeirechts beschlossen

Der Hessische Landtag hat heute in dritter Lesung das Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen beschlossen.

Innenminister Roman Poseck hat im Rahmen der Debatte im Hessischen Landtag ausgeführt: „Die Sicherheitslage ist angespannt. Dazu tragen aktuelle Entwicklungen maßgeblich bei. Der Messerangriff auf einen Polizeibeamten in Mannheim, das Tötungsdelikt am Frankfurter Hauptbahnhof und der Terroranschlag in Solingen zeigen, dass wir mehr für unsere Sicherheit tun müssen. Um angemessen auf die Herausforderungen reagieren zu können, braucht die Polizei dringend mehr Befugnisse. Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen kommt genau zur richtigen Zeit. Unser Ziel ist es, für ein Höchstmaß an Sicherheit zu sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sicher sein und sich sicher fühlen.

Die Polizei ist und bleibt das Herzstück unserer Sicherheitsarchitektur. Deshalb eröffnet die Reform des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung unserer Polizei mehr Befugnisse. Die neuen Maßnahmen tragen zu mehr Sicherheit und damit auch zu mehr Freiheit bei.

Wir schaffen unter anderem die Grundlage für mehr Videoschutztechnik, zum Beispiel in Angsträumen und in der Nähe von religiösen Einrichtungen. Durch die neuen Regelungen können jüdische und andere religiöse Einrichtungen besser mit Videoschutztechnik geschützt werden. Ich habe bereits sehr positive Rückmeldungen unter anderem von Vertretern der Jüdischen Gemeinden aus Hessen erhalten. Man verspricht sich einen spürbaren Sicherheitsgewinn. 

Diesen steigern wir auch mit dem Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung. Mithilfe Künstlicher Intelligenz soll es zukünftig möglich sein, markante Verhaltensmuster, zum Beispiel ein drohender Faustschlag, zu erkennen. Künstliche Intelligenz kann in vielen Fällen mehr als der Mensch, beispielsweise bei Taten, die aus Menschenmengen verübt werden. Mit den zusätzlichen Möglichkeiten wird die Polizei entlastet, die Zuverlässigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit steigen. Wir gehen rechtlich und praktisch mit Augenmaß vor. So soll ein Stufenmodell eingeführt werden. Der Mensch bleibt zwischengeschaltet, der eine inhaltliche und rechtliche Prüfung vornehmen muss. Die biometrische Identifizierung ist erst als letzter Schritt bei erheblichen Gefahren möglich. KI ist eine wertvolle Unterstützung, die Entscheidung trifft am Ende aber immer ein Mensch.

Hessen wird mit der intelligenten Videoüberwachung eine Vorreiterrolle bei der Nutzung der modernen Möglichkeiten einnehmen. 

Zudem sollen zukünftig Verstöße gegen Aufenthaltsverbote unter Strafe gestellt werden. Damit werden diese Maßnahmen wirkungsvoller. Wir versprechen uns damit gerade in Problemvierteln wie dem Frankfurter Bahnhofsviertel einen Gewinn an Sicherheit. Die Täter werden es sich dann mehr als einmal überlegen, ob sie gegen Aufenthaltsverbote verstoßen wollen.

Mit der Modernisierung des Polizeirechts erweitern wir außerdem den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel. Die neue Regelung erlaubt es, die Fußfessel bei Menschen einzusetzen, von denen eine hinreichend konkretisierte Gefahr für Leben, Leib, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person ausgeht. Menschen, von denen erhebliche Gefahren ausgehen, bekommen die Fußfessel angelegt, damit sie effektiv überwacht und von Straftaten abgehalten werden können. Für Gefährdete ist die Fußfessel ein Sicherheits- und zugleich Freiheitsgewinn. Außerdem soll die Fußfessel verlängert auf einen Zeitraum von bis zu vier Monaten eingesetzt werden können. Diese Regelung ist zudem ein wichtiger Baustein des Frauensicherheitspakets. 

Wir bauen den Einsatz von Body-Cams aus. Unsere Polizei wird diese künftig auch zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person in Wohnungen einsetzen dürfen. Auch die Stadtpolizei soll künftig vom Schutz der Body-Cams profitieren. Sie dienen der Deeskalation und sorgen dafür, dass Gewalt gegenüber Sicherheitskräften im Vorfeld verhindert werden und nachträglich besser geahndet werden kann. Deshalb greifen wir dieses von den Kommunen eingebrachte Anliegen für die Stadtpolizei gerne auf.

Zudem wollen wir unsere Bevölkerung mit einer verlängerten Präventivhaft vor Gefahren schützen. Die Präventivhaft kann zur Gefahrenabwehr notwendig werden in Fällen, bei denen Anhaltspunkte für eine bevorstehende Begehung einer schwerwiegenden Straftat vorliegen. Damit wollen wir mögliche Straftaten verhindern und so zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen.

Mit der Reform des hessischen Polizeirechts haben wir ein Sicherheitspaket geschnürt, was den Namen auch verdient. Wir haben dieses Maßnahmenpaket in kürzester Zeit auf den Weg gebracht. Das unterstreicht die Entschlossenheit der schwarz-roten Regierung im Bereich der Inneren Sicherheit. Hessen schafft für die Polizei mehr Befugnisse, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.“