Kommunalminister Roman Poseck hat heute kommunalen Vertreterinnen und Vertretern der Zweckverbände Schwalm, Schwalm-Eder-West und Schwalm-Eder-Mitte sowie acht weiteren Städten und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro aus dem Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) überreicht. Mit den Mitteln unterstützt das Land den Ausbau der Kooperation im Bereich der Wirtschaftsförderung, die bereits seit 2020 besteht: Seit Anfang 2025 steht das Angebot zur Existenzförderung des „Virtuellen Gründerzentrums Schwalm-Eder“ neben dem Bereich der Zweckverbände Schwalm, Schwalm-Eder-Mitte und Schwalm-Eder-West auch den acht weiteren kreisangehörigen Kommunen Edermünde, Felsberg, Körle, Melsungen, Niedenstein, Neukirchen, Oberaula und Ottrau zur Verfügung.
Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit
Kommunalminister Roman Poseck betonte die grundsätzliche Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit und lobte die Kooperation der Zweckverbände und Kommunen und führte dazu aus: „Die Zeiten sind für alle staatlichen Ebenen nicht einfach. Wachsenden Aufgaben und Ausgaben stehen infolge der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung sinkende Einnahmen gegenüber. Mehr denn je muss es jetzt auch darum gehen, Effizienzgewinne zu erzielen. IKZ ist dabei ein Erfolgsmodell. Durch Synergien werden Effizienzgewinne erzielt und gleichzeitig die kommunale Identität gewahrt. Die Möglichkeiten der IKZ sind dabei umfassend. Ich ermutige die Kommunen gerade in finanziell schwierigen Zeiten von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen. Als Land werden wir die Kommunen auf diesem Weg weiter unterstützen und vor allem Anschubfinanzierungen leisten.
Die Abläufe im vorliegenden Verfahren sind auch Beispiel gebend für die Schnelligkeit und die Unkompliziertheit des IKZ-Förderprogramms. Nach Antragstellung im Dezember ist es mir eine Freude, heute bereits nach vier Monaten den Förderbescheid überreichen zu können.
Die Wirtschaftsförderung gehört in den Gemeinden zu den wichtige Themen. Hier können Kreise, Städte und Gemeinden Gestaltungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung nutzen, um die Faktoren zu verbessern, die für die Standortwahl von Unternehmen, Handwerksbetrieben oder Start-Ups relevant sind. Stimmen die Rahmenbedingungen für Unternehmerinnen und Unternehmer, profitieren dadurch eine ganze Region und ihre Bürgerinnen und Bürger durch eine gestärkte Daseinsvorsorge und Arbeitsplätze. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besteht ein hohes Interesse, die Wirtschaft zu unterstützen, ganz besonders bei Unternehmensneugründungen.
Deshalb unterstützen wir auch Zusammenschlüsse von Kommunen im Bereich Wirtschaftsförderung wie das 2020 gegründete ,Virtuelle Gründer Zentrum Schwalm‘, das seit Anfang 2025 zum ,Virtuellen Gründerzentrum Schwalm-Eder‘ ausgebaut wurde.
Virtuelle Gründer Zentrum
Das Virtuelle Gründer Zentrum bietet seit nunmehr knapp viereinhalb Jahren Gründerinnen und Gründern sowie Jungunternehmen aus dem Schwalm-Eder-Kreis umfassende Unterstützung. Konkret führt das Virtuelle Gründerzentrum Beratungsgespräche durch, leistet Hilfe bei Geschäftsplänen und gibt Informationen zu verschiedenen Förderungen. Auch werden Kontakte zu wichtigen Institutionen wie der IHK, Handwerkskammern, der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vermittelt. Ein etabliertes Beraternetzwerk steht für gemeinsame Termine zur Verfügung. Gestemmt wird dieses Angebot von einer hauptamtlichen Geschäftsführerin und drei ehrenamtlichen Gründungsmanagern, die in der Beratung tätig sind.
Dass die Wirtschaftsförderung im Schwalm-Eder-Kreis interkommunal vollzogen wird, begrüße ich sehr. Neu dabei sind neben den Kommunen der Zweckverbände Schwalm, Schwalm-Eder-West und Schwalm-Eder-Mitte nun auch die Kommunen Edermünde, Felsberg, Körle, Melsungen, Niedenstein, Neukirchen, Oberaula und Ottrau. Damit kooperieren mittlerweile 21 von 27 Kommunen des Kreises bei der Stärkung der Wirtschaft. So schaffen die Kommunen Synergien, die durchaus beachtlich sind. Gegenüber der Leistungserbringung durch jede Kommune können durch die Kooperation jährlich Personal- und Sachkosten in Höhe von knapp 360.000 Euro eingespart werden, ein Effizienzgewinn von 60 Prozent. Dies schafft für die Kommunen in Zeiten angespannter Haushalte Spielräum, die für andere wichtige Aufgaben genutzt werden können. Insbesondere profitieren aber auch Gründerinnen und Gründer durch die Bündelung von Erfahrungen und Know-How in einer Organisation.
Ich bin mir sicher, dass die erweiterte Kooperation die Wirtschaft im Schwalm-Eder-Kreis weiter beflügeln und der Kreis als Ganzes von diesem Vorzeige-IKZ-Projekt profitieren wird. Allen Beteiligten danke ich für ihren Einsatz und wünsche ich viel Erfolg.“
Wirtschafsförderung im Schwalm-Eder-Kreis
Im November 2020 hatte der Zweckverband Schwalm mit fünf Kommunen (Bad Zwesten, Borken, Jesberg, Neuental, Wabern) das „Virtuelle Gründerzentrum Schwalm“ (VGZ Schwalm) errichtet. Die Kooperation wurde bereits damals seitens der Landesregierung mit 100.000 Euro gefördert. Aufgabe des VGZ ist die Existenzgründungsberatung (Wirtschaftsförderung). Sukzessive wurde das Beratungsangebot des VGZ Schwalm anschließend auf die zwei Zweckverbände Schwalm und Schwalm-Eder-West ausgedehnt. Ab dem 1. Januar 2022 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich nochmals um weitere drei Kommunen im Gebiet des Zweckverbandes Schwalm-Eder-Mitte. Die Vorstände der Zweckverbände Schwalm, Schwalm-Eder-West und Schwalm-Eder-Mitte sowie die Vertretungskörperschaften der Kommunen Edermünde, Felsberg, Körle, Melsungen, Neukirchen, Niedenstein, Oberaula und Ottrau haben einstimmig die Erweiterung des Projekts ab dem Jahr 2025 beschlossen.
Seit dem 1. Januar 2025 wurde das Angebot somit auf 21 Mitgliedskommunen im Schwalm-Eder-Kreis ausgeweitet. Zur Integration der neuen Mitgliedskommunen wurde eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 geschlossen. Mit der Erweiterung wurde auch der Projektname in „Virtuelles Gründerzentrum Schwalm-Eder“ geändert. Die übrigen noch nicht teilnehmenden Kommunen des Kreises können sich der Kooperation zu einem späteren Zeitpunkt anschließen.
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit: Land fördert Synergien
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Seit dem Jahr 2008 konnten 538 Projekte mit einer Gesamtsumme von mehr als 37 Millionen Euro gefördert werden, an denen 2.531 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt sind (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Auch im Jahr 2025 wurden bereits sechs Kooperationen mit insgesamt 430.000 Euro gefördert.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher verschiedene kommunale Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Ebenso werden Kooperationen von Kommunen zur Durchführung von Veranstaltungen gefördert. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der beteiligten Kommunen. Das „ Kommunale Beratungszentrum HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit dem Jahr 2009 zu strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.