Innenminister Roman Poseck führte in seiner Rede im Plenum des Hessischen Landtags aus: „Unsere Sicherheit ist aktuell wichtiger denn je. Die schrecklichen Ereignisse in Mannheim, Solingen und München machen deutlich, vor welchen Herausforderungen wir stehen: Terroristen, Islamisten und Rechtsextremisten bedrohen unsere Werte, unser Land und unsere Demokratie. Sie verunsichern die Bürgerinnen und Bürger. Die Bevölkerung erwartet zu Recht Schutz und Sicherheit. Deshalb haben wir in Hessen kurzfristig gehandelt und die Polizeipräsenz auf Veranstaltungen und Festen erhöht und damit für mehr Sichtbarkeit der Polizei gesorgt. Diese Maßnahmen dienen der objektiven Sicherheit und stärken darüber hinaus das subjektive Sicherheitsgefühl. Wir werden in Hessen alles unternehmen, damit sich die Hessinnen und Hessen weiterhin sicher fühlen und auch sicher sind. Dazu gehört es selbstverständlich auch, die Entwicklung der Sicherheitslage sorgfältig zu beobachten und bei Bedarf anzupassen.“
Der Minister führte weiter aus: „Damit unsere Sicherheitsbehörden konsequent gegen Terroristen und Extremisten vorgehen können, brauchen sie dringend moderne Befugnisse. Auch hier handelt Hessen: Wir werden das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zügig weiterentwickeln und die Befugnisse und Möglichkeiten der hessischen Gefahrenabwehrbehörden ausbauen. Konkret werden wir die Einsatzmöglichkeiten von elektronischen Fußfesseln erweitern und die Rahmenbedingungen für modernste Videoschutztechnik zum Beispiel in Angsträumen schaffen. Die polizeiliche Nutzung von Drohnen wollen wir ausweiten und den Einsatz von Bodycams auch für die Gefahrenabwehrbehörden der Kommunen, also für die Stadtpolizei, ermöglichen. Die Haftmöglichkeiten für Gefährder sollen ausgeweitet und die Regelungen zu den Waffenverbotszonen noch einmal verbessert werden.
Gesetzliche Grundlagen für mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Aber auch der Bund muss seiner Pflicht nachkommen, gesetzliche Grundlagen für mehr Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden zu schaffen. Das macht auch der hessische Verfassungsschutzbericht deutlich, der einen Anstieg rechtsextremistischer und islamistischer Straf- und Gewalttaten aufzeigt. Wir brauchen die Speicherung von IP-Adressen auch zur Verhinderung terroristischer Anschläge. Der Bund muss endlich eine umfassende gesetzliche Regelung zur Speicherung von IP-Adressen für alle relevanten Bereiche schaffen. Zudem müssen die Nachrichtendienste gestärkt werden. Gerade in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage muss der Bund klare und belastbare Rechtsgrundlagen für nachrichtendienstliches Handeln schaffen, beispielsweise hinsichtlich der Ausweitung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden. Wir müssen uns unabhängiger von ausländischen Nachrichtendiensten machen und die Möglichkeiten, an eigene Erkenntnisse zu gelangen, ausweiten.
Auch die Stärkung unserer Polizei ist ein Baustein für mehr Sicherheit. In diesem Jahr ist es uns gelungen, alle 645 Anwärterstellen der hessischen Polizei zu besetzen. Nach 234 Anwärterinnen und Anwärtern, die im Februar ihren Dienst angetreten haben, stellen wir im September weitere 411 Nachwuchskräfte ein. Mit diesen hohen Einstellungszahlen leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Zukunft der Polizei. Die Zahlen bestätigen im Übrigen auch die Attraktivität des Polizeiberufes.“
Trendumkehr in der Migrationspolitik
Mit Blick auf den gestrigen Migrationsgipfel hob Innenminister Roman Poseck hervor: „Ungezügelte Migration ist ein Sicherheitsrisiko. Wir benötigen dringend eine Trendumkehr in der Migrationspolitik, um Staat und Gesellschaft zu entlasten. Ich bedauere sehr, dass es gestern im Rahmen des Migrationsgipfels nicht möglich gewesen ist, diese Trendumkehr gemeinsam zu gestalten. Dabei will ich durchaus hervorheben, dass es viele Gemeinsamkeiten gegeben hat. Es hat Konsens darüber bestanden, dass es Veränderungen in der Migrationspolitik braucht und dass deutliche Reduzierungen bei den Flüchtlingsströmen erforderlich sind. Positiv sehe ich, dass die Bundesinnenministerin Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen angeordnet hat. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Kontrolle über das Migrationsgeschehen. Die Forderung nach Grenzkontrollen hatte unser Ministerpräsident vor mehr als einem Jahr als einer der ersten erhoben. Damals war die Forderung politisch und rechtlich umstritten. Inzwischen sind Notwendigkeit und Zulässigkeit dieser Maßnahme allgemein anerkannt. Die gestern von der Bundesregierung ins Gespräch gebrachten Zentren an den Außengrenzen bewerte ich indes kritisch. Sie werden aus meiner Sicht nicht die erforderliche Entlastung bringen. Sie bedeuten stattdessen neue Aufwände und viele offene Rechtsfragen. So wird es weder rechtlich noch tatsächlich ohne Weiteres möglich sein, die Menschen in diesen Zentren festzuhalten. Aus meiner Sicht brauchen wir das Stoppschild vor und nicht nach der Grenze. Nur durch umfassende Zurückweisungen an den Grenzen wird es aus meiner Sicht gelingen, den Zugang von Flüchtlingen erheblich zu reduzieren und damit eine Trendumkehr zu erreichen. Dabei halte ich diesen Weg auch für rechtlich zulässig. Das Dublin-Verfahren funktioniert offenkundig nicht. Dann kann es aber auch keine Bindung an dieses gescheiterte System geben. Stattdessen muss es möglich sein, auf nationale Regelungen zurückzugreifen. Artikel 16a des Grundgesetzes regelt eindeutig, dass Personen, die aus sicheren Drittstaaten kommen, keinen Anspruch auf Asyl haben. Paragraf 18 des Asylgesetzes bestimmt, dass Menschen aus sicheren Drittstaaten die Einreise zu verweigern ist. Recht und Rechtsprechung sind nicht statisch. Immer mehr namhafte Juristen treten für die Zulässigkeit von Zurückweisungen an der Grenze ein. Leider war die Ampel gestern in Berlin entgegen anderslautender Hinweise am Vortag dann doch nicht bereit, den Weg des Stoppschildes an der Grenze mitzugehen. Ich werde für diesen Weg auch weiter eintreten, zum Beispiel im Rahmen der Innenministerkonferenz.“