Innenminister Roman Poseck hatte die Teil-Legalisierung von Anfang an kritisch begleitet und erklärte heute in Wiesbaden:
„Die bisherigen Ergebnisse der Evaluation bestätigten leider meine skeptische Einschätzung zur Teillegalisierung. Sie zeigen unter anderem einen erkennbaren Anstieg der durch Cannabis-Konsum verursachten Unfälle. Die Zahl der erfassten Unfälle durch Cannabis und andere berauschende Mittel (außer Alkohol) ist im Zeitraum 2014 bis 2023 im Durchschnitt um 6,4 % gestiegen ist. Nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung, das heißt in den Monaten April bis Dezember des Jahres 2024, wurde ein weiterer deutlicher Anstieg um 9,5% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet. Diese Tendenz ist besorgniserregend. Drogen haben im Straßenverkehr nichts verloren.
Da die Wirkung von Cannabis und der Abbau der Droge schwierig einzuschätzen sind, habe ich persönlich die von der Ampel-Regierung vereinbarte Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes auf 3,5 ng/ml THC im Straßenverkehr abgelehnt. Wer sich mit Alkohol oder anderen Drogen wie Cannabis hinter das Steuer setzt, handelt egoistisch und verantwortungslos, denn er gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Gänzlich abschätzen lassen sich die Auswirkungen von Cannabis auf die Verkehrssicherheit noch nicht, da es für die Polizei schwierig ist, den Cannabiskonsum zu kontrollieren. Hinzu kommt, dass der Kontrollaufwand für die Polizei gestiegen ist. Weiterhin sind viele Fragestellungen nicht abschließend geregelt; auch das bestätigt der Bericht. Die Umsetzung des hoch komplizierten Gesetzes bindet personelle Ressourcen in Polizei und Verwaltung, die wir sinnvollerweise für andere Aufgaben einsetzen würden
Hessen wird auf die besorgniserregende Entwicklung im Straßenverkehr auch im Rahmen eines Antrages im Innenausschuss des Bundesrates am 2. Oktober besonders hinweisen und die Einstufung des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit fordern. Bisher nicht grundsätzlich verboten ist der Mischkonsum von Alkohol und Drogen. Der Mischkonsum mit Alkohol führt dazu, dass Konsumierende noch weniger einschätzen können, wann sie wieder fahrtüchtig sind. Gleichzeitig sind die Wechselwirkungen der verschiedenen Rauschmittel unberechenbar.
Die Evaluation zeigt zudem, dass die Teillegalisierung kein Zurückdrängen des Schwarzmarktes mit sich gebracht hat. Dieses Ziel der früheren Ampel-Regierung wird offensichtlich nicht erreicht.
Die Bundesgesundheitsministerin hat zudem auf einen Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum hingewiesen. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung zeigte sich angesichts der zurückgegangenen Frühinterventionen bei Jugendlichen und der leichten Verfügbarkeit von Cannabis für Jugendliche besorgt.
Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Evaluation sorgfältig prüfen und weitere Schlüsse für die Zukunft des Cannabisgesetzes ziehen. Hessen wird an diesem Prozess konstruktiv mitwirken.“