„Im Zuge der Gebietsreformen der Landesregierung schlossen sich Ende des Jahres 1970 die Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg zur Großgemeinde Pohlheim zusammen. Knapp vier Jahre später bekam die noch junge Gemeinde Pohlheim als Anerkennung für beispielhafte gemeindliche Aufbauarbeit und Infrastruktur feierlich die Stadtrechte verliehen. Seitdem ist die Einwohnerzahl von rund 12.000 auf rund 18.000 um die Hälfte gewachsen. Dies ist Ausweis einer gelungenen Entwicklung und einer Kommunalpolitik, die stets die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellte. So hat Pohlheim eine zeitgemäße kommunale Daseinsvorsorge mit Kindergärten und Sporteinrichtungen und ist auch über den öffentlichen Nahverkehr gut erschlossen. Naherholungsgebiete und Sehenswürdigkeiten wie der Limes und die ,Grüninger Warte‘ bereichern das Freizeitangebot. Dank zahlreicher Vereine, Chöre, Städtepartnerschaften und regelmäßiger Feste gibt es ein lebhaftes Gemeindeleben. Damit ist Pohlheim heute liebens- und lebenswerte Heimat. Für die Zukunft wünsche ich der Stadt alles Gute“, sagte Staatssekretär Martin Rößler.
Hintergrund
Die Landesregierung kann die Bezeichnung „Stadt“ an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und Wirtschaftsverhältnissen ein städtisches Gepräge haben (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung). Die maßgebliche Einwohnerzahl ist im Gesetz nicht festgelegt. In der Verleihungspraxis hat sich eine Mindestzahl von 13.000 Einwohnern bei Wachstumsgemeinden herausgebildet. Die Gemeinde muss das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ führen zu dürfen, beim Hessischen Innenministerium beantragen. Die Verleihung steht im Ermessen der Landesregierung. Das Führen der Bezeichnung „Stadt“ wirkt sich nur in formeller Hinsicht aus. Insbesondere ändert sich die Bezeichnung der beiden Gemeindeorgane: Die Gemeindevertretung heißt Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevorstand nennt sich Magistrat. Aktuell gibt es in Hessen 191 Städte.