Innenstaatssekretär steht mit einer Gruppe von Personen vor einem Poster mit der Aufschrift "Regierungspräsidium Darmstadt"

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenstaatssekretär übergibt Genehmigung für Hanau-Auskreisung

Die Stadt Hanau wird zum 1. Januar 2026 kreisfrei, gehört dann also nicht mehr zum Main-Kinzig-Kreis. Mit der Genehmigung des Grenzänderungsvertrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt wurde jetzt ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Auskreisung erreicht.

Innenstaatssekretär Martin Rößler hielt anlässlich der feierlichen Übergabe der Genehmigung eine Rede. An dem Termin im Regierungspräsidium nahmen außer dem Darmstädter Regierungspräsidenten Prof. Dr. Jan Hilligardt auch der Landrat des Main-Kinzig-Kreises Thorsten Stolz und der Oberbürgermeister der Stadt Hanau Claus Kaminsky teil. 

In seiner Rede blickte Innenstaatssekretär Rößler auf den 2018 begonnenen Auskreisungsprozess zurück und dankte alle Mitwirkenden für ihr Engagement: „Die Ausgliederung Hanaus aus dem Main-Kinzig-Kreis ist ein historisches Ereignis, denn sie ist die erste Auskreisung in Hessen seit dem Zweiten Weltkrieg. Dem Hanauer Antrag auf Auskreisung aus dem Jahr 2018 folgte ein mehrjähriger Verhandlungs- und Abstimmungsprozess. Dabei waren die Belange der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises, aber auch die Belange der übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises einzubeziehen. Außerdem mussten Auswirkungen auf andere hessische Landkreise und deren kreisfreien Städte bedacht werden. Das Ergebnis war, dass die Auskreisung der Stadt Hanau im Hinblick auf das Gemeinwohl gerechtfertigt ist. 

Die Stadt Hanau ist ihrer Größe, Wirtschafts- und Verwaltungskraft nach dem Main-Kinzig-Kreis entwachsen. Durch die bevorstehende Auskreisung kann sie an ihre historische Bedeutsamkeit und frühere Kreisfreiheit anknüpfen. Der Main-Kinzig-Kreis hat nach der Auskreisung seiner bis dahin größten Stadt die Chance, die Belange mittlerer Städte und ländlicher Gemeinden stärker in den Fokus zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass den Bürgerinnen und Bürgern mit der sodann kreisfreien Stadt Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis auch nach der Auskreisung zwei attraktive, leistungsfähige Kommunen zur Verfügung stehen werden. Als Land unterstützen wir dies und haben die polizeiliche Sicherheitsarchitektur in Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis bereits an die neuen Gegebenheiten angepasst. Der Stadt und dem Landkreis wünsche ich auf dem gemeinsam eingeschlagenen Weg viel Erfolg und alles Gute.“ 

Eigenes Landesgesetz für die Auskreisung

Nach der Hessischen Landkreisordnung ist für die Auskreisung einer Stadt wie Hanau ein Landesgesetz erforderlich. Nach Erstellung einer entsprechenden Vorlage durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz verabschiedete der Hessische Landtag das „Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften“ im Februar 2025. Die Rechtsfolgen der Grenzänderung überlässt das Gesetz dem Grenzänderungsvertrag zwischen dem Kreis und der Stadt. Diesen haben der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau im Dezember 2024 beschlossen. Es folgten die Genehmigung des Vertrags durch das Regierungspräsidium Darmstadt und die feierliche Übergabe.