Mit dem Geld unterstützt das Land Hessen die Kooperation zwischen dem Landkreis und den Kommunen Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Erlensee und Hammersbach bei der Erfassung von Altflächen. Das sind Flächen, die durch frühere Nutzungen mit Schadstoffen belastet sind oder sein könnten. Der Kreis und die fünf Kommunen haben auf Grundlage der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ beschlossen, dass der Kreis die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung von Altflächen in einer Datei zentral für die Kommunen übernimmt.
Bei der Bescheidübergabe im Main-Kinzig-Forum in Gelnhausen betonte Martin Rößler die Bedeutung der Altflächenerfassung: „Ein regelkonformer Umgang mit Flächen, die schadstoffbelastet sind oder sein könnten, verringert die Risiken für Mensch und Umwelt. Das gilt einerseits für Altablagerungen wie ehemalige Abfalldeponien, andererseits aber auch für Altstandorte wie stillgelegte Betriebsflächen, auf denen früher mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde. Das Wissen darum, wo sich kontaminierte oder kontaminationsverdächtige Flächen befinden, ist essentiell, um Gefährdungen vorzubeugen.
Es ist gut, dass der Main-Kinzig-Kreis und fünf seiner Kommunen bei der Erfassung von Altflächen zusammenarbeiten. Die Kooperation führt nicht nur zu einer verstärkten kommunalen Vernetzung im Bereich des Umweltschutzes, sondern auch zu einem Einsparpotenzial von rund 44.000 Euro. Ich freue mich darüber, dass das Land dieses vorbildliche Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit unterstützen kann. Besonders danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises, die die zentrale Erfassung der Altflächen gewährleisten. Ich wünsche dem Kreis und den Kommunen eine erfolgreiche Kooperation und dass sich noch weitere Projekte zur Stärkung der Verwaltungsstrukturen finden.“
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Das Programm überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden 540 Projekte mit einer Fördersumme von über 37 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.535 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Allein im Jahr 2025 konnten bis Ende Juni bereits 15 neue Kooperationen mit 1,26 Millionen Euro gefördert werden.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten kommunalen Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit hessischer Kommunen.
Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“Öffnet sich in einem neuen Fenster berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.