Dieser Tag dient nicht nur der Sensibilisierung für die Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sondern auch der Förderung von Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. In diesem Jahr steht der Tag der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „Die Führungsrolle von Menschen mit Behinderungen stärken für eine inklusive und nachhaltige Zukunft“.
Innenminister Roman Poseck führte anlässlich des Tags der Menschen mit Behinderungen aus: „Menschen mit Behinderungen gehören zu unserer Gesellschaft. Sie sind eine Bereicherung und unverzichtbarer Teil der hessischen Polizei. Es liegt an uns allen, Barrieren abzubauen und ein Umfeld zu schaffen, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird. Gerade in Zeiten, in denen der gesellschaftliche Zusammenhalt gefordert ist, ist es wichtig, eine inklusive Kultur zu fördern, die niemanden ausschließt. Die hessische Polizei fördert deshalb die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und bietet spezielle Schulungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Gruppe zu schärfen. Zudem werden Informationskampagnen durchgeführt, um die Öffentlichkeit über die Rechte und Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen aufzuklären. Durch diese Initiativen möchte die hessische Polizei nicht nur ein Vorbild für andere Institutionen sein, sondern auch sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie verdienen.
In 2024 beschäftigt die Hessische Polizei rund 1.300 Menschen mit Behinderungen
Die hessische Polizei beschäftigt aktuell von den rund 22.000 Bediensteten in allen Bereichen rund 1.300 Menschen mit Behinderungen. Dieser Arbeitsbereich ist vielfältig, zum Beispiel beginnend im Kurierwesen, in den Geschäftszimmern der Polizeistationen und Kommissariaten, als Sachbearbeitende Personen in den Fachabteilungen, als IT-Fachkräfte, im Fahrzeugwesen, in der Personalbearbeitung, in den Polizeizentralbehörden oder an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Auch im Polizeivollzugsdienst mit einer erworbenen Behinderung, die im Laufe des Berufslebens entstanden ist, werden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten mit ihren tätigkeitsbezogenen Funktionseinschränkungen weiterhin in der hessischen Polizei beschäftigt, wenn es hier die passenden Möglichkeiten gibt.
Mit Blick auf das diesjährige Motto „Die Führungsrolle von Menschen mit Behinderungen stärken für eine inklusive und nachhaltige Zukunft“ betonte Innenminister Roman Poseck: „Die hessische Polizei engagiert sich dafür, dass Menschen mit Behinderung aktiv in die Gesellschaft integriert werden. Führungskräfte mit Behinderungen bei der Polizei können ein Vorbild für andere Menschen mit Behinderungen sein und sie motivieren, selbst diesen Beruf auszuüben. Wir werden weiter daran arbeiten, dass viele Menschen mit Behinderungen in der hessischen Polizei ihren Platz erhalten – denn sie sind ein großer Gewinn.“
Marcus Baumann, Hauptschwerbehindertenvertreter der Hessischen Polizei im Landespolizeipräsidium Hessen ergänzte: „Menschen mit Behinderung sind immer noch Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt. Gemeinsam als Gesellschaft kann jeder von uns, jeden Tag etwas dagegen tun. Im Kleinen und im Großen, dafür muss man nicht stark sein, sondern einfach für die Menschen da sein.“
„Ich danke Marcus Baumann für sein unermüdliches Engagement und für seinen wichtigen Einsatz. Er vertritt die Menschen mit Behinderungen in der hessischen Polizei sehr würdevoll. Inklusion ist eine gemeinsame Verantwortung. Deshalb setzen wir uns auch künftig für eine gesteigerte Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein“, bekräftigte der Innenminister abschließend.
Hintergrundinformationen
Die Hessische Landesregierung hat sich verpflichtet, mindestens 6 Prozent der Arbeitsplätze in der Hessischen Landesverwaltung mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2001, bekannt gegeben mit Erlass des Ministers des Innern vom 18. Februar 2002, StAnz. S. 719), weil Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen bzw. bedroht sind. Dem Ziel, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, dient auch die regelmäßige Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen, um diesen das Erlangen von Berufspraxis zu ermöglichen. Im Jahr 2023 lag der Anteil der beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz bei 6,6 Prozent. Der §154 des SGB IX legt fest, dass Arbeitgeber, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, die eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen haben, verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Konkret müssen Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen sicherstellen, dass mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben fördern.
Durch das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) bietet das Land Hessen Arbeitgebern zusätzliche finanzielle Anreize schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im Rahmen der umfangreichen Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung (Förderrichtlinien, 2020) ist es erklärtes Ziel der Hessischen Landesregierung, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung zu fördern und durch geeignete Maßnahmen einem Absinken der erreichten Beschäftigungsquote unter 6 Prozent entgegenzuwirken. Mit diesen beiden Instrumenten ist Hessen bundesweit führend und setzt sich für die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderungen ein.