Bei einem Termin mit dem Hatzfelder Bürgermeister Dirk Junker, dem Battenberger Bürgermeister Christian Klein und weiteren Vertretern der kooperierenden Kommunen übergab Innenstaatssekretär Martin Rößler im Rathaus von Hatzfeld den Zuwendungsbescheid. Die Zusammenarbeit Hatzfelds und Battenbergs bei der Finanzverwaltung erstreckt sich vom Steuer-, Abgaben- und Gebührenwesen über die Kämmereiaufgaben und Buchhaltung bis hin zum Controlling und zur Haushaltsplanung. Die Kooperation hinsichtlich der Kasse und des Cash-Managements haben die Kommunen bereits aufgenommen.
Martin Rößler lobte die Verantwortlichen Hatzfelds und Battenbergs für Ihre vorausschauende Planung: „Mit ihrer Kooperation machen die beiden Städte einen sensiblen Bereich ihrer Verwaltung fit für die Zukunft. Sie sparen Kosten für Personal und Infrastruktur und erhöhen durch Bündelung ihrer Expertise die Qualität ihrer Arbeit. Battenberg und Hatzfeld haben erkannt, dass die Herausforderungen für die Finanzverwaltung wegen der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels wachsen. Wo eine Kommune allein vielleicht bald überfordert wäre, können zwei Kommunen die Herausforderungen mit vereinten Kräften annehmen und erfolgreich bewältigen. Ich gratuliere Hatzfeld und Battenberg zu ihrer interkommunalen Zusammenarbeit und wünsche allen, die bei dem Projekt mitwirken, von Herzen alles Gute.“
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Das Programm IKZ überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden mehr als 549 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 38 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.576 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Allein im Jahr 2025 konnten bereits 17 neue Kooperationen mit 1,4 Millionen Euro gefördert werden.
Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster