Mehrere Personen stehen auf einer Treppe. Zwei Personen halten eine Urkunde und eine Auszeichnung in der Hand.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land fördert Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Wetzlar-Dutenhofen

Innenstaatssekretär Martin Rößler hat dem Magistrat der Stadt Wetzlar einen Förderbescheid in Höhe von 287.430 Euro für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses im Stadtteil Dutenhofen überreicht. Das in den frühen 1980er Jahren errichtete, bisherige Haus der Freiwilligen Feuerwehr Dutenhofen genügt den Anforderungen an eine moderne Feuerwehr aus räumlichen und technischen Gründen nicht mehr. Deshalb plant die Stadt einen zeitgemäßen Gebäudekomplex, zu dem eine eingeschossige Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen, Lagerflächen und eine Werkstatt gehören sollen. Zudem ist ein zweigeschossiger Sozialtrakt mit Umkleiden und Sanitärbereichen, einem Jugendfeuerwehr- und Schulungsraum sowie Büros und einer Teeküche vorgesehen. Eine Notstromversorgung soll dafür sorgen, dass die Feuerwehrleute in Wetzlars östlichstem Stadtteil auch im Fall eines Blackouts einsatzfähig bleiben.  

Bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids im Neuen Rathaus in Wetzlar zollte Martin Rößler der Freiwilligen Feuerwehr Dutenhofen Anerkennung für ihren wichtigen Dienst: „Wir wissen um das große Engagement für den Brand- und Katastrophenschutz, das ehrenamtliche Einsatzkräfte hessenweit und auch in Wetzlar-Dutenhofen erbringen. Ohne Menschen wie Sie wäre ein effektiver, flächendeckender Schutz der Bevölkerung nicht möglich. Im Einsatzbereich der Feuerwehr Dutenhofen gibt es vom Wohn- und Gewerbegebiet über Bundes- und Landstraßen bis hin zum Dutenhofener See viele Orte, an denen ,Retten, Löschen, Bergen, Schützen‘ in Notsituationen erforderlich werden kann. Sie als freiwillige Feuerwehrleute Dutenhofens sind dabei hochverlässlich; Sie sind Garanten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Zusammen mit den zehn anderen Wetzlarer Feuerwehren bilden Sie ein stabiles Brandschutznetz im Stadtgebiet. Dafür sage ich im Namen der Hessischen Landesregierung herzlichen Dank.“  

Umfangreiche Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz 

Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet. Zusätzlich stellt das Land jährlich rund 25 Millionen Euro für die Aus- und Fortbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel und Marburg-Cappel bereit. Die Förderung des Ehrenamts im Brand- und Katastrophenschutz beträgt jährlich rund 3,4 Millionen Euro – mehr als zwei Millionen davon fließen in Anerkennungsprämien für langjährige Einsatzkräfte. In Hanau hatte die Förderung im Bereich des Brandschutzes seit 2020 ein Volumen von mehr als 300.000 Euro. Im Lahn-Dill-Kreis wurden allein in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 19 Fahrzeuge und acht bauliche Maßnahmen mit mehr als 4,1 Millionen Euro gefördert. Der Stadt Wetzlar wurden im Brandschutzbereich im Zeitraum von 2021 bis 2025 fünf Förderungen mit einem Volumen von insgesamt mehr als 1 Million Euro zuteil.  

Entlastung durch Entbürokratisierung 

Die Landesregierung zielt darauf ab, dass sich die Städte, Gemeinden und Ehrenamtlichen beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Wesentliche konzentrieren können und möglichst frei von unnötigen bürokratischen Standards sind. Deshalb hat das Innenministerium gezielt Maßnahmen umgesetzt und prüft weitere Schritte. Dazu gehört unter anderem der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen (TPH). Künftig werden in Abstimmung zwischen Kommune und TPH Abweichungen von Normvorgaben in Bereichen wie „Sicherheitsabstände in Fahrzeughallen“, „Sicherheitsabstände an Feuerwehrtoren“ und getrenntgeschlechtliche Toiletten- und Sanitäranlagen nicht mehr als „rote Mängel“ im Prüfbericht vermerkt, wenn der Normzweck auf andere Weise erreicht werden kann und die Sicherheit der Einsatzkräfte nicht gefährdet ist. Abgeschafft wurde zudem die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde; künftig erfolgt nur noch eine stichprobenweise Kontrolle. Die Farbvorgabe für die Feuerwehrbekleidung wurde aufgehoben. Zudem wird der Vorschriftenbestand im Brand- und Katastrophenschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband überprüft mit dem Ziel der Identifizierung unnötiger Standards. Eine Bund-Länder-Initiative, die Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßen hat, verfolgt das Ziel, abbaubedürftige Standards und Vorgaben im Bundesrecht zu erkennen und mit dem zuständigen Bundesressort Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen.