Drei Männer stehen nebeneinander und halten eine Urkunde hoch.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land fördert Interkommunale Zusammenarbeit von Riedstadt und Stockstadt mit 50.000 Euro

Innenstaatssekretär Martin Rößler hat den Bürgermeistern Marcus Kretschmann aus Riedstadt und Thomas Raschel aus Stockstadt einen Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro für die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) übergeben. Mit dem Geld unterstützt das Land Hessen die Kooperation der beiden Kommunen im Bereich des Datenschutzes.Riedstadt und Stockstadt haben auf Grundlage der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ eine Kooperation beim Datenschutz beschlossen und eine gemeinsame Datenschutzbeauftragte benannt.

Bei der Bescheidübergabe im Rathaus von Riedstadt hob Martin Rößler die Bedeutung des Datenschutzes hervor: „Eine datenschutzgerechte Arbeit mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern ist unerlässlich. Die öffentliche Verwaltung muss mit Daten, die ihr anvertraut werden, gesetzeskonform und gewissenhaft umgehen. Das stärkt auch das Vertrauen in die Verwaltung und erhöht die Akzeptanz für neue digitale Angebote. Ich freue ich mich deshalb, dass die Landesregierung die Interkommunale Zusammenarbeit von Riedstadt und Stockstadt beim Datenschutz trotz der allgemein angespannten Haushaltslage unterstützen kann.

Insbesondere kleinere Kommunen tun gut daran, in ausgewählten Bereichen zusammenzuarbeiten. Kooperationen können helfen, die kommunale Infrastruktur und ihre Angebote zu erhalten und die Finanzierung auf eine bessere Basis zu stellen. Im Falle Riedstadts und Stockstadts liegt der Datenschutz nun in einer Hand, so dass die Erfüllung der wichtigen Aufgabe gewährleistet ist und bei den Personalkosten gespart werden kann. Ich wünsche den beiden Kommunen, dass die Kooperation erfolgreich ist und sich noch weitere Projekte zur Stärkung der Verwaltungsstrukturen finden. Der benannten Datenschutzbeauftragten wünsche ich für ihre Arbeit alles Gute.“

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen.

Seit dem Jahr 2008 konnten 533 Projekte mit einer Gesamtsumme von mehr als 37 Millionen Euro gefördert werden, an denen 2.480 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt sind (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Somit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an durchschnittlich 5,6 IKZ-Projekten beteiligt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 29 IKZ-Projekte mit Mitteln in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro gefördert. Die IKZ-Förderung wird auch im laufenden Jahr 2025 fortgesetzt.

Verschiedenste kommunale Aufgabenbereiche

Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten kommunalen Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit hessischer Kommunen.

Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit