Deren Spektrum reicht von einer Kooperation in einzelnen Bereichen bis hin zur Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbands. Im Rahmen der Studie sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen aufgezeigt werden. Die sieben Kommunen haben eine externe Beratungsfirma mit der Erstellung der Studie beauftragt. Das Land unterstützt das Projekt mit insgesamt 70.000 Euro, Innenstaatssekretär Martin Rößler hat in Oestrich-Winkel einen entsprechenden Förderbescheid übergeben. Die am Projekt beteiligten Kommunen haben sich bereits 2007 gemeinsam mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Verein Regionalentwicklung Rheingau zum Zweckverband Rheingau zusammengeschlossen, um regionale Projekte durchzuführen. Ihre Kooperation wollen sie nun intensivieren.
Martin Rößler lobte die Verantwortlichen der Rheingauer Kommunen für ihre vorausschauende Planung: „Wie alle Kommunen stehen auch die Kommunen im Rheingau vor vielfältigen Herausforderungen, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Finanzen und der Rekrutierung geeigneter Fachkräfte. Studien sind ein hervorragendes Mittel, um das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit strategisch anzugehen. Im Rahmen von Studien werden Optionen für Kooperationen zwischen Kommunen unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe erarbeitet und differenziert dargestellt. Die Studienergebnisse können dann als Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen in kommunalen Gremien dienen. Mit der vom Land geförderten Studie werden entscheidende Weichen für eine langfristig leistungsfähige kommunale Verwaltung im Rheingau gestellt: Die interkommunale Zusammenarbeit eröffnet Einsparpotenziale auf unterschiedlichen Ebenen und kann so zu einer deutlichen Entlastung der einzelnen Kommunen beitragen. Ich wünsche den Kommunen im Rheingau alles Gute für den spannenden Prozess, der nun vor ihnen liegt, und danke allen, die daran mitwirken, von Herzen für ihr Engagement.“
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.
Das IKZ-Förderprogramm überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden mehr als 551 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 38 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.578 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Allein im Jahr 2025 konnten bis Ende Juli 19 neue Kooperationen mit 1,5 Millionen Euro gefördert werden.
Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“Öffnet sich in einem neuen Fenster berät hessische Kommunen zu allen inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.