Eine Personengruppe steht zur Bescheidübergabe vor einem Feuerwehrfahrzeug.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land fördert Zusammenlegungen Freiwilliger Feuerwehren in Hessisch Lichtenau

Die Stadt Hessisch Lichtenau legt die Freiwilligen Feuerwehren der Stadtteile Hopfelde und Hollstein sowie Reichenbach und Wickersrode zu jeweils einer einzigen Feuerwehr zusammen. Die Hessische Landesregierung unterstützt die beiden Fusionsprojekte im Rahmen seiner Vereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit insgesamt 60.000 Euro.

Innenstaatssekretär Martin Rößler hat der Stadt Hessisch Lichtenau bei einem Besuch in Hopfelde zwei entsprechende Zuwendungsbescheide über jeweils 30.000 Euro übergeben. Mit den Zusammenlegungen reduziert sich die Zahl der Stadtteilfeuerwehren in Hessisch Lichtenau von 13 auf elf. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für Hessisch Lichtenau sieht in den kommenden Jahren weitere Fusionen von Stadtteil-Feuerwehren vor. 

Martin Rößler lobte die Verantwortlichen der Stadt und Feuerwehr Hessisch Lichtenaus für die Entscheidung zu den Zusammenlegungen und die vorausschauende Planung: „Mit den Feuerwehrfusionen wird der Brandschutz in Hessisch Lichtenau zukunftsfähig aufgestellt und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet. Die Fusionen stellen eine ausreichende Tageseinsatzstärke in den beteiligten Stadtteilen sicher, so dass die Erfüllung der Feuerwehraufgaben – Retten, Löschen, Bergen, Schützen – bestmöglich erfolgen kann. Mit den Zusammenlegungen können Synergieeffekte erzielt und Kosten eingespart werden, zum Beispiel dadurch, dass das alte Feuerwehrhaus in Wickersrode nicht durch einen Neubau ersetzt oder eine Sanierung ertüchtigt werden muss. Mein Dank gilt allen, die den Fusionsprozess angestoßen haben und begleiten und, darüber hinaus, allen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hessisch Lichtenau. Ihr ehrenamtliches Engagement verdient allen Respekt, denn die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hängt in hohem Maße davon ab.“

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert. 

Das Programm IKZ überzeugt durch Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden mehr als 540 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt über 38 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.572 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Allein im Jahr 2025 konnten bis Ende Juni bereits 15 neue Kooperationen mit 1,26 Millionen Euro gefördert werden. Rund 20 Prozent aller IKZ-Förderungen stammen aus dem Bereich Feuerwehr. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Zusammenlegung von Feuerwehren oder der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik. Beispiele sind gemeinsame Schlauchpflegeanlagen und Atemschutzwerkstätten. 

Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“Öffnet sich in einem neuen Fenster berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.