Geändertes Bundesvertriebenengesetz in Kraft
Am 23. 12. 2023 ist das geänderte BundesvertriebenengesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster in Kraft getreten, teilt Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf mit.
„Die lange erkämpften Gesetzesänderungen beziehen sich auf die Voraussetzungen der Spätaussiedleraufnahme, insbesondere das sog. „Gegenbekenntnis“ zur deutschen Volkszugehörigkeit und die Möglichkeit, im krisenbedingten Konflikt- und Kriegsfall Anträge auf Aufnahme als Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland auch von außerhalb des Herkunftsgebietes stellen zu können“. Einzelheiten hierzu seien der Pressemitteilung der Landesbeauftragten Nr. 36 vom 23.11.2023 zu entnehmen. Die weitere Entwicklung und aufgrund der Gesetzesnovellierung veränderte Aufnahmepraxis durch das Bundesverwaltungsamt bleibe abzuwarten.
Mittelerhöhung für BdV - Bund der Vertriebenen, Landesverband Hessen und Landsmannschaften in Hessen bewilligt
Im Rahmen der vom Hessischen Landtag zur Verfügung gestellten Fördermittel für die Kulturpflege nach § 96 Bundesvertriebenengesetz haben das Hessische Innen- und Finanzministerium dem Antrag des BdV Hessen zugestimmt und eine Erhöhung der institutionellen Förderung für den BdV - Bund der Vertriebenen, Landesverband Hessen in Höhe von 50.000 Euro bewilligt.
Dazu erklärt Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf: „Seit Jahrzehnten arbeiten sowohl BdV - Bund der Vertriebenen als auch die Landsmannschaften in Hessen bei der Durchführung ihrer Arbeit zur Sicherung, Weiterentwicklung und Pflege der Geschichte und Kultur der Vertreibungsgebiete im historischen Ostdeutschland und den ehemaligen Siedlungsgebieten von Deutschen im östlichen Europa ehrenamtlich. Bedingt durch das Altern und Schwinden der Erlebnisgeneration ist es den Vertriebenenverbänden zukünftig nur schwer möglich, den gesetzlichen Auftrag nach Paragraph 96 Bundesvertriebenengesetz ausschließlich im Ehrenamt zu erfüllen. Insofern habe ich gerne den Antrag des BdV - Bund der Vertriebenen in Hessen auf Mittelerhöhung unterstützt und freue mich, dass diesem stattgegeben wurde. Damit ist es dem BdV möglich, Öffentlichkeitsarbeit und Betreuung der Untergliederungen künftig zu verstärken“.
Die hessischen Landsmannschaften die sich an den jeweiligen Herkunftsgebieten der Heimatvertriebenen orientieren, könnten ebenfalls von einer Mittelerhöhung von 50.000 Euro profitieren. Diese Erhöhung ermögliche es, die seit zwei Jahren bestehende gemeinsame Geschäftsstelle der Landsmannschaften auszubauen und mit einer Vollzeitstelle zu versehen. Die Geschäftsführung der gemeinsamen Geschäftsstelle solle auf einstimmigen Beschluss der Landsmannschaften zukünftig beim BdV - Bund der Vertriebenen angesiedelt werden.
„Davon verspreche ich mir eine erhebliche Verbesserung und Professionalisierung bei der Führung der Landsmannschaften. Diese wird zu einer deutlichen Entlastung der jeweiligen Landesvorsitzenden beitragen bei der Antragstellung von Fördermitteln sowie der Mitgliederführung und -betreuung. Die Anforderungen an Antragsbearbeitung und Erstellung der Verwendungsnachweise für Förderprojekte erfordern inzwischen eine professionelle Arbeitsweise. Insofern erwarte ich mir eine große Entlastung und Hilfestellung für die landsmannschaftlichen Verbände und erhoffe außerdem eine stärkere Abstimmung der hessischen Landsmannschaften untereinander als auch eine noch bessere Zusammenarbeit von Landsmannschaften und BdV."
Weiterentwicklung der Fördereinrichtung für junge Spätaussiedler in Hasselroth
„Die Hessische Landesregierung bekennt sich zur Sicherung der Fördereinrichtung für junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und wird diese weiterentwickeln“, teilt die Landesbeauftragte weiter mit. Dafür sei ein längerer Vorlauf, Überzeugungsarbeit und eine erhebliche Anstrengung notwendig gewesen, die sie gerne und aus tiefer Überzeugung mit großartiger Unterstützung ihrer Stabsstelle geleistet habe. Die einzige in Deutschland überhaupt noch bestehende Fördereinrichtung für junge Spätaussiedler, die eine akademische Ausbildung anstreben oder weiterführen wollen, werde damit entscheidend gestärkt und langfristig in ihrer Existenz gesichert. „Das Projekt Hasselroth ist mir ein Herzensanliegen! Ich bin überaus dankbar für die zukunftsweisende Entscheidung der Landesregierung. Künftig soll neben den Förderlehrgängen für junge Spätaussiedler auch die Erstunterbringung insbesondere von Familien in der Einrichtung ermöglicht werden. Seit Jahren ist mir die getrennte Erstunterbringung von Spätaussiedlern einerseits sowie Flüchtlingen und Asylsuchenden andererseits ein wichtiges Ziel. Das entsprechende Gesetz und die Unterbringungsverordnung befinden sich derzeit in der Evaluation“.
Aufgrund der seit Jahren stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland sei die ohnehin schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt noch schwieriger geworden. Die Situation für Spätaussiedler verschärfe sich dadurch nochmals. Bis zu drei Jahre müssten Spätaussiedler-Familien in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben bis sie eine entsprechende Wohnung fänden. Die gemeinsame Unterbringung von Spätaussiedlern mit Flüchtlingen und Asylsuchenden bei gemeinsamer Nutzung von Waschräumen und Küchen führe in vielen Fällen zu erheblichen und unzumutbaren Konflikten. Spätaussiedler, die aufgrund ihres durch das Bundesvertriebenengesetz bestätigten schweren Kriegsfolgeschicksals nach strenger Prüfung der Aufnahmekriterien in die Bundesrepublik Deutschland aussiedeln dürften und hier mit ihrer Aufnahme deutsche Staatsbürger werden, hätten hier bei uns eine angemessene Unterbringung und stärkere Hilfestellung bei Wohnungssuche und Eingliederung verdient. Dieser Verpflichtung stelle sich die neue schwarz-rote Hessische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 175) vorbildlich:
„Wir treten dafür ein, dass die bisherige Fördereinrichtung Hasselroth zu einer Unterbringungseinrichtung, insbesondere für jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch für junge Familien ausgebaut wird. Dazu werden wir die Integrationsmaßnahmen vor Ort weiter ausbauen und den Standort Hasselroth in ein Kultur-, Weiterbildungs- und Begegnungszentrum entwickeln.“
„Diese Aussage ist ein ausdrückliches Bekenntnis der Hessischen Landesregierung zum Schicksal und zur Volksgruppe der Deutschen aus Russland sowie aller Spätaussiedler, für das ich überaus dankbar bin. Spätaussiedler deutscher Abstammung aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion haben Repressalien, Entrechtung, Familientrennung, Deportation und Verbannung erlebt, weil sie Deutsche waren. Insofern trägt Deutschland entsprechend Bundesvertriebenengesetz für diese Menschen eine besondere Verantwortung. So soll in Hasselroth – am Rande des Rhein-Main-Gebietes zentral in Hessen und ganz Deutschland gelegen – langfristig ein Begegnungs-, Beratungs- und Kulturzentrum für Spätaussiedler entstehen mit Angeboten für Eingliederungshilfen und Integrationsangebote aller Art. Wenn auch zunächst eine längere Phase der Renovierung ansteht, bin ich sehr froh, dass dieser Plan in greifbare Nähe rückt. Die Einrichtung in Hasselroth soll für Spätaussiedler künftig eine speziell auf sie ausgerichtete Anlaufstelle werden, in der sie sich treffen können, willkommen sind und zuhause fühlen dürfen. Ich freue mich sehr, zum Ende meiner Amtszeit als Landesbeauftragte mit allen genannten, ausgesprochen positiven Maßnahmen die Anliegen des BdV, der Landsmannschaften und der Deutschen aus Russland ein weiteres Mal unterstützen zu können“ führt Margarete Ziegler-Raschdorf aus.