Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Landkreis Gießen erhält 150.000 Euro Förderung

Staatssekretär Stefan Sauer hat im Rahmen des Kongresses „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit“ dem Landkreis Gießen einen Förderbescheid in Höhe von 150.000 Euro übergeben.

Der Landkreis und seine insgesamt 18 kreisangehörigen Kommunen wollen auf dem Gebiet der Cybersicherheit künftig noch enger und entschlossener zusammenarbeiten. Der Staatssekretär dankte dem Landkreis und den am Projekt beteiligten Kommunen, die gemeinsam die Informations- und Datensicherheit der Verwaltungen erhöhen möchten.

„Im Bereich der Cybersicherheit stehen alle Kommunen in Hessen vor den gleichen Herausforderungen und Aufgaben. Die Kooperation des Landkreises Gießen mit allen 18 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, einschließlich der Universitätsstadt Gießen, belegt einmal mehr, dass Interkommunale Zusammenarbeit zukunftsweisende Spielräume und besondere Chancen bietet. Ich beglückwünsche alle kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis zu ihrer gemeinsamen Entscheidung, sich gegenseitig im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen und zu beraten. Wenn kreisangehörige Kommunen gemeinsame Lösungswege für eine moderne und sichere Datenverarbeitung in der Verwaltung finden, profitieren am Ende alle Bürgerinnen und Bürgern einer Region. Ich hoffe, dass dieses vorbildhafte Projekt in weiteren Landkreisen in Hessen noch viele Nachahmer finden wird“, so Staatssekretär Stefan Sauer.

Interkommunale Zusammenarbeit

Im Jahr 2004 wurde die erste Rahmenvereinbarung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der bewilligten Kooperationen sowie das Fördervolumen sind seit 2008 - der ersten Änderung des Förderprogramms - deutlich angestiegen. Seit 2008 sind 415 Kooperationen mit rund 28,5 Millionen Euro gefördert worden. Allein im Jahr 2021 konnten 50 Förderungen mit rund 3,9 Millionen Euro bewilligt werden.

Neue Herausforderungen durch die Digitalisierung sorgen seit vielen Jahren für eine noch stärkere Zusammenarbeit im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen in Hessen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz – und Bauverwaltung erfolgreich zusammen.

Die zunehmende Digitalisierung und damit verbunden die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat zu einer wachsenden Bedeutung für die Zusammenarbeit im Rahmen von IT-Projekten geführt. Hier können die Fördermöglichkeiten nach der IKZ-Rahmenvereinbarung genutzt werden. Gerade kleinere Kommunen können sich in einer Kooperation zusammenschließen, um z.B. für die Erledigung der Aufgaben geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren.

Künftig werden auch kreisweite Kooperationen stärker gefördert. Kreisweite Kooperationen, an denen sich die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Gemeinden beteiligt, können je nach Projekt eine über die Regelzuwendung von 100.000 Euro hinausgehende Förderung erhalten. Damit wird der in der Regel umfangreiche Sach- und Personalaufwand von Kooperationen mit einer Vielzahl von Gemeinden berücksichtigt. Die erhöhte Förderung soll die Zusammenarbeit der Landkreise intensivieren und entsprechend honorieren.

Das Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen berät hessische Kommunen zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ): www.ikz-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.