: Innenminister Roman Poseck unter anderem mit dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Gießen, Dow Aviv, und dem Vorstandsmitglied Lawrence de Donges-Amiss-Amiss © HMdI

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Mehr Videoschutztechnik zum Schutz jüdischer Einrichtungen

Innenminister Roman Poseck hat heute die Jüdische Gemeinde Gießen besucht und sich mit Vertretern aus dem Vorstand über aktuelle Themen insbesondere über die Sicherheitslage ausgetauscht.

Innenminister Roman Poseck erklärte nach seinem Besuch: „Der regelmäßige Austausch mit Vertretern der Jüdischen Gemeinden ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich habe bereits im April die Jüdische Gemeinde in Frankfurt besucht. In den Gesprächen geht es vor allem um die Sicherheit jüdischer Einrichtungen. Die polizeilichen Schutzmaßnahmen für Einrichtungen des jüdischen Lebens sind in Hessen immer wieder erhöht worden und befinden sich seitdem auf einem dauerhaft hohen Niveau. Auch die Polizeipräsidien stehen insbesondere seit dem 07. Oktober 2023 in einem ständigen Austausch mit den Verantwortlichen der Jüdischen Gemeinden. Unsere Polizei unternimmt alles Mögliche, um jüdische Bürgerinnen und Bürger und ihre Einrichtungen zu schützen.

Diesen Schutz wollen wir durch eine Änderung im Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erweitern: Wir wollen es Sicherheitsbehörden ermöglichen, öffentliche Orte und an besonders gefährdeten Einrichtungen durch Videoüberwachung besser zu schützen, besonders gefährdete Religionsstätten, insbesondere Synagogen. Es ist nun fast ein Jahr her, dass die Terrororganisation Hamas Israel bestialisch angegriffen hat. Seitdem gibt es immer wieder Angriffe auf jüdische Einrichtungen und antisemitische Vorfälle, auch in Deutschland. Wir werden alles dafür tun, jüdisches Leben wirkungsvoll zu schützen. Durch die neuen Regelungen können jüdische, aber und andere religiöse Einrichtungen besser mit Videoschutztechnik geschützt werden. Die Jüdischen Gemeinden begrüßen die beabsichtigte Regelung. Auch heute wurde ich in dem Vorhaben bestärkt. Es wäre ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn, der angesichts der aktuellen Lage leider erforderlich ist.“

Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden

Der Minister betonte in seinem Gespräch, dass das Existenzrecht Israels nicht in Frage gestellt werden darf. „Es ist ein großes Glück, dass es nach der Shoa wieder jüdisches Leben in Deutschland gibt. Es beschämt mich zutiefst, was Jüdinnen und Juden fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ertragen müssen. Gerade für uns Deutsche erwächst eine dauerhafte Verantwortung, niemals zu vergessen, was geschah. Umso erschreckender ist, dass sich seit dem Terrorakt der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 wieder Antisemitismus im Netz und auf den Straßen ungehemmt ausbreitet. Anfang November hat es nach einem Fußballspiel unerträgliche Szenen in Amsterdam gegeben. Jüdische Fans wurden durch die Stadt gejagt und haben um ihr Leben gefürchtet. Dabei wird immer wieder das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet und zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen. Es gab unerträgliche Äußerungen bei den Demonstrationen. Es ist dabei aus meiner Sicht deutlich geworden, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen nicht ausreicht. Deshalb müssen wir Grenzen setzen. Ich habe mich von Anfang an persönlich dafür eingesetzt, die Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich besser zu erfassen, damit unerträgliche Parolen auf unseren Straßen und Plätzen verhindert werden können.

Auf der vergangenen Innenministerkonferenz haben die Innenministerinnen und Innenminister meiner Initiative zugstimmt. Es braucht, eine bundesgesetzliche Regelung, um das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der Bund muss die Strafbarkeitslücke schließen, um es den Versammlungsbehörden zu erleichtern, rechtssichere Verbote auszusprechen. Dafür trete ich auch in Zukunft ein“, so der Minister abschließend.