Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Poseck überreicht der Stadt Schwalmstadt eine Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro

Roman Poseck: „Dank der interkommunalen Zusammenarbeit werden gemeinsam zukunftsweisende, kluge und effiziente Lösungen erarbeitet, um die Leistungsfähigkeit der Kommunen in Anbetracht großer Herausforderungen zu gewährleisten.“

Innen- und Kommunalminister Roman Poseck hat im Rahmen eines Kreisgruppentreffens in Oberaula dem Bürgermeister der Stadt Schwalmstadt, Tobias Kreuter, einen Zuwendungsbescheid zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Höhe von 100.000 Euro überreicht. Mit den Mitteln fördert die Hessische Landesregierung eine Kooperation der Städte Schwalmstadt und Borken (Hessen) sowie der Gemeinden Neuental, Wabern, Willingshausen und Schrecksbach im Bereich Siedlungsmanagement. Im Rahmen des Projekts „Interkommunales Siedlungsmanagement“ arbeiten die sechs Kommunen langfristig zusammen, um die mit dem demografischen Wandel einhergehenden Anforderungen an Wohnraum, Infrastruktur und Dienstleistungen gemeinsam effektiver zu bewältigen. Dabei geht es um konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Wohnraumbedarfsprognose, den Aufbau eines Baulotsennetzwerkes und eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. 

Innenminister Roman Poseck erklärt während der Bescheidübergabe: „Dieses innovative Projekt ist beispielgebend für die gute Zusammenarbeit von Kommunen und zeigt, wie Zukunft vor Ort gestaltet wird. Mit dem Siedlungsmanagement und zielgerichteten Maßnahmen gehen die sechs Kommunen die Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs und der älter werdenden Bevölkerung in der Region Schwalm-Aue gezielt an. Wir müssen alles daransetzen, unsere Städte und Orte als lebenswerte Heimat für die Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Daher freue ich mich, dass die sechs Kommunen gemeinsam kluge, zukunftsweisende und effiziente Lösungen erarbeiten. Dank der Zusammenarbeit entstehen wertvolle Synergien, die zu einer deutlichen Einsparung der Personalkosten von jährlich 44.000 Euro pro Jahr und zu einem Effizienzgewinn von 20 Prozent führen. Das Projekt kann auch für andere Gebiete in Hessen Vorbild gebend sein.

Ich freue mich, dass sich immer mehr Städte, Gemeinden und Landkreise für den Weg einer kooperativen Zusammenarbeit entscheiden. So lassen sich kommunale Eigenständigkeit und sinnvolle Aufgabenerledigung in Einklang bringen.“ 

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 sind eine stärkere Förderung von kreisweiten Kooperation mit Landkreisen. Außerdem wurde der Aufgabenkatalog, der förderungsfähig ist, um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert.

Bislang konnten bis Ende des Jahres 2023 über 500 Bewilligungen mit einer Gesamtsumme von rund 34,9 Mio. Euro ausgesprochen werden. An den 505 geförderten Projekten sind 2.362 Gemeinden, Städte und Landkreise beteiligt (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten). Damit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) im Durchschnitt an 5,3 IKZ-Projekten beteiligt. Der Trend hält auch im Jahr 2024 weiterhin an, zum Beispiel werden bis Ende April 2024 sechs IKZ-Projekte mit Mitteln in Höhe von 800.000 Euro gefördert.

Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen.

Das „Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster

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