Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Anträge von Spätaussiedlern für Einmalzahlung noch bis 30. September möglich

Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf macht alle Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler darauf aufmerksam, dass Leistungen aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung nur noch bis zum Stichtag 30. September 2023 beantragt werden können. Mit dieser gezielten Information möchte die Landesbeauftragte infrage kommende Antragsteller für die Abmilderungsleistung der Stiftung Härtefallfonds für Rentennachteile rechtzeitig an diese Möglichkeit erinnern, bevor die Frist unwiederbringlich abläuft. In der konstituierenden Sitzung des Beirates der Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler am 16. Juni 2023 war auf das Ende der Antragsfrist am 30.9.2023 aufmerksam gemacht worden um mögliche Antragsteller und Betroffene mit dieser Information zu unterstützen.

Abmilderung von Ungerechtigkeiten im gesamtdeutschen Rentenrecht

Mitte November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds (HFF) geschaffen. Die Stiftung war auf den Weg gebracht worden, um Ungerechtigkeiten im gesamtdeutschen Rentenrecht abzumildern. Die Stiftung, die vom Bund getragen wird und ihren Sitz in Cottbus hat, richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt sind. Die Betroffenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer Rentennachteile eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Für diese Leistung stellt die Bundesregierung aus dem Bundehaushalt einen Betrag von 500.000 Millionen zur Verfügung; ursprünglich waren 1 Milliarde Euro vorgesehen.

„Die Auszahlungssumme von 2.500 Euro pro Berechtigtem verfehlt die Forderungen der Interessenvertretungen bei weitem“, erklärt Ziegler-Raschdorf „das aktuelle Modell schafft weder sozialen Ausgleich noch sozialen Frieden. Auch wenn das Modell nicht zufriedenstellen kann, rate ich natürlich jedem infrage kommenden Berechtigten dazu, die Möglichkeit zu nutzen, sich beraten zu lassen, die Chance eines Antrags zu prüfen und diesen Antrag dann auch zu stellen.“

Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf informiert außerdem über den Stand der Umsetzung des Härtefallfonds, wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekanntgegeben: Stand Juli 2023 sind bisher rund 134.800 Anträge auf Leistungen aus dem HFF eingegangen. Bis Ende Juli entfielen laut Bundesarbeitsministerium knapp 12.200 Fälle auf betroffene ehemalige DDR-Bürger mit geringen Renten aus der Ost-West-Rentenüberleitung, etwa 46.500 Anträge seien von jüdischen Kontingentflüchtlingen und rund 76.100 Anträge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gestellt worden. Bislang wurden 2,4 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds ausbezahlt. Mit der Auszahlung sei im Juli begonnen worden. Pro Woche würden rund 7.000 Anträge bearbeitet. Insgesamt werde nach Einschätzung des BMAS von rund 200.000 Antragsberechtigten ausgegangen. Pro Gruppe werde vom BMAS im Durchschnitt mit 60.000 bis 70.000 Antragstellern gerechnet.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bilden größte Gruppe der Antragsteller

Aus diesen Zahlen werde ersichtlich, dass Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler die größte Gruppe der Antragsteller bildeten.  Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf erklärt: „Ich freue mich, dass unsere spätausgesiedelten Landsleute diese notwendige und ihnen zustehende Leistung aus dem HFF so zahlreich in Anspruch nehmen. Dies zeigt auf, wie groß die Altersarmut und die Rentenbenachteiligung in Spätaussiedlerkreisen ist. Sie rührt aus den schlimmen, weiterhin bestehenden Fremdrenten-Regelungen der 90er Jahre gegenüber Spätaussiedlern, die zu einer pauschalierten Rente auf Grundsicherungsniveau geführt haben – unabhängig von Ausbildung und Erwerbsbiografie. Die hohen Antragszahlen bei Spätaussiedlern machen außerdem deutlich, dass es die Gruppe der Spätaussiedler ist, die besonders benachteiligt und von Altersarmut betroffen ist. Der Härtefallfonds ist ein mehr als bescheidenes Trostpflaster im Hinblick auf mangelnde Rentenleistungen für ein ganzes Arbeitsleben. Deshalb muss das Ziel bleiben, eine grundlegende Fremdrentenreform zu erreichen, so wie es die Bundesländer Bayern und Hessen schon in den Jahren 2017 und 2018 über den Bundesrat (DS 461/18) eingefordert haben.“

Die Stiftung hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationsblätter für die jeweiligen Berechtigten-GruppenÖffnet sich in einem neuen Fenster entwickelt. Außerdem ist ein Informationsportal der Stiftung HFF auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und SozialesÖffnet sich in einem neuen Fenster eingerichtet: Dort sind umfangreiche Informationen unter anderem zu den Berechtigten-Gruppen, den Voraussetzungen für die Zahlung der Härtefallleistung und Antworten auf häufig gestellte Fragen eingestellt.