Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzender des BdV (Zweiter v. links), Dr. Uta Dauke, zuständige  Unterabteilungsleiterin im BMI (Dritte v. links), Johann Thießen, Bundesvorsitzender der LMDR (Vierter v.  links), Bundesbeauftragte Natalie Pawlik MdB (Bildmitte), Waldemar Weiz, Vorsitzender des Jugend- u.  Studentenrings der Deutschen aus Russland (Dritter v. rechts), Hessens Landesbeauftragte Margarete ZieglerRaschdorf (Zweite v. rechts)

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Beirat für Spätaussiedlerfragen beim BMI für aktuelle Legislaturperiode konstituiert

Der Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat sich in Berlin für die aktuelle Legislaturperiode unter Vorsitz der neuen Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik, MdB, konstituiert.

Margarete Ziegler-Raschdorf wurde als Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler erneut in dieses Gremium berufen. Sie wurde 2010 zum ersten Mal, 2014 erneut, letztmalig 2018 und aktuell 2022 in das Gremium berufen, dessen Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die 16 Mitglieder des Beirates werden durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat berufen. Es sind einige der vier für Spätaussiedlerfragen zuständige Beauftragte der Länder, Vertreter der Fachverwaltungen der Länder, der auf Bundesebene tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, der Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der freikirchlichen Glaubensgemeinschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Jährliche Tagung

Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich und befasst sich mit Themen der gesellschaftlichen und sozialen Wiederbeheimatung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihrer Familien, mit Problemen im Aufnahmeverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und stimmt sich hierzu mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) ab. Wichtige Themen sind die Anerkennung der im Herkunftsland / Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und Schulabschlüsse sowie die Altersarmut und das Fremdrentenrecht.

In der aktuellen Beiratssitzung wurde vonseiten des BVA und BMI insbesondere zum Stand der Härtefallverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Ukraine und der Russischen Föderation berichtet. Grundsätzlich muss ein Antrag für die Aufnahme als Spätaussiedler vom Herkunftsland aus gestellt werden. Das ist in Kriegszeiten unzumutbar. Nach Beginn des Vernichtungskrieges Russlands gegen die Ukraine wurde daher von BMI und BVA unverzüglich eine Hotline eingerichtet und ein Merkblatt herausgegeben. Ein Härtefall kann auch vorliegen bei Deutschen in / aus Russland, denen die Einberufung zum Wehrdienst oder Reservedienst droht. Die durch die russische Teilmobilmachung entstehende Gefahr für deutsche Spätaussiedler und ihre Abkömmlinge, im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen ihren Willen eingesetzt zu werden, wird mit Sorge betrachtet. Die begründete Befürchtung einer Einberufung zu diesem Zweck kann daher eine besondere Härte im Sinne des Gesetzes mit der Folge begründen, dass die Erteilung des Aufnahmebescheides nicht im Herkunftsland abgewartet werden muss. Geflüchtete Wehrpflichtige können sich, wie in anderen Härtefällen, an das zuständige Bundesverwaltungsamt, Standort Friedland, Mailadresse:
Spaetaussiedler-Friedland@bva.bund.de wenden, wo geprüft wird, ob eine besondere Härte vorliegt.

Härtefallverfahren

Generell bleiben im Härtefallverfahren allerdings die gleichen Voraussetzungen wie im Regelverfahren bestehen: Abstammung, Bekenntnis zum deutschen Volkstum und Erfordernis von Sprachkenntnissen. Nähere Informationen hierzu auf der Internetseite des BVA:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/spaetaussiedler_node.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster

Vor dem Hintergrund dieser Informationen erklärt Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf: „Ich bin froh über diese Möglichkeit eines Härtefallverfahrens in der aktuellen lebensbedrohlichen Notlage der Menschen. Auffällig ist, dass die Härtefallanträge überraschenderweise nicht so zahlreich sind, wie wir das erwartet haben. Tatsächlich sind seit Februar 2022 erst 82 Verfahren durchgeführt worden, davon lediglich 38 positiv, 40 mussten wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt werden. Tatsächlich scheitert es oft an der Sprache. Demgegenüber ist aber bei den herkömmlichen Verfahren ein Anstieg zu verzeichnen: Im Jahr 2020 kamen (auch Corona-bedingt) nur 296 Spätaussiedler aus der Ukraine, im Jahr 2021 gab es 407 Aufnahmen und von Januar bis Oktober 2022 wurden 768 Personen als Spätaussiedler aus der Ukraine aufgenommen. Gerechnet auf das gesamte Jahr ist dies eine Verdoppelung“.

Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Der Beirat beschäftigte sich außerdem mit Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Desinformationskampagnen der russischen Regierung, der Verfahrenspraxis zu § 6 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vor dem Hintergrund des BVerwG Urteils von 2021, der Situation der deutschen Minderheit in Polen nach den Mittelkürzungen für den muttersprachlichen Deutschunterricht in den Schulen sowie dem aktuellen Sachstand beim Thema Härtefallfonds bei der Aussiedler- und Spätaussiedlerrente.

„Ich hoffe sehr, dass sich für die von Altersarmut besonders betroffenen Aussiedler (Aufnahme in Deutschland vor 1993) und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beim Thema Renten-Härtefallfonds im Zuge der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag bis zur Haushaltsverabschiedung noch etwas zum Positiven bewegt“, so die hessische Landesbeauftragte.

 

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