Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Beuth unterzeichnet Vereinbarung zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Innenminister Peter Beuth hat eine Vereinbarung zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zwischen der Hauptschwerbehindertenvertretung der Verwaltung sowie der Polizei unterzeichnet.

Ziel der Vereinbarung ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich des Innenressorts unter Berücksichtigung ressortspezifischer Gegebenheiten noch stärker zu fördern.

„Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein ganz wichtiges Thema, dem wir uns mit vielfältigen Maßnahmen ganz bewusst widmen. Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie ein respektvoller Umgang mit ihnen sind eine besondere Verpflichtung und betreffen jeden Einzelnen von uns. Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung des Innenministeriums haben wir uns dazu entschieden, über die für die Landesverwaltung bereits bestehende Teilhaberichtlinie hinaus weitere Bestimmungen zu treffen, um Verständnis und Toleranz zu vertiefen und die selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Innenressort weiter voranzutreiben. Die getroffene Vereinbarung werden wir nun gemeinsam praktisch mit Leben füllen, um Integration und Teilhabe zu leben, vorzuleben, Beispiele zu setzen und voranzubringen“, so Innenminister Peter Beuth.

Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte im Beisein der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser. Zuvor verabschiedete Sportminister Peter Beuth gemeinsam mit Ministerpräsident Boris Rhein die hessische Delegation für die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung, die Special Olympics World Games 2023, die im Juni in Berlin stattfinden.

Maßnahmen und Vorhaben der Vereinbarung

Die Vereinbarung beinhaltet die Bereiche Personalgewinnung, Sensibilisierung, Arbeitsplatzausstattung beim mobilen Arbeiten und die Prämierung von besonderen Maßnahmen zur Förderung der Inklusion. So sieht die Vereinbarung unter anderem die Erstellung einer Handreichung für die Dienststellen vor, die zusätzlich zur Agentur für Arbeit weitere Ansprechpartner im Personalgewinnungsprozess umfasst. Ebenso beinhaltet die Vereinbarung weitere gezielte Maßnahmen zur Bekanntmachung des Innenressorts als Arbeitgeber. So hat die Polizei Hessen neben dem Vollzugsdienst viele weitere Arbeitsbereiche, zum Beispiel in der Verwaltung, weshalb die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen auch für den Arbeitgeber Polizei beworben werden soll. Für das Haushaltsjahr 2025 wird geprüft, ob zusätzliche Ausbildungsstellen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden können. Im Bereich Sensibilisierung sollen insbesondere Führungskräfte für die Beschäftigung schwerbehinderter Bediensteter sensibilisiert werden; hierfür werden sowohl Schulungs- als auch Informationsveranstaltungen angeboten.

Prämierung für gelungene Integration und Teilhabe

Neu eingeführt wird ab dem Jahr 2025 eine Prämierung von besonderen Maßnahmen zur Förderung der Inklusion, mit der die gelungene Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gefördert und gewürdigt werden soll. Die Prämie (Urkunde und gelddotierte Prämierung) richtet sich an Dienststellen für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen. Die Dienststellen des Geschäftsbereichs können sich hierzu beim Hessischen Innenministerium (HMdIS) für eine Prämierung ihrer Maßnahmen bewerben. Darüber hinaus kann eine Prämierung auch eigeninitiativ seitens des HMdIS vergeben werden.

Die Hessische Landesregierung verfolgt seit über 30 Jahren das Ziel, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung zu fördern und sieht darin auch eine Maßnahme zur Fachkräftesicherung.

Mit den Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung – Teilhaberichtlinien – vom 6. Dezember 2018 sind bereits zahlreiche Aspekte geregelt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in der Hessischen Landesverwaltung zu fördern und zu sichern.