Demonstrant im Hintergrund sind Menschen auf der Straße

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenministerium legt „Entschädigungsfonds für gefährdete Personen“ auf

Innenminister Peter Beuth: „Wer bedroht wird, muss geschützt werden.“

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Wenn in Hessen Personen Opfer von Bedrohungen werden, erfolgt durch die Polizei neben der Strafverfolgung stets auch eine polizeiliche Gefährdungsbewertung. Auf ihrer Grundlage wird Betroffenen in der Regel eine individuelle Sicherheits- und Verhaltensberatung angeboten. Soweit erforderlich werden polizeiliche Schutzmaßnahmen durchgeführt. Bei der kriminalpolizeilichen Objektberatung wird die jeweilige Wohnsituation der Person analysiert, und es werden konkrete Empfehlungen gegeben, wie das Schutzniveau am Wohnobjekt gesteigert werden kann. Hierdurch entstehen in der Regel Kosten, die grundsätzlich von den Betroffenen selbst getragen werden müssen, auch wenn diese über den allgemeinen Einbruchsschutz hinausgehen. Aufgrund der NSU 2.0-Drohschreiben zum Nachteil der Frankfurter Rechtsanwältin Basay-Yildiz hatte sich die Betroffene aus eben diesem Grund an das Hessische Innenministerium gewandt. Nach eingehender Prüfung wurde inzwischen ein Entschädigungsfonds für gefährdete Personen aufgelegt.

„Wer in unserem Land – aufgrund seiner exponierten Stellung in der Öffentlichkeit – bedroht wird und dadurch einer Gefährdung ausgesetzt ist, muss geschützt werden. Wir haben den Fall der abscheulichen Drohungen gegen Frau Basay-Yildiz zum Anlass genommen, um einen Entschädigungsfonds für gefährdete Personen aufzulegen. Es liegt im besonderen Interesse des Landes Hessen, dass Privatpersonen, die zum Opfer werden, weil sie zum Beispiel laut ihre Meinung sagen oder einfach ihren Job machen, auch Unterstützung vom Staat erhalten können. Es gibt keine Blaupause für diese Hilfe, deshalb entscheidet ab sofort eine Kommission, ob Kosten übernommen werden können. Im Fall von Frau Basay-Yildiz wird es Unterstützung geben, das wurde bereits in der ersten Sitzung in dieser Woche beschlossen“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Insbesondere die Zahl politisch motivierter Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Nachdem 20 Fälle in 2018 und 83 Fälle in 2019 registriert wurden, stiegen die Straftaten auf 205 Fälle im vergangenen Jahr an. Hauptursache für die Zunahme sind Beleidigungsdelikte (88 Fälle) sowie die Androhung von Straftaten (55 Fälle).

Fragen und Antworten

Das Angebot richtet sich grundsätzlich zunächst an Privatpersonen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben. Voraussetzung ist immer eine bereits erfolgte Gefährdungsbewertung und -einstufung durch die hessische Polizei. In Ausnahmefällen können auch politische Mandatsträger oder Bedienstete von Behörden unterstützt werden, soweit eine Unterstützung durch die jeweils zuständigen Stellen nicht erfolgen kann.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kostenübernahme. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet eine Kommission (s. unten) anhand einer individuellen Prüfung. Es können ausschließlich Kosten für baulich technische Sicherheitsmaßnahmen am eigenen Wohnsitz erstattet werden, die im Rahmen der kriminalpolizeilichen Objektberatung durch die hessische Polizei zuvor empfohlen wurden. Vor Beauftragung der Maßnahmen durch entsprechende Fachbetriebe sollte die betroffene Person einen Kostenvoranschlag einreichen. Dieser kann formlos per E-Mail (entschaedigungsfonds@hmdis.hessen.de) an die Geschäftsstelle der Kommission gesendet werden. Bereits erfolgte Sicherungsmaßnahmen durch gefährdete Personen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Mitglieder der Kommission sind aktuell der Opferschutzbeauftragte der Hessischen Landesregierung sowie weitere hochrangige Vertreter der hessischen Polizei. Unterstützt werden die Experten von einer Geschäftsstelle im Präventionsreferat des Landespolizeipräsidiums im Hessischen Innenministerium.

Hierzu kann das Land aus Gründen des Schutzes Betroffener sowie einsatztaktischen Gründen öffentlich keine Angaben machen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass – im Wesentlichen aufgrund von Hasskommentaren im Internet – die Zahl Betroffener in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Die Anzahl erfolgter Drohsachverhalte allein ist aber auch nur bedingt aussagekräftig. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Gefahrenprognose und die damit verbundene Einstufung betroffener Personen auch im Hinblick auf weitere Schutzmaßnahmen durch die Polizei sowie der Frage ob das Schutzniveau am Wohnobjekt über einen allgemeinen Einbruchsschutz hinaus gesteigert werden sollte.

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