Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Innenminister Peter Beuth: „Trotz schwieriger Corona-Bedingungen für Sicherheit gesorgt.“

Zusammenfassung der polizeilichen Kriminalstatistik 2020:

  • Trends der Vorjahre setzen sich fort - Corona hat nur wenig Auswirkungen auf Kriminalitätsstatistik
  • Kriminalität in fünf Jahren um 18 Prozent zurückgegangen
  • Höchste Aufklärungsquote von Straftaten aller Zeiten
  • Rückgang der Straßenkriminalität und Wohnungseinbrüche
  • Gewalt gegen Polizeibeamte trotz Corona-Lockdown gleichbleibend
  • BAO Hessen R: Rechtsextremistische Strukturen weiter aufgehellt

Die Sicherheitslage in Hessen wird von Jahr zu Jahr signifikant besser. 2020 ist die Kriminalitätsbelastung im vierten Jahr in Folge erneut deutlich gesunken. Mit genau 342.423 Straftaten wurden 22.410 Fälle weniger gezählt als noch im Vorjahr (- 6,1 Prozent). Das ist der niedrigste Wert seit 1980. Die Kriminalitätsbelastung ist mit 5.446 Straftaten pro 100.000 Einwohner ebenfalls weiter gesunken (2019: 5.823). Die Gefahr, in Hessen Opfer von Kriminalität zu werden, ist damit auf einem historischen Tiefstand. 65,5 Prozent der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten wurden letztes Jahr aufgeklärt. Das ist nach 2019 (65,2 Prozent) erneut der mit Abstand höchste jemals gemessene Wert, seit Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 1971.

Der hessische Innenminister Peter Beuth dankte anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 Landespolizeipräsident Roland Ullmann stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten für die herausragende Arbeit in einem für die hessische Polizei sehr herausfordernden Jahr. „Auch für die hessische Polizei war das Pandemiejahr 2020 sehr herausfordernd. Trotz dieser erschwerten Bedingungen hat unsere Polizei neue Bestwerte in der Kriminalitätsbekämpfung erzielt. Die positiven Trends der Vorjahre haben sich auch im letzten Jahr fortgesetzt. Die Pandemie hat teils neue Deliktsformen hervorgebracht aber sich insgesamt nur mäßig auf die Kriminalitätswerte ausgewirkt. Dass die Allgemeinkriminalität im vierten Jahr in Folge zurückgegangen ist, kann nur teilweise durch die notwendig gewordenen Einschränkungen der Corona-Pandemie erklärt werden. Doch natürlich drückte auch der Corona-Lockdown durch fehlende Tatgelegenheiten die Fallzahlen. Diese positive Entwicklung ist eine sehr gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie leben in einem Land, in dem die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, weiter deutlich gesunken und die Aufklärung von Straftaten im fünften Jahr in Folge gestiegen ist. In den vergangenen Jahren kamen immer mehr zusätzliche Polizisten in den Dienst. 2020 waren es 570 Beamtinnen und Beamte, die 2017 ihr Studium im größten Einstellungsjahrgang in der Geschichte der hessischen Polizei aufgenommen hatten. Dank unserer Sicherheitspakete können unsere Schutzleute sichtbar mehr Präsenz zeigen, der Bevölkerung hierbei als Freund und Helfer zur Seite zu stehen und das Sicherheitsgefühl im gesamten Land weiter stärken. Für die beste Kriminalstatistik in der Geschichte unseres Landes möchte ich der hessischen Polizei im Namen der Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich danken.“

Durch die notwendig gewordenen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie kam es im vergangenen Jahr zu Aufgabenverschiebungen für die hessische Polizei. So gab es 2020 deutlich weniger Groß-Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Fußballspiele oder Versammlungen, die begleitet werden mussten. Allerdings unterstützten die Beamtinnen und Beamten die originär zuständigen Gesundheits- und Ordnungsämter bei Maßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen oder begleiteten verstärkt Demonstrationen. Für die hessische Polizei stand bei festgestellten Verstößen stets der persönliche Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund, was in vielen Fällen zu Akzeptanz und Rücksichtnahme führte. Im Zeitraum vom 18. März 2020 bis 28.02.2021 mussten dennoch 19.753 Ordnungswidrigkeiten im Zuge der Amtshilfe allein von der Polizei aufgenommen werden. 67 Prozent hiervon entfielen auf Verstöße gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen, rund 16 Prozent auf das Nicht-Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, neun Prozent auf Missachtung der geltenden Ausgangsbeschränkungen sowie vier Prozent auf Verstöße gegen die Betriebsbeschränkungsverordnung.

Überblick

Ob Corona-Anruf, vermeintliche Mitarbeiter von Gesundheitsämtern vor der Haustür, Schadsoftware, E-Mails oder Fake-Shops für Schutzmasken und Desinfektionsmittel im Internet: die hessische Polizei sensibilisiert die Bürgerinnen und Bürger seit Aufkommen neuer Betrugsmethoden gezielt über die kostenlose App hessenWARN und Soziale Medien. Mit den Warnmeldungen sollen die Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert werden, um im Fall eines versuchten Betrugs richtig reagieren zu können. Eine Auswertung der hessischen Polizei seit Pandemiebeginn zeigt: die Hessinnen und Hessen zeigen sich gegenüber sogenannten Corona-Maschen sehr widerstandsfähig. In vier von 60 Fällen kamen die Täter aber leider zum Ziel. In den vier vollendeten Fällen gaben die Betrüger an, dass nahe Angehörige der Geschädigten sich mit Corona infiziert hätten und dringend Geld für eine Behandlung benötigten, wodurch ein Schaden von insgesamt rund 55.000 Euro bei den Opfern entstanden ist. Bei 56 Tatversuchen wurden falsche Anrufe von Ärzten oder Krankenhausmitarbeitern und dem Enkeltrick mit dem Hinweis auf kostspielige Medikamente und Behandlungen am häufigsten registriert.

„Als ob Corona noch nicht belastend genug wäre, gibt es Kriminelle, die sich die damit einhergehenden Ängste zu Nutze machen und eigens Betrugsmaschen entwickelt haben. Die Betrüger versuchen hierbei zumeist Seniorinnen und Senioren mit perfiden Corona-Maschen gezielt zu verunsichern. Dabei nutzen sie die Sorgen der arglosen Opfer aus, um an die Ersparnisse zu kommen. In weniger als sieben Prozent der Fälle waren die gewissenlosen Betrüger erfolgreich. Das zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger ganz überwiegend sehr besonnen reagiert haben und sich nicht verunsichern ließen. Es ist besonders wichtig, das Gespräch mit Angehörigen zu suchen und über diese Betrugsmaschen zu sprechen. Eine Vielzahl der Taten lässt sich dann bereits im Vorfeld verhindern“, so Peter Beuth.

In diesem Zusammenhang unterstrich der Innenminister, dass die hessische Polizei niemals von Bürgern Geld oder andere Wertgegenstände einfordern würde, auch nicht für eine vermeintlich sichere Verwahrung.

Auch die notwendig gewordenen Corona-Beschränkungen haben dazu geführt, dass Straftaten im öffentlichen Raum sanken. So gab es 56.438 Fälle von Straßenkriminalität und damit 2.203 Fälle weniger (-3,8 Prozent) als 2019. In die Kategorie Straßenkriminalität fällt eine Vielzahl von Delikten, die im öffentlichen Raum begangen werden. Auch Diebstähle (Straßendiebstahl und Ladendiebstahl) fallen beispielsweise hierunter, die im Vergleich zum Vorjahr um 9.674 Fälle und damit um neun Prozent zurückgegangen sind. Raubdelikte, die seit 2011 kontinuierlich zurückgehen, sind 2020 nahezu auf Vorjahresniveau geblieben (2.543 Fällen, -0,3 Prozent). Im Langzeitvergleich ist seit dem Jahr 2000 aber ein Rückgang von rund 50 Prozent und eine deutliche Erhöhung der Aufklärungsquote zu verzeichnen.

Dem gegenüberstehend stellte die Polizei im Bereich der Straßenkriminalität vermehrt eine Zunahme des Motorrad- und Moped-Diebstahls (um 197 auf 1.719 Fälle, +12,9 Prozent) sowie eine Zunahme von Sachbeschädigungen durch Graffiti auf Straßen und öffentlichen Wegen fest (um 268 auf 1.348 Fälle, +24,8 Prozent). Die Fallzahlen im Bereich der Körperverletzungsdelikte auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen erfuhren einen minimalen Anstieg um 122 Fälle auf 4.418 Fälle (2,8 Prozent).

„Die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum, in dem sich außerhalb von Pandemie-Zeiten ein Großteil unseres sozialen und gesellschaftlichen Lebens abspielt, ist ein dauerhafter Schwerpunkt der Arbeit der hessischen Polizei, die wir seit Jahren personell und materiell stärken. Dass sich die Hessinnen und Hessen auf unseren Straßen und Plätzen immer sicherer fühlen können, unterstreichen diese positiven Zahlen erneut“, so Innenminister Peter Beuth.

Neben einer starken polizeilichen Präsenz im öffentlichen Raum sind moderne Videoschutzanlagen in den Städten und Gemeinden seit mittlerweile 20 Jahren ein fester Baustein für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. 2020 waren in Hessen bei den sieben Polizeipräsidien in 19 Städten 24 Schutzzonen mit insgesamt 263 Kameras zur gemeinsamen Nutzung von Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb (2019: 19 Städte, 23 Schutzzonen und 204 Kameras). In diesen 24 Schutzzonen konnten rund 2.265 Straftaten aufgezeichnet werden, die im Rahmen von Ermittlungen verwendet oder gar zur Klärung von Straftaten beitragen konnten.

Aus den bisherigen polizeilichen Erfahrungswerten geht hervor, dass mit Hilfe der Anlagen potenzielle Täter von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden, da beim Erkennen von Gefährdungen und Straftaten unmittelbar polizeiliche Maßnahmen getroffen werden können und bei begangenen Straftaten Beweissicherungs- und Identifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Seit 2008 werden für Videosicherheitsanlagen 300.000 Euro vom Land zur Verfügung gestellt. 2018 wurden diese Mittel um eine Million Euro auf 1,3 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr erhöht. Im kommenden Jahr soll der Ausbau der Videosicherheitstechnik in den Kommunen mit 2,8 Millionen Euro unterstützt werden.

Insbesondere Wohnungseinbrüche sind 2020 – auch mangels Tatgelegenheiten – in Hessen signifikant zurückgegangen. So erfasste die Polizei insgesamt 5.165 Fälle im vergangenen Jahr und damit einen deutlichen Rückgang von 23,7 Prozent (2019: 6.768 Fälle). Auch die Zahl der vollendeten Delikte hat spürbar abgenommen. Nach 3.730 in 2019 drangen im vergangenen Jahr nur noch 2.700 Kriminelle in Hessen in private Wohnungen ein. Mittlerweile scheitert damit jeder zweite versuchte Wohnungseinbruch.

Einerseits befanden sich eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr im Homeoffice, anderseits konnten Urlaubsreisen aufgrund des Pandemiegeschehens nicht wahrgenommen werden. Traditionell nutzen Täter die Urlaubszeit häufig verstärkt, da runtergezogene Rollläden, überfüllte Briefkästen oder länger parkende Autos Rückschlüsse auf die An- und Abwesenheit der Bewohner geben.

„Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Menschen 2020 öfter zuhause. Ein Grund, warum auch im laufenden Jahr wieder weniger eingebrochen wurde. Zugleich ist der Rückgang bei den Einbrüchen eine Fortsetzung des positiven Trends der Vorjahre und ein Zeichen für die kluge und konsequente Polizeiarbeit. Wir werden in unserem Kampf gegen Wohnungseinbrecher nicht nachlassen. Wohnungseinbrecher verursachen nicht nur Sachschäden. Sie hinterlassen auch verängstigte Menschen, die sich in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen. Um solche Taten zu verhindern wird die hessische Polizei weiter präventiv informieren und mit intelligenten IT-Lösungen und länderübergreifenden Kooperationen konsequent gegen Einbruchsdiebstahl vorgehen“, so Peter Beuth.

Neben einem anhaltend hohen Kontrolldruck und einer erfolgreichen Länderkooperation mit täterorientierten Ermittlungen, setzt die hessische Polizei bewusst auf kostenlose kriminalpolizeiliche Beratungen für Bürgerinnen und Bürger. Fast 7.000 dieser Informationsgespräche wurden noch 2019 von Experten der Polizei hessenweit geführt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in 2020 rund 4.100 polizeiliche Beratungen angeboten werden. Mit der bundesweit einzigartigen Prognosesoftware KLB-operativ steht den Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Arbeit ein effektives Computer-Programm zur Verfügung, um insbesondere Einbruchsserien frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

In Hessen geht die Anzahl von Wohnungseinbrüchen seit Jahren zurück. Während die hessische Polizei vor 20 Jahren noch 8.766 vollendete Wohnungseinbruchdiebstähle zählte, waren es 2020 nur noch 2.700 vollendete Delikte, die zur Anzeige gebracht wurden. Dies entspricht einem bemerkenswerten Rückgang von rund 60 Prozent.

Letztes Jahr wurden insgesamt 10.013 Fälle von Häuslicher Gewalt erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 stellt dies eine Zunahme von 7,7 Prozent dar. Wie im Bund steigen die Zahlen seit 2014 auch in Hessen kontinuierlich an. Dies deutet auch auf ein verändertes Anzeigeverhalten hin, welches auch durch stetig verbesserte Beratungs- und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt flankiert wird. 80 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt waren im vergangenen Jahr Frauen.

„Wer Opfer von häuslicher Gewalt wird, sollte sich umgehend helfen lassen. Die Polizei hat die Möglichkeit, Täter für bis zu 14 Tage der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und auch ein Kontaktverbot auszusprechen. Opfer können diesen Zeitraum nutzen, um bei Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen. Platzverweise werden erteilt und durchgesetzt. Trotz Corona-Regeln stehen Hotels und Pensionen für verwiesene Personen zu Verfügung“, sagte Landespolizeipräsident Roland Ullmann.

Aufgrund von Scham sowie der finanziellen Abhängigkeit der Opfer würden diese Delikte oft nicht angezeigt. Neben der Strafverfolgung setzt die hessische Polizei deshalb auch verstärkt auf präventive Maßnahmen, um die Betroffenen zu unterstützen und weitere Taten zu verhindern. Es bestehen zahlreiche Kooperationen mit Hilfeeinrichtungen in Hessen. Bereits im Polizeistudium werden die angehenden Beamtinnen und Beamten für das Thema sensibilisiert. Darüber hinaus gibt es speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sind.

Seit vielen Jahren steigen die Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten kontinuierlich an. Die Mehrzahl der für den Polizeialltag typischen Widerstandshandlungen entsteht aus niedrigschwelligen Kontrollsituationen von alkoholisierten Personen bzw. Personengruppen im städtischen Bereich. Obwohl bereits im vergangenen Jahr größere Volksfeste ausfielen oder Gaststätten monatelang geschlossen bleiben mussten, wurden Polizeibeamtinnen und -beamte bei Ausübung ihres Dienstes nahezu genauso häufig wie 2019 mit verbalen und körperlichen Angriffen konfrontiert. 4.104 Übergriffe auf die Beamtinnen und Beamten wurden erfasst. 86 Übergriffe wurden auf Rettungskräfte (2019: 112) und 15 auf Feuerwehrleute (2018: 15) registriert.

„Dass die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte trotz des Herunterfahrens des öffentlichen Lebens im vergangenen Jahr nicht signifikant gesunken ist, ist bedenklich und bedrückend. 2020 haben wir im Spessartviertel in Dietzenbach, auf dem Opernplatz in Frankfurt sowie im Dannenröder Forst erleben müssen, dass die Beamtinnen und Beamten mittlerweile als Projektionsflächen für den Frustjeglicher Art herhalten mussten und massiv attackiert wurden“, erinnerte Landespolizeipräsident Roland Ullmann.

Das Verhindern von Konflikten und der professionelle Umgang bei sich aufschaukelnden Prozessen ist eine große Herausforderung im alltäglichen Dienst der Beamtinnen und Beamten. Sie werden daher bereits im Rahmen des Polizeistudiums und weiteren Fortbildungen professionell geschult, möglichen Gewaltsituationen deeskalierend entgegenzutreten. Um Polizistinnen und Polizisten in Hessen im Dienst noch besser vor Übergriffen zu schützen, hat das Land Hessen 2020 weitere 400 Body-Cams beschafft und an die Polizeipräsidien verteilt. Die rund 100 Geräte der ersten Generation (Schulterkameras) wurden sukzessive durch ein kompakteres Modell (Brustkamera) ersetzt, so dass derzeit rund 700 Body-Cams neuster Generation zur Verfügung stehen. Die Aufzeichnungsgeräte wirken nicht nur deeskalierend, sondern dienen auch als objektives Beweismittel für mögliche Strafverfahren. Perspektivisch soll in Hessen jede Streife über eine moderne Körperkamera verfügen.

Auf Initiative des Hessischen Innenministers Peter Beuth hatte der Bundestag 2017 beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. So werden zum Beispiel Angriffe auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf helfende Feuerwehrfrauen und -männer mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet (nach §114, bzw. §115 StGB).

2018 und 2019 stiegen die Fallzahlen im Bereich Internetkriminalität aufgrund eines mittlerweile abgeschlossenen größeren Ermittlungsverfahrens deutlich an. Die Anzahl der Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet 2020 erfasst wurden, ist nun von 35.606 auf 27.763 Fälle und damit um 22 Prozent gesunken. Der Fünf-Jahres-Vergleich verdeutlicht jedoch, dass die Anzahl der erfassten Straftaten grundsätzlich steigt. Mit über 70 Prozent dominieren hierbei vor allem Vermögens- und Fälschungsdelikte. Im vergangenen Jahr entstand hierbei ein Vermögensschaden von 17 Millionen Euro.

Dass sich aufgrund der Corona-Pandemie Straftaten verstärkt ins Internet verlagert haben, lässt sich anhand der Kriminalstatistik nicht belegen. Allerdings hat die hessische Polizei eine signifikante Steigerung im Bereich „Phishing“ festgestellt. Dabei versuchen Täter an persönliche (Zugangs-)Daten eines Internetnutzers zu gelangen, um mit dessen persönlichen Daten weitere Straftaten zu begehen. Im vergangenen Jahr haben Kriminelle vermehrt Phishing-Mails im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen versendet und diese auch zur Verbreitung von Trojanern genutzt.

Bereits 2007 hat Hessen als erstes Bundesland landesweit bei allen Polizeipräsidien und dem Hessischen Landeskriminalamt Fachkommissariate zur Bekämpfung von Cyberkriminalität eingerichtet. Die Anzahl der dort aktuell eingesetzten Beamtinnen und Beamte der Hessischen Polizei liegt in einem hohen zweistelligen Bereich. Darüber hinaus wurden auch Stellen für Informatiker geschaffen, die seitdem, zusammen mit den Ermittlern, Cyberkriminalität effektiv bekämpfen. Begleitend wurde der Bereich der polizeilichen Prävention gestärkt. In den Beratungsstellen wurden Cyberberater als Ansprechpartner für Bürger installiert. Seit Februar bietet die hessische Polizei den Studienschwerpunkt Cyberkriminalistik an. Dabei handelt es sich um ein Bachelorstudium, bei dem Kriminalbeamte zusätzliches Wissen aus dem Bereich der Computer-, Netzwerk-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Informatik erwerben. 18 junge Kommissaranwärterinnen und -anwärter sind als neue Studiengruppe der Polizei Hessen am 22.Februar 2021 gestartet.

„Die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden müssen sich der rasanten Entwicklung, die das Internet mit sich bringt, als permanente Aufgabe stellen. Bereits seit vielen Jahren hat die Polizei Knowhow im Bereich Cyberkriminalität und digitale Spuren aufgebaut und gestärkt. Der Personalbedarf in diesem Bereich ist hoch. Mit der Vertiefungsrichtung Cyberkriminalistik bietet die hessische Polizei jetzt einen zeitgemäßen und zukunftsweisenden Studiengang für ihre Nachwuchskräfte an und setzt damit einen wichtigen Akzent bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität“, betonte Sabine Thurau, Präsidentin des Landeskriminalamtes Hessen.

Die hessische Polizei setzt gezielt auf modernste Software, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen zu gewährleisten. Für die Entwicklung anwenderorientierter und smarter IT-Lösungen steht seit August 2020 und bundesweit einmalig der „INNOVATION HUB 110“ in Frankfurt am Main zur Verfügung. In der neuen Software-Schmiede der hessischen Polizei arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Start-Up-Atmosphäre an der Entwicklung innovativer IT-Lösungen. Mit den zu entwickelnden Software-Anwendungen soll die tägliche Polizeiarbeit mit smarten Lösungen erleichtert und verbessert werden.

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es im vergangenen Jahr zu einem Anstieg um 792 Fälle (+ 16,5 Prozent) auf insgesamt 5.595 Straftaten. Die Zunahme in diesem Deliktsbereich liegt insbesondere in einer Steigerung (+ 628 Fälle) des Delikts „Verbreitung pornografischer Schriften“ (§ 184 ff. StGB) sowie in der besseren Strafverfolgung sexueller Missbrauchsdelikte an Kindern (§ 176 StGB) begründet, von denen weitere 94 Fälle erfasst werden mussten.

Sexueller Missbrauch von Kindern trifft die Schutzwürdigsten und Schwächsten unserer Gesellschaft, die ein Leben lang damit umgehen müssen. Im vergangenen Jahr sind die von der Polizei erfassten Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie um 44,5 Prozent auf 1.449 Fälle angestiegen. Die Fallzahlensteigerung liegt im Wesentlichen in neuen gesetzlichen Meldeverpflichtungen US-amerikanischer Internet-Provider begründet, die strafbares Nutzerverhalten innerhalb ihrer angebotenen Dienste über eine Non-Government- Organisation (NGO) unmittelbar und automatisiert an die zuständigen nationalen Behörden zur Einleitung von Strafverfahren übermitteln müssen.

Die hessische Polizei geht seit vergangenem Jahr noch zielgerichteter und konsequenter und unter Ausschöpfung aller taktischer und rechtlicher Mittel und Ressourcen gegen Sexualstraftäter in diesem Deliktsbereich vor. Bei der hessischen Polizei werden Ermittlungen in den Deliktsbereichen sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie gegen Kinderpornographie in der neugeschaffenen Einheit BAO FOKUS gebündelt und intensiviert geführt. Die BAO FOKUS hatte am 1. Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) zentral angesiedelt und hat in sämtlichen Polizeipräsidien Regionalabschnitte gebildet, um zentral koordiniert landesweit Ermittlungsverfahren zu führen. Mit insgesamt 134 Ermittlerinnen und Ermittlern verfolgt die hessische Polizei gezielt Sexualverbrechen an Schutzbefohlenen. Zur Verfolgung hessischer Sexualstraftäter setzt die BAO auch Zielfahnder ein.

Seit Oktober 2020 bis heute wurden in Hessen 269 Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungsdurchsuchungen und zur Sicherstellung von IT-Geräten seitens der BAO FOKUS vollstreckt. Den Beschuldigten wird dabei immer wieder der Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie oder der sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Hierbei wurden insgesamt 296 PCs und Notebooks, 29 Spielekonsolen, 654 mobile Endgeräte (Smartphones, Mobiltelefone, Tablets) sowie 129 Festplatten, 789 externe Speichermedien und ca. 4.327 optische Datenträger (CD, DVD, Blu-Ray) sichergestellt. Zudem konnten fünf Haftbefehle vollstreckt werden. Schon im Oktober konnte ein Sexualstraftäter aus Hessen in Frankreich festgenommen werden, dem sexueller Missbrauch an Kindern in 122 Fällen zur Last gelegt wird.

„Der Kampf gegen Sexualstraftäter hat in Hessen höchste Priorität. Wer Kinder sexuell missbraucht, muss konsequent verfolgt werden. Wir widmen uns in Hessen daher mit einer neuen Sondereinheit gezielt der Verfolgung von Sexualstraftätern. Das ist höchst belastend für unsere Ermittlerinnen und Ermittler, die täglich eine Vielzahl an Missbrauchsdarstellungen sichten und kriminalistisch bewerten müssen. Die Arbeit der BAO FOKUS verdient unsere besondere Hochachtung. Die ersten Erfogle der BAO FOKUS belegen, dass dieser Bekämpfungsansatz Wirkung entfaltet. Wir werden weiter alles daransetzen, sexuellen Missbrauch und weitere schreckliche Verbrechen gegen Kinder zu verhindern“, so LKA-Präsidentin Sabine Thurau.

Die hessische Landesregierung investiert 2021 vier Millionen Euro für den Kampf gegen Kinderpornografie in Hessen. Mit den Investitionen werden neue Softwareprogramme sowie eine Forensikplattform entwickelt werden, welche die Arbeit der BAO Fokus unterstützen werden. Ein wichtiger Baustein der polizeilichen Arbeit in diesem Themenfeld ist die Prävention. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder müssen für die Thematik sensibilisiert werden, Anzeichen für Missbrauch erkennen und den Mut haben darüber zu sprechen.

Für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wurden für 2020 insgesamt 2.488 Straftaten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr mit 1.638 Straftaten bedeutet dies einen Anstieg um 850 Fälle (+ 52 Prozent). Am stärksten nahmen Straftaten im Bereich der PMK links zu: Sie haben sich im Jahresvergleich mehr als verdreifacht. Rund neun Prozent aller politisch motivierten Straftaten entfallen auf Gewaltdelikte, die von 86 Straftaten in 2019 auf 223 in 2020 deutlich angestiegen sind. Mehr als die Hälfte dieser Gewalttaten sind der PMK links zuzuordnen. Weitere Schwerpunkte bildeten Sachbeschädigungen (401 Fälle; 16,1 Prozent), Volksverhetzung (343 Fälle; 13,8 Prozent) sowie Beleidigungen (337 Fälle; 13,5 Prozent).

Die Zunahme von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger setzte sich auch im Jahr 2020 deutlich fort. Nachdem 20 Fällen in 2018 und 83 Fällen in 2019 registriert wurden, stiegen die Straftaten auf 205 Fälle im vergangenen Jahr an. Hauptursache für die Zunahme sind Beleidigungsdelikte nach §§185ff. (88 Fälle) sowie die Androhung von Straftaten (55 Fälle). Nach der Ermordung des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke wurden vermehrt solche Delikte zur Anzeige gebracht.

Die im Januar 2020 geschaffenen Meldestelle HessenGegenHetze.deÖffnet sich in einem neuen Fenster hat zudem eine weitere niederschwellige Möglichkeit geschaffen, Beleidigungen und Hetze im Internet unkompliziert den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Allein im Jahr 2020 gingen dort 2.250 Meldungen ein, von denen rund 650 als strafbar eingestuft und zur weiteren Verfolgung der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Für das Jahr 2020 konnten ferner 98 politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verzeichnet werden. 26 der vorgenannten Fälle wurden im Internet begangen.

„Unsere staatliche Meldestelle ist ein klares Signal, dass die Landesregierung Bedrohungen, Hass und Hetze im Netz nicht duldet. Kein Amts- und Mandatsträger soll sich im Internet alleingelassen fühlen. Wer bedroht wird, erhält Schutz. Wer gegen andere Menschen hetzt, kann mit Hilfe der wachsamen Augen der Bevölkerung schneller bestraft werden. Das Internet mag grenzenlos sein, aber die Regeln des Rechtsstaats müssen auch hier durchgesetzt werden“, so Innenminister Peter Beuth.

*Seit dem 1. Januar 2017 wurde der Phänomenbereich „PMK Ausländer“ im bundesweit einheitlichen KPMD-PMK durch die Kategorien „PMK ausländische Ideologie“ und „PMK religiöse Ideologie“ ersetzt.

** Hierunter fallen Delikte nach §89a StGB und §129a, b StGB.

Im Bereich der PMK -rechts- sind die Fallzahlen in den vergangenen beiden Jahren deutlich angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Fallzunahme von 350 Fällen (+38 Prozent) auf insgesamt 1.270 Fälle zu verzeichnen. Der hohe Anstieg resultiert insbesondere aus einer Vielzahl strafrechtlich relevanter Hasskommentare im Internet, die in Bezug mit dem Tötungsdelikt an Dr. Walter Lübcke 2019 sowie dem Anschlag von Hanau standen. Insgesamt 212 dem rechten Spektrum zuzuordnende Hasspostings wurden 2020 erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr (2019: 37 Fälle) stellt dies eine Zunahme von 175 Fällen dar.

Bei rund der Hälfte der Fälle (625) handelte es sich 2020 um sogenannte Propagandadelikte. Dazu gehört die Verbreitung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder Organisationen. In etwa einem Viertel der Fälle handelte es sich um den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der starke Anstieg der rechtsmotivierten Kriminalität ist im Wesentlichen auf eine deutliche Zunahme von Delikten im Zusammenhang mit Volksverhetzung (+185 Delikte, +57 Prozent) zurückzuführen. Als wesentliche Teilmenge der PMK rechts wurden 128 antisemitische Straftaten registriert und damit 52 Vorfälle mehr, als noch im Vorjahr.

Zudem zählt die Kriminalstatistik für das Jahr 2020 neun politisch rechts motivierte Morde auf. „Das Attentat vom 19.02.2020 in Hanau hat Hessen und ganz Deutschland tief getroffen. Die kaltblütigen Morde sind nicht nur Ziffern in der Kriminalstatistik, sie sind Mahnung und Motivation stetig daran zu arbeiten, dass wir eine weltoffene und freiheitsliebende Gesellschaft bleiben. All jenen, die diese Grundüberzeugungen – aus welchem Motiv auch immer – angreifen oder sie gewaltsam verändern wollen, werden wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen“, so der Innenminister.

Hessen hat bereits 2019 die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Hessen R gebildet, um politisch motivierte Kriminalität rechts noch gezielter zu verfolgen und den Druck auf die Szene dauerhaft hoch zu halten. Seit Gründung der BAO Hessen R im Juli 2019 wurden insgesamt bereits mehr als 315 polizeiliche Einsatzmaßnahmen gegen die rechte Szene in Hessen unter Federführung der BAO Hessen R durchgeführt: Über 150 Durchsuchungen, ca. 2.900 Sicherstellungen sowie mehr als 1.200 Kontrollmaßnahmen führten die Beamtinnen und Beamten durch. Rund 45 Szene-Veranstaltungen wurden durch die Regionalabschnitte der BAO Hessen R begleitet. Zudem wurden insgesamt 135 Haftbefehle gegen 122 Personen des rechten Spektrums vollstreckt.

Allein im Jahr 2020 vollstreckten die Ermittler der BAO Hessen R 86 Haftbefehle. Zuletzt war die BAO Hessen R federführend bei den Durchsuchungen in Hessen im Rahmen der Verbotsvollstreckung gegen die rechtsextremistische Vereinigung Sturmbrigade bzw. Wolfsbrigade 44, die am 1. Dezember 2020 durch das Bundesinnenministerium verboten wurde. Dabei wurden in Nordhessen insgesamt 20 Objekte, davon elf Wohnungen, sieben Arbeitsstellen und zwei Haftzellen durchsucht. Von den 13 führenden Vereinsmitgliedern sind acht Personen – darunter auch der sogenannte Präsident – in Hessen wohnhaft, weshalb das Verbot auch mit großem Einsatz der hessischen Sicherheitsbehörden umgesetzt wurde. Hessen hatte das Verbot der Gruppierung beim Bundesinnenministerium angeregt. Die Hessischen Sicherheitsbehörden haben sich bereits im April 2019 über die rechtsextremistische Gruppierung im Hessischen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) intensiv ausgetauscht. Die BAO Hessen R hat die Gruppierung im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen gegen die rechtsextremistische Szene in den Blick genommen.

„Wir haben Rechtsextremisten in Hessen den Kampf angesagt und führen diesen auch in Pandemiezeiten mit Entschlossenheit. Weil wir Rechtsextremisten mit unserer Besonderen Aufbauorganisation Hessen R noch gezielter unter Druck setzen, konnten durch diesen besonderen Verfolgungsdruck ebenfalls weitere politisch motivierte Straftatbestände festgestellt werden. Der Anstieg der registrierten Straftaten im Bereich politisch motivierte Kriminalität rechts insbesondere der sogenannten Propagandadelikte ist auch ein Beleg dafür, dass die hessischen Sicherheitsbehörden den Kontrolldruck weiter erhöht haben. Dabei gehen wir auch gezielt gegen illegalen Waffenbesitz vor. Bei den bisherigen Durchsuchungen wurden neben rechtsextremistischen Devotionalien auch Schuss- und Kriegswaffen sichergestellt. Unsere Stoßrichtung ist klar: Keine Waffen in Händen von Extremisten“, so Innenminister Peter Beuth.

Mit 682 gemeldeten Straftaten wurde 2020 für den Bereich der PMK -links- ein massiver Anstieg um 463 Straftaten (+ 211 Prozent) registriert (2019: 219). In Bezug auf die Gewaltdelikte ist ein Anstieg von um 124 auf insgesamt 140 Fälle zu verzeichnen (+755 Prozent). Den deliktischen Schwerpunkt der Gesamtstraftaten bildeten szenetypisch unvermindert Sachbeschädigungsdelikte (289 Fälle) mit rund 42 Prozent. Der Anstieg von Straftaten im Bereich der PMK links liegt in 375 Straftaten politisch links stehender Ausbaugegner begründet, die im direkten Zusammenhang mit dem Ausbaus der BAB 49 (Dannenröder Forst) standen. Bei der Begleitung der Rodungsarbeiten registrierte die Polizei allein 131 Gewalttaten.

„Die Rodungsarbeiten im Dannenröder Forst mussten im vergangenen Jahr von mehr als 2.000 Einsatzkräften pro Tag begleitet werden. Beamtinnen und Beamte wurden bei ihrer Arbeit im Wald mit Zwillen und Feuerwerkskörpern beschossen. Darüber hinaus wurden Wege und Zufahrten mit gefährlichen Krähenfüßen und Nagelbrettern präpariert und damit Verletzungen von Polizistinnen und Polizisten mutwillig und billigend in Kauf genommen. Einige riefen sogar offen zur Gewalt gegen die Beamtinnen und Beamten auf. 450 Straftaten und rund 1.550 Ordnungswidrigkeiten wurden hierbei festgestellt. Mehr als 1.000 Personen mussten in Gewahrsam genommen werden. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei sehr dankbar. Sie haben mit der gebotenen Sorgfalt und Besonnenheit sowie der absolut notwendigen Konsequenz der Radikalität und Gewaltbereitschaft Einhalt geboten und Recht und Gesetz Geltung verschafft“, so Innenminister Peter Beuth.

Im Bereich PMK -ausländische Ideologie- wurden für das Jahr 2020 insgesamt 69 Fälle registriert, was einen signifikanten Rückgang von 51 Prozent bedeutet (2019: 140). Neben 17 Verstößen gegen das Vereinsgesetz kam es 2020 in vier Fällen zu gemeldeten Gewaltdelikten. Des Weiteren wurde das Straftatenaufkommen für den Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- im Wesentlichen von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz (5) und Sachbeschädigungen (12) geprägt. „Straftaten mit angenommenem terroristischem Hintergrund“ sind mit sechs Fällen registriert worden.

40 gemeldete Fälle für das Jahr 2020 im Bereich der PMK -religiöse Ideologie- bedeuten im Vergleich zum Vorjahr ein nahezu gleichbleibendes Niveau (2019: 37). Insgesamt wurden dem Landeskriminalamt in diesem Phänomenbereich neun Straftaten mit angenommenem terroristischem Hintergrund gemeldet. Diese sind überwiegend dem Themenfeld Islamismus/Fundamentalismus zuzurechnen.

Die Zahlen des Jahres 2020 der Politisch motivierten Kriminalität stehen unter dem Vorbehalt des derzeit erfolgenden Fallzahlenabgleichs mit dem Bundeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Es können sich noch marginale Abweichungen ergeben.

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