Zusammenfassung der polizeilichen Kriminalstatistik 2020:
- Trends der Vorjahre setzen sich fort - Corona hat nur wenig Auswirkungen auf Kriminalitätsstatistik
- Kriminalität in fünf Jahren um 18 Prozent zurückgegangen
- Höchste Aufklärungsquote von Straftaten aller Zeiten
- Rückgang der Straßenkriminalität und Wohnungseinbrüche
- Gewalt gegen Polizeibeamte trotz Corona-Lockdown gleichbleibend
- BAO Hessen R: Rechtsextremistische Strukturen weiter aufgehellt
Die Sicherheitslage in Hessen wird von Jahr zu Jahr signifikant besser. 2020 ist die Kriminalitätsbelastung im vierten Jahr in Folge erneut deutlich gesunken. Mit genau 342.423 Straftaten wurden 22.410 Fälle weniger gezählt als noch im Vorjahr (- 6,1 Prozent). Das ist der niedrigste Wert seit 1980. Die Kriminalitätsbelastung ist mit 5.446 Straftaten pro 100.000 Einwohner ebenfalls weiter gesunken (2019: 5.823). Die Gefahr, in Hessen Opfer von Kriminalität zu werden, ist damit auf einem historischen Tiefstand. 65,5 Prozent der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten wurden letztes Jahr aufgeklärt. Das ist nach 2019 (65,2 Prozent) erneut der mit Abstand höchste jemals gemessene Wert, seit Einführung der Kriminalstatistik im Jahr 1971.
Der hessische Innenminister Peter Beuth dankte anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 Landespolizeipräsident Roland Ullmann stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten für die herausragende Arbeit in einem für die hessische Polizei sehr herausfordernden Jahr. „Auch für die hessische Polizei war das Pandemiejahr 2020 sehr herausfordernd. Trotz dieser erschwerten Bedingungen hat unsere Polizei neue Bestwerte in der Kriminalitätsbekämpfung erzielt. Die positiven Trends der Vorjahre haben sich auch im letzten Jahr fortgesetzt. Die Pandemie hat teils neue Deliktsformen hervorgebracht aber sich insgesamt nur mäßig auf die Kriminalitätswerte ausgewirkt. Dass die Allgemeinkriminalität im vierten Jahr in Folge zurückgegangen ist, kann nur teilweise durch die notwendig gewordenen Einschränkungen der Corona-Pandemie erklärt werden. Doch natürlich drückte auch der Corona-Lockdown durch fehlende Tatgelegenheiten die Fallzahlen. Diese positive Entwicklung ist eine sehr gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie leben in einem Land, in dem die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, weiter deutlich gesunken und die Aufklärung von Straftaten im fünften Jahr in Folge gestiegen ist. In den vergangenen Jahren kamen immer mehr zusätzliche Polizisten in den Dienst. 2020 waren es 570 Beamtinnen und Beamte, die 2017 ihr Studium im größten Einstellungsjahrgang in der Geschichte der hessischen Polizei aufgenommen hatten. Dank unserer Sicherheitspakete können unsere Schutzleute sichtbar mehr Präsenz zeigen, der Bevölkerung hierbei als Freund und Helfer zur Seite zu stehen und das Sicherheitsgefühl im gesamten Land weiter stärken. Für die beste Kriminalstatistik in der Geschichte unseres Landes möchte ich der hessischen Polizei im Namen der Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich danken.“
Durch die notwendig gewordenen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie kam es im vergangenen Jahr zu Aufgabenverschiebungen für die hessische Polizei. So gab es 2020 deutlich weniger Groß-Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Fußballspiele oder Versammlungen, die begleitet werden mussten. Allerdings unterstützten die Beamtinnen und Beamten die originär zuständigen Gesundheits- und Ordnungsämter bei Maßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen oder begleiteten verstärkt Demonstrationen. Für die hessische Polizei stand bei festgestellten Verstößen stets der persönliche Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund, was in vielen Fällen zu Akzeptanz und Rücksichtnahme führte. Im Zeitraum vom 18. März 2020 bis 28.02.2021 mussten dennoch 19.753 Ordnungswidrigkeiten im Zuge der Amtshilfe allein von der Polizei aufgenommen werden. 67 Prozent hiervon entfielen auf Verstöße gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen, rund 16 Prozent auf das Nicht-Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, neun Prozent auf Missachtung der geltenden Ausgangsbeschränkungen sowie vier Prozent auf Verstöße gegen die Betriebsbeschränkungsverordnung.