Wiesbaden. „Auch in Zeiten der Corona-Pandemie ist es Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern möglich, nach Deutschland einzureisen. Die Aufnahme von Spätaussiedlern bleibt, unabhängig vom Infektionsgeschehen, weiterhin erlaubt. Um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und eine zusätzliche Verbreitung des Virus zu verhindern, sind dabei spezielle Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören insbesondere die Quarantäne nach Ankunft in Deutschland, eine zeitliche Steuerung der Einreise, eine verkürzte Visadauer und die Verpflichtung zum Corona-Test“, erklärte Margarete Ziegler-Raschdorf, Hessens Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler.
Spätaussiedler sind Deutsche aus Mittel- und Osteuropa sowie den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die auf Grund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ihre angestammten Heimatgebiete verlassen und wegen ihres anerkannten Kriegsfolgeschicksals in Deutschland Aufnahme finden können. Bereits seit dem Jahr 2013 steigen die Einreisezahlen der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland kommen, aufgrund der im Herbst 2013 erfolgten Gesetzesänderung im Bundesvertriebenengesetz mit Erleichterungen bei der Familienzusammenführung langsam aber kontinuierlich an. Diese Entwicklung konnte man bis zum vergangenen Jahr auch in Hessen feststellen. Lagen die Einreisezahlen im Jahr 2013 noch bei 185 Personen (Deutschland insgesamt: 2.427 Personen), so kamen in den darauffolgenden Jahren durchschnittlich rund 500 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach Hessen. Im Jahr 2019 waren es insgesamt 537 Personen (Deutschland insgesamt: 7.155 Personen).
„Im Jahr 2020 haben sich die Einreisezahlen der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Hessen, erstmals wieder rückläufig entwickelt. Der Rückgang hängt mit der Corona-Pandemie zusammen und ist nicht als allgemeine Trendwende im Spätaussiedler-Zuzug zu werten“, macht Hessens Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler deutlich. Im Jahr 2020 kamen insgesamt 4.309 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland, davon wurden 316 Personen dem Bundesland Hessen zugewiesen.
Nach wie vor besteht ein großes Interesse am Aufnahmeverfahren. Dies belegen die Antragszahlen: so stellten im vergangenen Jahr 21.532 Personen einen Antrag auf Aufnahme nach dem Bundevertriebenengesetz. Dies sind 8.335 Anträge mehr als im Vorjahr 2019. Es ist daher wahrscheinlich, dass auch die Zugangszahlen mittelfristig wieder steigen werden. Die auch in Pandemie-Zeiten mögliche Einreise für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland und somit auch nach Hessen zeigt, dass die Einreise-, Quarantäne- und Testkonzepte, die die Bundesregierung hierfür entwickelt und umgesetzt hat, funktionieren. „Als zuständige Landesbeauftragte stehe ich hierzu im regelmäßigen Austausch mit der Bundesebene. Ich freue mich, dass die Bundesregierung auch in schwierigen Zeiten ihre Zusagen erfüllt und den Weg nach Deutschland offenhält. Trotz Corona-Pandemie ist und bleibt die Einreise für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler weiterhin möglich“, so Margarete Ziegler-Raschdorf abschließend.