Die Zuwendungen dienen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) bei der Ausbildung von Fachkräften (100.000 Euro), der Fortentwicklung der Verwaltungsdigitalisierung (75.000 Euro) und der Einführung einer gemeinsamen Datenschutzbeauftragten (75.000 Euro).
„Seit mittlerweile zwanzig Jahren setzt die Hessische Landesregierung Anreize für mehr Zusammenarbeit hessischer Kommunen. In enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützen wir kommunale Kooperationen mit der Bereitstellung von Fördermitteln und einem Beratungsangebot, damit Kommunen Ressourcen bündeln und Synergieeffekte erzielen können. Die kommunale Infrastruktur und Angebote der Städte sowie Gemeinden können so gestärkt werden. Die Gemeinde Niestetal und die benachbarten Kommunen Helsa, Kaufungen und Söhrwald haben die Vorteile der Interkommunalen Zusammenarbeit erkannt: In zwei Jahren haben sie drei öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen und drei Kooperationsverbünde auf den Weg gebracht. So arbeiten die vier Gemeinden im besonders wichtigen Bereich der Ausbildung von Fachkräften zusammen und stellen dadurch den Nachwuchs für die Verwaltung von morgen sicher. Im Zukunftsbereich Digitalisierung kooperieren Niestetal, Kaufungen und Söhrewald bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Auch wird eine gemeinsame Datenschutzbeauftragte bestellt, um vor Ort den Datenschutz umzusetzen. Mit der Entscheidung zur interkommunalen Zusammenarbeit haben sich die Gemeinden Niestetal, Helsa, Kaufungen und Söhrewald zukunftsfähig aufgestellt und gewährleisten auch künftig eine zeitgemäße kommunale Daseinsvorsorge. Ich freue mich, dass insbesondere die Gemeinde Niestetal mit ihrer Initiative das Angebot der Hessischen Landesregierung aufgreift und Synergieeffekte erzeugt. Den beteiligten Gemeinden wünsche ich eine fruchtbare, lange und vor allen Dingen erfolgreiche Zusammenarbeit“, so Innenstaatssekretär Stefan Sauer.
Konkret erstreckt sich die Zusammenarbeit auf folgende Bereiche:
- Die Kooperation der Gemeinden Helsa, Kaufungen, Niestetal, und Söhrewald erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsverbundes: Das Projekt „Ausbildungsverbund“ dient der dringend benötigten Ausbildung von Fachkräften und soll dem demografischen Wandel entgegenwirken. Die Kommunen haben zum 20. Juli 2020 mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen, gemeinsam jungen Menschen eine Ausbildung anzubieten mit dem Ziel einer späteren Beschäftigung in den beteiligten Kommunen. Die Gemeinde Niestetal ist federführend zuständig und beschäftigt den hauptverantwortlichen Ausbildungsbeauftragten. Zurzeit sind bereits sechs Auszubildende für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten tätig, die nach Ende ihrer Ausbildung im Laufe des Jahres 2023 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden können.
- Die Kooperation der Gemeinden Kaufungen, Niestetal und Söhrewald dient der „Verwaltungsdigitalisierung“: Die drei Kommunen haben in einer am 21. März 2022 unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dokumentiert, dass sie die Anforderungen und Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unter Federführung der Gemeinde Niestetal gemeinsam umsetzen wollen.
- Die Kooperation der Gemeinden Kaufungen, Niestetal und Söhrewald zielt auf die Einführung einer gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ab, welche die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzt: Die drei Kommunen haben sich unter Federführung der Gemeinde Niestetal entschieden, eine gemeinsame Datenschutzbeauftragte auszubilden, die alle Aufgaben von der Überwachung bis hin zur Schulung der Mitarbeiter übernimmt. Mit der Kooperation sollen die Anforderungen und rechtlichen Auflagen zur Umsetzung der DSGVO gemeinsam erfüllt werden. Bislang wurde von den Kommunen für die Bewältigung der Aufgaben ein externer Dienstleister genutzt. Die Kommunen haben es jedoch als sinnvoll erachtet, das Fachwissen zu bündeln und damit Synergien für die Kooperationspartner zu nutzen.
Erfolgsgeschichte Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert.
Seit 2008, der ersten Anpassung des Förderprogramms, konnten über 470 Bewilligungen mit einer Gesamtsumme von mehr als 32 Millionen Euro bei einer Beteiligung von über 400 (nur Einfachzählung jeder Kommune) bzw. über 2.200 Kommunen (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten) ausgesprochen werden. Der Trend hält auch weiterhin an. Bis Ende April 2023 wurden bereits 20 Kooperationen mit 1,3 Millionen Euro gefördert.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen in Hessen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung erfolgreich zusammen.
IKZ im Bereich Digitalisierung und Informationssicherheit
Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Informationssicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Die Umsetzung des OZG hat zu einer wachsenden Bedeutung für die Kooperation im Rahmen von IT-Projekten geführt. Hier können die Fördermöglichkeiten nach der IKZ-Rahmenvereinbarung genutzt werden. Gerade kleinere Kommunen können sich in einer Kooperation zusammenschließen, um z. B. für die Erledigung der Aufgaben geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren. Aus diesem Grund haben eine Reihe von Kommunen in den letzten zwei Jahren die Entscheidung getroffen, gemeinsam die Umsetzung des OZG anzugehen: Im Bereich OZG wurden seit November 2020 37 Kooperationen mit einem Gesamtbetrag von 3,1 Millionen Euro gefördert. Insgesamt sind 126 Gemeinden an den geförderten Kooperationen beteiligt.
Künftig werden auch kreisweite Kooperationen stärker gefördert. Kreisweite Kooperationen, an denen sich die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Gemeinden beteiligt, können je nach Projekt eine über die Regelzuwendung von 100.000 Euro hinausgehende Förderung erhalten. Damit wird der in der Regel umfangreiche Sach- und Personalaufwand von Kooperationen mit einer Vielzahl von Gemeinden berücksichtigt. Die erhöhte Förderung soll die Zusammenarbeit der Landkreise intensivieren und entsprechend honorieren.
Das Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen berät hessische Kommunen zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusammenarbeit/Öffnet sich in einem neuen Fenster.