Angesichts von Morddrohungen gegen Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer sowie bundesweiter Fälle von Hate Speech und Bedrohungssachverhalten in sogenannten Messenger-Diensten aus Teilen der radikalen Querdenker- und Impfgegner-Szene ruft Innenminister Peter Beuth die Bevölkerung auf, sich frühzeitig an die Meldestelle hessengegenhetze.de zu wenden. „Es ist nicht akzeptabel, dass in Messaging-Diensten radikale Querdenker- oder Impfgegner Menschen bedrohen oder schlimmstenfalls schwere Straftaten planen. Bei dem bisher völlig unkooperativen Anbieter Telegram ist die Bundesregierung aufgerufen, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen: sind Messenger-Dienste durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebunden oder nicht? Bis diese Frage geklärt ist, rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an hessengegenhetze.de zu wenden. Wer online Opfer von Hate Speech oder Bedrohungen wird oder sieht, dass andere es werden, sollte das umgehend melden. Hinter dem einfachen Meldeformular steht eine enge Zusammenarbeit aller hessischen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ob einfache Webseite, Social Media-Plattform oder Messenger-Dienst: unsere Experten prüfen jede Meldung umgehend“, so Peter Beuth.
Bürgerinnen und Bürger, die bedroht oder sogar Opfer von körperlicher Gewalt werden, sollten sich umgehend mit der hessischen Polizei in Verbindung setzen. „Die hessische Polizei nimmt jeden Sachverhalt ernst und wird eine individuelle Gefährdungsbewertung vornehmen. Wer Schutz benötigt, wird ihn erhalten“, unterstrich Peter Beuth.
Messengerdienst Telegram verweigert Kooperation mit deutschen Behörden
Soziale Netzwerke müssen dem Bundeskriminalamt (BKA) ab Februar 2022 wegen des dann in Kraft tretenden Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDGÄndG) strafrechtlich relevante Nachrichten melden, zum Beispiel Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Hassdelikte. So regelt das Gesetz etwa, dass in Deutschland agierende Plattformen für die Behörden erreichbar sein müssen – etwa indem sie einen Bevollmächtigten benennen, an den Schreiben der Behörden zugestellt werden können. Es ist jedoch zum einen juristisch noch nicht abschließend geklärt, ob Telegram unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Zum anderen hat das Unternehmen seinen Firmensitz in Dubai und verweigert bisher die Kooperation mit deutschen Behörden trotz eingeleiteter Bußgeldverfahren. Bitten zur Löschung von rechtsextremistischen Inhalten kommt Telegram nach Auskunft des BKA regelmäßig nicht nach.
Sonderauswertung: Amtsträger am häufigsten von Hate Speech betroffen
Eine Sonderauswertung der Meldestelle des Innenministeriums „hessengegenhetze“ hat ergeben, dass im Pandemiezeitraum Januar 2020 bis Ende November 2021 aufmerksame Bürgerinnen und Bürger rund 500 Internetbeiträge mit Corona-Bezug meldeten, vorwiegend aus den Sozialen Medien. Mehr als 300 wurden von den Experten des Hessen3C als Hate Speech klassifiziert. In rund 40 Prozent der Fälle waren Amts- oder Mandatsträger die Betroffenen. Am zweithäufigsten waren Menschen, die aufgrund ihrer politischen Ansichten verbal angegriffen wurden (Anteil „Politisch Andersdenkende“: 16 Prozent) betroffen.