Dazu führte Innenminister Roman Poseck aus: „Das neue Kommunalrecht ist ein Meilenstein für unsere Kommunen. Die Kommunen erhalten ein modernes Gesetz, das sie stärkt und entlastet. Dabei handelt es sich um die umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren. Wir steigern die Handlungsfähigkeit der Kommunen, bauen Bürokratie ab und sorgen für mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort.
Konkret wird das Auszählverfahren auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt. Diese Veränderung wirkt der Zersplitterung kommunaler Parlamente entgegen, ohne das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit zu beeinträchtigen. Die Rechtsprechung hat immer wieder deutlich gemacht, dass es drei anerkannte Auszählverfahren - darunter das Verfahren nach d´Hondt - gibt und die Auswahl des jeweiligen Verfahrens deshalb im Ermessen des Gesetzgebers liegt.
Die Umstellung des Auszählverfahrens wirkt gleichzeitig moderat und zielgerichtet. Eine Reduzierung der Zersplitterung führt zu mehr Effizienz bei den Abläufen in den kommunalen Parlamenten und Verwaltungen. Die Änderung des Auszählverfahrens wird ergänzt durch die Abschaffung der Ein-Personen-Fraktion, die es so nur in Hessen gibt. Den kommunalen Parlamenten ist es zukünftig auch leichter möglich, in eigener Verantwortung eine Verkleinerung vorzunehmen. Hierfür wird nun eine einfache Mehrheit statt der bislang vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit ausreichen. Mit diesen Maßnahmen stärken wir das ehrenamtliche Engagement. Wir verhindern so, dass Kleinstgruppen die ehrenamtliche parlamentarische Arbeit in den Kommunen unnötig erschweren oder im schlimmsten Fall unmöglich machen.“
Stärkung der Kommunalparlamente durch das d’Hondtsche Verfahren
„Alle kommunalen Spitzenverbände haben die vorgesehene Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens auf das Verfahren nach d’Hondt und die weiteren Maßnahmen mit großem Nachdruck begrüßt. Die Verbände haben eindrücklich dargelegt, dass die Arbeitsfähigkeit in den Vertretungskörperschaften häufig durch die immer zahlreicher werdenden Einzelmandatsträger massiv erschwert und nicht selten gelähmt wird.
Auch die Anhörung im Innenausschuss hat noch einmal verdeutlicht, wie wichtig den Vertretern aus der kommunalen Praxis eine Verringerung der Zersplitterung der kommunalen Vertretungskörperschaften ist und für wie notwendig die damit einhergehende Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit angesehen wird. Wir haben die Reform des Kommunalrechts im engen Schulterschluss mit den Interessenvertretern unserer Kommunen auf den Weg gebracht.“
Bürokratieabbau und mehr Flexibilität für die Kommunen
„Durch die Reform des Kommunalrechts entlasten wir die Kommunen zudem von Bürokratie. Hierzu dienen die Abschaffung der Pflicht zur Ausschreibung von Beigeordneten, wenn dies mit (einfacher) Mehrheit beschlossen wurde; der Wegfall der Pflicht, einen Gesamtabschluss aufzustellen; die Verlängerung der Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Beteiligungsberichts.
Weiter steigern wir die Attraktivität der kommunalen Wahlämter, indem wir beispielsweise die Antragsaltersgrenze wiedereinführen; Amtszeiten für den Versorgungsanspruch zusammenrechnen und die Aufwandsentschädigung hin zu einem dynamischen Betrag umstellen.
Mehr Handlungsfähigkeit und Flexibilität wollen wir auch durch die Möglichkeit digitaler Sitzungsformate eröffnen, sofern eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen wird. Ein Zwang hierzu soll natürlich nicht bestehen. Wir möchten den Kommunen weitgehende Gestaltungsbefugnisse überlassen. Parallel zur digitalen Sitzungsteilnahme erleichtern wir das Live-Streaming von Sitzungen und regeln, dass Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und des Kreistages im Internet veröffentlicht werden können.“
Schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten durch Reform
„Wir wollen außerdem dafür Sorge tragen, dass wichtige kommunale Infrastrukturvorhaben zügiger umgesetzt und nicht durch wiederholte Bürgerbegehren verzögert werden. Wir brauchen mehr Tempo bei Infrastrukturmaßnahmen. Bürgerbeteiligungen bleiben aber natürlich erhalten, zum Beispiel in den Planfeststellungsverfahren. Eine solche Regelung hat sich in anderen Ländern bereits bewährt. Wir stärken mit der Entscheidung auch wieder die kommunalen Vertretungskörperschaften. Bei Infrastrukturprojekten, die die gesamte Gemeinde betreffen, können und sollen Gemeindevertretungen als Vertretungsorgan der gesamten Gemeinde unterschiedliche Interessen abwägen. In Situationen, in denen sich Befürworter und Gegner eines Vorhabens häufig unversöhnlich gegenüberstehen, ist es Aufgabe der gewählten Vertretungsorgane eine sachorientierte und kompromisshafte Lösung zu finden. Grundsätzlich sollte es im Interesse aller sein, dass Infrastrukturprojekte, wie der Bau von Windkraftanlagen, schnellstmöglich umgesetzt und nicht unnötig verzögert werden.
Die Kommunen sind ein unverzichtbarer Stützpfeiler unserer Demokratie. Als Kommunalminister ist es mir daher ein wichtiges Anliegen, die Kommunen weiter zu stärken. Daher haben wir in den vergangenen Monaten angesichts der Kommunalwahl im März 2026 gemeinsam mit Kommunen, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunalen Spitzenverbänden an einer Modernisierung des Kommunalrechts gearbeitet. Dabei sind zahlreiche Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis berücksichtigt worden und in das Gesetz eingeflossen. Ich möchte mich für den konstruktiven Austausch mit den kommunalen Partnern bedanken.“