Vier Personen halten ein Dokument in die Kamera und lächeln.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Stadt Friedberg erhält Zuwendungsbescheid für interkommunalen Beratungsstelle

Innenstaatssekretär Martin Rößler hat der Stadt Friedberg einen Zuwendungsbescheid über 100.000 Euro für die Einrichtung einer interkommunalen Beratungsstelle zur gemeinsamen Beschaffung von feuerwehrtechnischem Bedarf des Wetteraukreises und 20 kreisangehörigen Kommunen überreicht.

Innenstaatssekretär Martin Rößler erklärte während der Bescheidübergabe in Friedberg: „Ich freue mich, Ihnen heute einen Zuwendungsbescheid über 100.000 Euro für die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zu überreichen. Mit der Gründung der Beratungsstelle zur gemeinsamen Beschaffung von feuerwehrtechnischem Bedarf haben die Beteiligten einen weitsichtigen Schritt vollzogen. So gelingt es zentral, die gemeinsame Beschaffung, technische wie fachliche Beratung der Kommunen im Bereich der Beschaffung von Feuerwehrbedarf sowie Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu bündeln. Ziel ist es, kostengünstigere Konditionen bei der Beschaffung zu erhalten, den Arbeitsaufwand zu reduzieren, eine höhere Qualität zu erreichen und die Rechtssicherheit bei der Beschaffung zu steigern. Daher begrüße ich den Schritt der Zusammenarbeit des Wetteraukreises und der 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Sie schaffen durch diese Entscheidung Synergieeffekte, die den Wetteraukreis insgesamt und jede teilnehmende Kommune stärken. Der Wetteraukreis zeigt, wie interkommunale Zusammenarbeit die Zukunft ebnet.“

Beteiligt an der Kooperation zur gemeinsamen Beratungsstelle für die Beschaffung von feuerwehrtechnischem Bedarf sind neben dem Wetteraukreis die Städte Bad Vilbel, Büdingen, Florstadt, Friedberg, Gedern, Karben, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Ortenberg und Reichelsheim sowie die Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Limeshain, Ober-Mörlen, Ranstadt, Wölfersheim und Wöllstadt.

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und Kommunen können Förderanträge stellen.

Aktuell gibt es 521 geförderte Projekte in 2.444 Gemeinden, Städte und Landkreise. Somit ist jede der 442 Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an durchschnittlich 5,5 IKZ-Projekten beteiligt.

Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit verschiedene Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen.

Das „Kommunale Beratungszentrum Hessen – Partner der Kommunen“ berät Kommunen seit dem Jahr 2009 zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit.

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