Das Programm hat das Land Hessen Anfang April mit Blick auf die damals aktuelle Diskussion von Absagen von Veranstaltungen kurzfristig zur Unterstützung der Kommunen gestartet. Seit dem Start des Programms wurden bisher 7 Anträge mit einer Fördersumme in Höhe von 575.000 Euro bewilligt.
Innenminister Roman Poseck erklärte bei der Übergabe: „Veranstaltungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft. Sie stiften Identität, bringen Menschen zusammen und prägen das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden. Damit diese Feste sicher stattfinden können, benötigen die Kommunen verlässliche, schnelle und pragmatische Unterstützung. Genau hier setzt unser Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ an. Ziel des Sofortprogramms ist es, Veranstaltungen zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Von der finanziellen Unterstützung der kommunalen Zusammenarbeit profitieren bereits 23 Kommunen.
Hinzu kommen heute die Stadt Melsungen und die Gemeinde Körle. Beide Kommunen haben sich entschieden, ein gemeinsames modulares System aus zertifizierten mobilen Zufahrtssperren anzuschaffen und flexibel auf ihren Veranstaltungsflächen einzusetzen. Die zentrale Beschaffung, Lagerung und Wartung durch die Stadt Melsungen schafft klare Strukturen und entlastet die Verwaltungen sowie die ehrenamtlichen Helfer vor Ort.
Durch die gemeinsame Nutzung der Schutzvorrichtungen kann bei Festen und Veranstaltungen in beiden Kommunen ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Die Kooperation erhöht die Effizienz, spart Ressourcen und stärkt gleichzeitig den Schutz der Besucher. Ergänzend entwickeln die Kommunen ein Einsatz- und Schulungskonzept sowie einen praxisnahen Leitfaden für externe Veranstalter. Damit entsteht eine nachhaltige Sicherheitsstruktur, die weit über die reine Anschaffung der technischen Ausstattung hinausgeht.
Die Kooperation ist ein starkes Beispiel dafür, wie Kommunen Verantwortung übernehmen und gemeinsam Lösungen finden. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und wünsche viel Erfolg bei der Umsetzung und viele sichere und schöne Feste.“
Zudem wies der Minister auf den Austausch am Montag zur „Sicherheit bei Veranstaltungen“ zwischen Vertretern aus Kommunen, den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Stadtmarketing und den Sicherheitsbehörden im Innenministerium hin. „Wir haben die Gespräche genutzt, um auf die vergangene Veranstaltungssaison und die bevorstehende Adventszeit zu blicken. Daneben hat die Polizei den neuen Erlass für die Weihnachtsmarktsaison vorgestellt, der auf verstärkte Polizeipräsenz, mehr Kontrollen und einem neuen 3er-Ring Konzept setzt. Wir waren uns am Ende einig, dass wir den Dialog zur Sicherheit bei Veranstaltungen auch im kommenden Jahr fortsetzen.“
Im Rahmen ihrer Kooperation setzen die Stadt Melsungen und die Gemeinde Körle gezielt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen. Mit der gemeinsamen Beschaffung und Nutzung eines modularen Systems aus zertifizierten mobilen Zufahrtssperren und Schutzeinrichtungen verfolgen beide Kommunen das Ziel, zentrale Sicherheitsanforderungen wirksam umzusetzen. Dazu gehören der Schutz vor Fahrzeugangriffen, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Entlastung der Veranstalter durch eine zentral bereitgestellte Infrastruktur. Die Bewirtschaftung, Lagerung und Wartung der Schutzvorrichtungen erfolgt zentral durch die Stadt Melsungen am städtischen Bauhof. Ergänzend erstellen die Kommunen ein Einsatz- und Schulungskonzept sowie einen anwenderfreundlichen Leitfaden für externe Veranstalter. Die Kooperation ist nicht nur sicherheitsrelevant, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Durch die gemeinsame Umsetzung können jährlich 20.633 Euro eingespart werden, was einer Effizienzsteigerung von 21,8 Prozent entspricht.
Finanzielle Unterstützung für mehr Sicherheit bei Veranstaltungen
Antragsberechtigt für das Förderprogramm im Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ sind Kooperationen hessischer Kommunen. Beschlüsse der Gemeindevertretungen müssen vorliegen. Ein Antrag setzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung voraus und eine Darstellung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung. Außerdem müssen Einsparungen von mindestens 15 Prozent pro Jahr (Gegenüberstellung der Kosten der Verbundlösung gegen die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune) dargestellt werden.
finden sich unter https://beratungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusammenarbeit/sofortprogramm-sicherheit-bei-veranstaltungenÖffnet sich in einem neuen Fenster.