Innenminister Roman Poseck hat dem Magistrat der Stadt Raunheim, Bürgermeister David Rendel, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit überreicht. Mit den Mitteln fördert die Hessische Landesregierung den Zusammenschluss der Gemeinden und Städte Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Stockstadt am Rhein in einen Verwaltungsbehördenbezirk, um Überwachungsaufgaben aus den Bereichen der Gewerbeordnung, der Spieleverordnung und des Hessischen Gaststättenrechts wahrzunehmen.
Innenminister Roman Poseck erklärte während der Bescheidübergabe: „Gegen illegales Glücksspiel gilt es konsequent vorzugehen. Es ist eine große Gefahr für die Menschen, die Innere Sicherheit und das legale Glücksspiel. Daher braucht es im Kampf gegen das illegale Glücksspiel wirkungsvolle staatliche Strukturen. Ich begrüße daher, dass sich die acht kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Groß-Gerau entschlossen haben, bei der Überwachung des Gaststättenrechts und bei der Bekämpfung des rechtswidrigen Betriebs von Geldspielgeräten künftig zusammenzuarbeiten. Durch den Zusammenschluss in einen Verwaltungsbehördenbezirk werden mittlere und kleinere Kommunen spürbar entlastet und Personal effektiv eingesetzt. Es ist von einer jährlichen Einsparung an Personal- und Sachkosten von rund 82.000 Euro auszugehen. Das entspricht einem Effizienzgewinn von 36 Prozent, ohne dabei Qualitätseinbußen einzugehen. Dank der Zusammenarbeit werden nachhaltig die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestärkt. Verstöße werden häufiger aufgedeckt und sanktioniert und einheitliche Qualitätsstandards bei der Missbrauchsbekämpfung in den Kommunen erreicht. Damit ist die Kooperation auch ein Gewinn an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Groß-Gerau.
Kontinuierliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk
Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels ist auch ein wichtiger Schwerpunkt der Innenstadtoffensive der Hessischen Landesregierung. So werden auch durch die Landespolizei gezielt Kontrollmaßnahmen gegen illegales Glücksspiel in Gaststätten und Spielhallen durchgeführt, so haben bspw. in Rüsselsheim gemeinsame Aktionen von Landes- und Stadtpolizei stattgefunden. Auch das Land wird sich hier weiter stark engagieren.“
Der Minister führte weiter aus: „Die kontinuierliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk fördert auch den regelmäßigen interkommunalen Informationsaustausch und stärkt das kommunale Miteinander. Das Projekt ist ein hervorragendes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit und kann auch für andere Gebiete in Hessen Vorbild gebend sein. An dieser Stelle möchte ich auch noch der Initiatorin und Leiterin der IKZ-Lenkungsgruppe Marion Götz für ihre herausragende Arbeit danken. Sie hat sich mit viel Herzblut und Engagement dafür eingesetzt, dass aus einer Idee diese neue und gut funktionierende Organisationsstruktur entsteht. Für ihre zukünftige neue Funktion als Kreisbeigeordnete des Wetteraukreises wünsche ich ihnen alles erdenklich Gute, viel Kraft und vor allem Freude. Ich bin mir sicher, dass sie auch dort neue IKZ-Projekte anstoßen werden.“
Die Städte und Gemeinden kontrollieren seit Anfang Mai dieses Jahres gemeinsam die Einhaltung von Schutzregeln des Gaststättenrechts. Der Verwaltungsbehördenbezirk ist u.a. verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung des Hessischen Gaststättengesetzes und erteilter Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen der Außengastronomie in den Kommunen. Auch die Einhaltung des Hessischen Spielhallengesetzes und der Spielverordnung sowie die Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen für Aufstellorte von Geldspielgeräten gehört zu seinen Aufgaben. Die Mitarbeiter überprüfen zudem die Einhaltung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Preisangabenverordnung und des Verpackungsgesetzes. Sie gehen Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten nach und führen Ordnungswidrigkeitsverfahren durch.
Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst und alle Kommunen können Förderanträge stellen.
Aktuell gibt es 503 geförderte Projekte in 2.340 Gemeinden, Städte und Landkreise. Somit ist jede der 442 hessischen Kommunen (421 Gemeinden und 21 Kreise) an durchschnittlich fünf IKZ-Projekten beteiligt.
Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung oder in der Finanz- und Bauverwaltung zusammen. Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Cybersicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen.