Vor Ort dankte Innenminister Roman Poseck den Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehr Witzenhausen für ihren Beitrag zur Waldbrandbekämpfung in Hessen: „Starkregenereignisse, Unwetter und Trockenheitsperioden, die das Risiko für Waldbrände erhöhen, zeigen regelmäßig auf, wie wichtig ein gut aufgestellter Brand- und Katastrophenschutz ist. Im vergangenen Jahr hat es in Hessen 52 Waldbrände gegeben. Die Hessische Landesregierung unterstützt den Brand- und Katastrophenschutz allein in diesem Jahr mit einer Garantiesumme in Höhe von 47 Millionen Euro. Davon profitiert auch die Freiwillige Feuerwehr in Witzenhausen, der ich heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von über 100.000 Euro überreichen darf. Von den Mitteln wird ein neues Staffellöschfahrzeug beschafft, das die mehr als 350 Kameradinnen und Kameraden künftig aufgrund seines größeren Löschvorrates und des Allradantriebs insbesondere bei Waldbränden unterstützen wird. Dieses moderne Einsatzfahrzeug wird den Brandschutz in Witzenhausen weiter verbessern und zu einem noch höheren Schutzniveau der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Ich wünsche den ehrenamtlichen Frauen und Männern, dass ihnen das neue Einsatzfahrzeug stets gute Dienste erweist und es sie wohlbehalten aus ihren Einsätzen zurückbringt.
Danken möchte ich allen Brandschützerinnen und Brandschützern, die sich vor allem ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Witzenhausen für den Schutz ihrer Gemeinschaft einsetzen.
Hohes Maß an Sicherheit im Land
Als Land sind wir unseren mehr als 70.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden zu großem Dank verpflichtet. Sie bringen sich aufopferungsvoll für Andere ein und sorgen für ein sehr hohes Maß an Sicherheit in ganz Hessen, von Lampertheim bis Witzenhausen.“
Der Landkreis Werra-Meißner hat von der Erhöhung der Garantiesumme im Brandschutz profitiert: In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 18 Fahrzeuge und vier bauliche Maßnahmen mit mehr als 2,2 Millionen Euro gefördert. Allein im vergangenen Jahr 2023 wurden Zuwendungen für zehn Fahrzeuge und drei bauliche Maßnahmen in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro bewilligt oder vorbeschieden.