Heute wurde auf dieser Grundlage eine neue Videoschutzanlage an der Westendsynagoge in Frankfurt eingerichtet.
Innenminister Roman Poseck erklärte dazu: „Jüdisches Leben ist seit Jahrhunderten fest in Hessen und besonders hier in Frankfurt verwurzelt. Es spricht für die Stadt, dass die Jüdische Gemeinde Frankfurt mit ihren knapp 6.500 Mitgliedern zu den vier größten Deutschlands zählt. Es ist ein großes Glück, dass es nach der Shoa wieder jüdisches Leben in Deutschland gibt. Umso erschreckender sind die Entwicklungen in unserem Land seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel. Eine Welle antisemitischer Vorfälle wurde auf unseren Straßen und im Netz losgetreten, jüdische Einrichtungen wurden angegriffen und beschmiert. Es beschämt mich zutiefst, dass sich jüdische Bürgerinnen und Bürger daher nicht mehr sicher fühlen.
Antisemitische Straftaten haben zugenommen
Antisemitische Straftaten haben seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7.Oktober 2023 signifikant zugenommen. Im Jahr 2023 wurden in Hessen 347 antisemitische Delikte registriert, im Vorjahr waren es noch 107 Delikte. Die ersten Tendenzen zeigen, dass sich die Anzahl der Straftaten auch im vergangenen Jahr auf einem ähnlich hohen Niveau bewegt hat.
Wir müssen daher alles unternehmen, um jüdisches Leben wirksam zu schützen. Die polizeilichen Schutzmaßnahmen für Einrichtungen des jüdischen Lebens sind in Hessen immer wieder erhöht worden und befinden sich seitdem auf einem dauerhaft hohen Niveau. Auch die Polizeipräsidien stehen insbesondere seit dem 07. Oktober 2023 in einem ständigen Austausch mit den Verantwortlichen der Jüdischen Gemeinden. Unsere Polizei unternimmt alles, was möglich ist, um jüdische Bürgerinnen und Bürger und ihre Einrichtungen zu schützen.
Gegenwärtig wird die Sicherheit der Westendsynagoge durch einen „Rund-um-die Uhr-Objektschutz“ der hessischen Polizei gewährleistet. Dabei wird es auch bleiben. Mit der Novellierung des Hessischen Polizeirechts gelingt es uns nun, den Objektschutz durch den Einsatz einer Videoschutzanlage weiter zu erhöhen. Die Jüdischen Gemeinden haben die Erweiterung der Möglichkeiten im Polizeirecht stets begrüßt. Es ist ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn, der angesichts der aktuellen Lage leider erforderlich ist.
Es freut mich, dass es uns nur wenige Wochen nach dem Gesetzesbeschluss im Dezember gelungen ist, die erste Videoschutzeinlage auf der Grundlage des neuen Rechts zu starten. Es wird zunächst mit polizeilichen Kameras gearbeitet, bevor diese im Laufe des Jahres gegen städtische Kameras ausgetauscht werden. Ich danke Polizeipräsident Stefan Müller für sein schnelles Handeln zum Schutz jüdischen Lebens.
Auch die weiteren Möglichkeiten des neuen hessischen Polizeirechts, wie die Einrichtung von Videoschutzanlagen in sogenannten Angsträumen und die Nutzung Künstlicher Intelligenz bei der Datenanalyse und der Auswertung von Videoschutzanlagen, werden wir im Interesse der Sicherheit so zügig wie möglich umsetzen. Wir leben in Zeiten einer angespannten Sicherheitslage. Darauf geben wir in Hessen die richtigen Antworten.“
Polizeipräsident Stefan Müller: „Der Schutz jüdischen Lebens in Frankfurt am Main hat für mich höchste Priorität. Der Einsatz von Videotechnik an der Synagoge war bisher gesetzlich nicht zulässig. Ich bin der Hessischen Landesregierung sehr dankbar, dass es durch die Neuerung im Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen nunmehr möglich ist, das ohnehin schon sehr gute Schutzniveau an der Westendsynagoge noch einmal wirkungsvoll zu erhöhen. Die zum Schutz der Synagoge vor Ort eingesetzten Kräfte können so bereits beim Erkennen von Gefahrensituationen oder Straftaten wirkungsvoll in Echtzeit aus dem Polizeipräsidium heraus unterstützt und auf diesem Weg noch schneller zielgerichtet weitere Einsatzkräfte entsandt werden.“
Zur Videoschutzanlage
Der Einsatz von Videoschutzanlagen hat sich bereits im Bahnhofsviertel, an der Hauptwache und an der Konstablerwache bewährt. Es ist der Polizei dadurch gelungen, nicht nur auf viele Gefahrensituationen auf den Bildschirmen zu reagieren, sondern auch mehr Tatverdächtige im Jahr 2024 zu identifizieren.
Konkret gab es im Jahr 2024 rund 1.400 Fälle, in denen bei oder nach Auswertung der Bildaufzeichnungen strafrechtlich relevante Sachverhalte festgestellt wurden bzw. die Aufzeichnungen einen wesentlichen Beitrag zur Klärung der Tat oder zur Täteridentifizierung geleistet haben.
„Die Zahlen zeigen, dass Videoschutzanlagen eine sehr wirkungsvolle Maßnahme sind, um Täter zu identifizieren und damit Kriminalität einzudämmen. Videoschutzanlagen wirken zudem abschreckend auf Straftäter, erhöhen die Reaktionsfähigkeit der Polizei und können dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Wir werden daher auch weitere Videoschutzanlagen einsetzen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bevölkerung zu gewährleisten“, so der Minister abschließend.
Die Bilder der Videoschutzanlage werden ausschließlich an die Polizeidienststellen live unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Grundlagen berücksichtigt. Mit der Übertragung wird gewährleistet, dass die zum Schutz der Synagoge vor Ort eingesetzten Kräfte bereits beim Erkennen von Gefahrensituationen oder Straftaten wirkungsvoll in Echtzeit aus dem Polizeipräsidium heraus durch die Entsendung weiterer Kräfte unterstützt werden können.
Ferner stehen nach verdächtigen Wahrnehmungen/besonderen Gefahrensituationen oder Straftaten ab sofort auch Bilder für Fahndungszwecke (Personen/Fahrzeuge) zur Verfügung. Im Übrigen kann nunmehr ein per Video aufgezeichneter Tatablauf als neutrales Beweismittel in das Strafverfahren eingebracht und die Tat rekonstruiert werden.