Glühbirne

Forschungsförderung

Um die Forschungslandschaft im Bereich Cybersicherheit im Land Hessen angemessen fördern zu können, wurde eine Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ entwickelt.

Das Land Hessen stellt mit dieser Richtlinie ein Förderprogramm für die Cybersicherheitsforschung bereit, über das Forschungsergebnisse aus dem Bereich Cybersicherheit generiert und allgemein verfügbar und nutzbar gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Vertrauen in die Integrität und Verlässlichkeit der digitalen Welt zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Da Verwaltung, Bürger und Unternehmen heute hochgradig vernetzt sind, sollen die Forschungsvorhaben im Bereich Cybersicherheit sowohl die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen und der öffentlichen Einrichtungen im Blick haben.

Das Land Hessen, vertreten durch das HMdI als Zuwendungsgeber, gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ Zuwendungen für Projektförderungen an Hochschulen des Landes Hessen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz im Land Hessen zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Cybersicherheit.

Die entsprechenden Förderaufrufe werden hier veröffentlicht.

Jedes geförderte Forschungsprojekt startet mit einem Kick-Off unter Beteiligung des Referats „Innovationsmanagement Cybersicherheit“ und ggf. weiteren Verantwortlichen aus dem HMdI. Hier werden die Meilensteine und klar definierte Qualitätskriterien des Projekts festgelegt, beispielsweise, wann das Projekt über Begleitkonferenzen, Werkstattberichte oder Präsentationen in entsprechenden Gremien vorgestellt werden könnte. Die Nutzbarmachung der Ergebnisse für die Allgemeinheit, zum Beispiel durch Veröffentlichung, wird sichergestellt. Das Projekt wird über die gesamte Laufzeit durch das Referat „Innovationsmanagement Cybersicherheit“ begleitet.