Glühbirne

Forschungsförderung

Mit der Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ stärkt das Land die hessische Forschungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit und schafft einen verlässlichen Rahmen für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben.

Cybersicherheit braucht Forschung, die vorausdenkt und in der Praxis ankommt. Mit der Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ fördert das Land Hessen wissenschaftliche Vorhaben, die neue Erkenntnisse im Bereich der Cybersicherheit schaffen und für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar machen.

Digitale Systeme prägen nahezu alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind in hohem Maße vernetzt. Damit wachsen auch die Anforderungen an sichere, belastbare und vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen. Die hessische Forschungsförderung setzt genau hier an: Sie unterstützt Projekte, die aktuelle Herausforderungen aufgreifen, zukünftige Entwicklungen antizipieren und konkrete Beiträge zur Stärkung der Cybersicherheit leisten.

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) als Zuwendungsgeber, gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ Zuwendungen für Projektförderungen. Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Hessen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.

Die geförderten Vorhaben sollen wissenschaftlich fundiert, praxisnah und transferorientiert ausgerichtet sein. Ziel ist es, Forschungsergebnisse zu ermöglichen, die nicht nur Erkenntnisgewinn schaffen, sondern auch zur konkreten Weiterentwicklung der Cybersicherheit beitragen.

Die jeweiligen Förderaufrufe werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Zu Beginn jedes geförderten Forschungsprojekts findet ein Kick-off unter Beteiligung des Referats „Prävention, Innovation und Schulung“ sowie gegebenenfalls weiterer fachlich Verantwortlicher aus dem HMdI statt. Dort werden Meilensteine, Qualitätskriterien und geeignete Formate für den Ergebnistransfer festgelegt. Dazu zählen etwa Begleitkonferenzen, Werkstattberichte, Fachpräsentationen oder Vorstellungen in einschlägigen Gremien.

Die Veröffentlichung und Nutzbarmachung der Ergebnisse für die Allgemeinheit wird im Projektverlauf sichergestellt. Das Referat „Prävention, Innovation und Schulung“ begleitet die Projekte über die gesamte Laufzeit und unterstützt den Transfer zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Bedarfsträgern.

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