In der Informationssicherheitsleitlinie der Landesverwaltung werden ressortübergreifende Rahmenvorgaben für Ziele und Grundsätze der Informationssicherheit definiert.
Maßnahmen zum Schutz von Informationen
Folgende Maßnahmen wurden zum Schutz der Informationen in der Landesverwaltung schwerpunktmäßig beschlossen:
- Für alle IT-Systeme und IT-Verfahren sind Informationssicherheitskonzepte zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
- Die Informationssicherheit ist durch verantwortliches Handeln der Beschäftigten aller Entscheidungsebenen zu gewährleisten.
- Die Informationssicherheit betreffenden Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Anweisungen und Regelungen sind einzuhalten.
- Angebote zu regelmäßigen Informationen, Weiterbildungen und Sensibilisierungsmaßnahmen werden unterbreitet.
- Zugriffsrechte müssen regelmäßig überprüft werden und sind auf den unbedingt erforderlichen Personenkreis zu beschränken.
- Informationssicherheitsrelevante Ereignisse müssen unverzüglich den zuständigen Informationssicherheitsbeauftragten gemeldet werden.
- Zur Abstimmung und Koordination ressortübergreifender, gemeinsamer Maßnahmen besteht ein ständiger Arbeitskreis für die Informationssicherheitsbeauftragten der Ressorts.